Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), ergänzt durch die geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweise zu den Referenzen (siehe unten). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Dabei reichen die Eigenerklärungen als Nachweis in der Regel aus. Nur wenn der Auftraggeber Bedenken gegen konkrete Angaben hat, wird er die übrigen im Formular V 124 genannten Bescheinigungen nachfordern.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Darüber hinaus bestehen folgende auftragsspezifische Mindestanforderungen gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A, die zusätzlich nachzuweisen sind:
Mit Abgabe des Angebots sind Erfahrungen mit folgenden Leistungen (Kriterien) nachzuweisen, die in den letzten acht abgeschlossenen Kalenderjahren erbracht wurden:
a) Installation von LED-Videopaneelen im Museum
b) Integration von Medientechnik in Ausstellungsbauten
c) Herstellung von Metall- und Sonderbaukonstruktionen
Je Kriterium sind zwei Referenzprojekte in dem beigefügten Vordruck "Auftragsspezifische Mindestanforderungen" einzutragen und durch Referenzeinträge via Präqualifikationsverzeichnis oder Formular V 444 nachzuweisen. Der Nachweis mehrerer Kriterien mit der gleichen Referenz ist zulässig.
Als weitere Mindestanforderung gilt, dass der Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestumsatz von 400.000,00 EUR netto mit vergleichbaren Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen erwirtschaftet hat. Dies muss durch entsprechende Angaben im Formular V 124. H F Eigenerklärung Eignung oder durch die Angaben im Präqualifizierungsverzeichnis nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der auftragsspezifischen Mindestanforderungen auch dann erforderlich ist, wenn Sie grundsätzlich präqualifiziert sind.