Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch max. 5 geeignete Bewerber teilnehmen.
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Diese sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal über die genannte Bekanntmachungs-ID erhältlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vorbereiteten Unterlagen zu verwenden. Der Teilnahmeantrag muss im Bereich "Teilnahmeanträge" (verschlüsselt) fristgerecht hochgeladen werden.
Die Angebotsabgabe im Zuge des Verhandlungsverfahrens muss ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform im Bereich "Angebote" (verschlüsselt) hochgeladen werden. Eine Abgabe des TNA und des Angebotes darf nicht per Email oder im Bereich der Kommunikation erfolgen. Dies führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Den höchstens 5 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen der Stufe 2 bereit gestellt.
Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informiert. Übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (gem. Teilnahmebedingungen max. 5 Bewerber), wird die Auswahl unter mehreren gleich platzierten Bewerbern durch Los getroffen.
Nachfragen werden nur beantwortet, wenn Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform www.dtvp.de unter der unten genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Ein Wechsel der Projektleitung bzw. der stellvertretenden Projektleitung, die im Teilnahmewettbewerb genannt werden, muss bekannt gegeben werden. Die Qualifikation und Berufserfahrung muss bei der ausgetauschten Person wie beschrieben entsprechen.
Hinweis zum Verhandlungsverfahren 2. Stufe:
Bewertungsmethode:
die Teilnehmer des Bewertungsteams bewerten voneinander unabhängig die vorgegebenen Kriterien. Danach wird aus der Summe der Bewertungen ein Mittelwert gebildet. Dezimalstellen werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.