MINDESTANFORDERUNGEN:
1. Anzugeben ist mindestens ein Referenzprojekt, das mindestens alle nachstehenden Kriterien erfüllt:
- Leistungen der Technischen Ausrüstung, umfassend mindestens die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppen 1 und 3 (oder vergleichbare Leistungen) und LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppe 2 (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt und abgeschlossen, wobei LPH 2 bis 7 (Anlagengruppen 1 und 3) bzw. LPH 2 und 3 sowie 5 bis 7 (Anlagengruppe 2) erbracht sein müssen, für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist,
- für den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudes,
- Übergabe des Objektes an den Nutzer nach dem 31.12.2021,
- das Projekt war in den genannte Anlagengruppen je mindestens in Honorarzone II (oder vergleichbar) einzuordnen,
- mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 1,0 Mio. netto in Kostengruppen 410, 420 und 430 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar).
2. Anzugeben ist mindestens ein Referenzprojekt, das mindestens alle nachstehenden Kriterien erfüllt (das Projekt kann mit dem Referenzprojekt zu vorstehender Ziffer - Anlagengruppen 1 bis 3 - identisch sein, wenn jeweils alle Kriterien erfüllt sind; es ist aber nicht zwingend, dass die Referenzprojekte identisch sind):
- Leistungen der Technischen Ausrüstung, umfassend mindestens die LPH 2 und 3 sowie 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppe 8 (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt und abgeschlossen, wobei LPH 2 und 3 sowie 5 bis 7 erbracht sein müssen, für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist,
- für den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudes,
- Übergabe des Objektes an den Nutzer nach dem 31.12.2021,
- das Projekt war in der genannten Anlagengruppe mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen,
- mit Mindestbaukosten von EUR 50.000,00 netto in Kostengruppe 480 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar).
Pflichtangaben zu Referenzprojekten: Erforderlich ist die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Objekttyps, der Auftragsart (insbesondere, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (Anlagengruppen, beauftragte und erbrachte Leistungsphasen, Honorarzone sowie wesentliche erbrachte Leistungen), die Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), des Zeitpunktes des Abschlusses Nutzungsübergabe, der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und der Baukosten in den genannten Kostengruppen nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar).