1.) In dieser Vorinformation sind keine Informationen zu Eignungskriterien enthalten, da die Eignungskriterien seitens der Auftraggeberin noch nicht festgelegt worden sind.
2.) In dieser Vorinformation sind keine Informationen zu Zuschlagskriterien enthalten. Da die Zuschlagskriterien seitens der Auftraggeberin noch nicht festgelegt worden sind.
3.) In dieser Vorinformation sind keine Informationen zu den Einzelheiten der Losaufteilung - Zahl der Lose und Umfang des jeweiligen Loses - enthalten, da die Einzelheiten der Losaufteilung -Zahl und Umfang des jeweiligen Loses - seitens der Auftraggeberin noch nicht festgelegt worden sind.
4.) Angebote im späteren Vergabeverfahren sind sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
5.) Elektronische Dokumente sind im Vergabeverfahren in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person, die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen.
6.) Interessenten können bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung festzusetzenden Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
7.) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind im Vergabeverfahren nicht zugelassen.
8.) Die Auftraggeberin wird frühestens ab dem 24.07.2026 mit der Eröffnung des Vergabeverfahrens beginnen.
9.) Der Vertragsbeginn der Rahmenvereinbarung ist nach derzeitiger Planung auf dem 01.10.2026 angesetzt. Der Vertrag endet ohne Verlängerungsoption voraussichtlich am 30.09.2028. Bei Ausübung aller Verlängerungsoptionen endet der Vertrag voraussichtlich am 30.09.2030.
10.) Der in dieser Vorinformation angegebene, geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen und des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets für Bedarfsleistungen geschätzt. Bis zu dem in dieser Vorinformation genannten Höchstwert der Rahmenvereinbarung von 200% des Auftragswertes können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Für den Fall, dass der bezuschlagte Gesamtwertungspreis den geschätzten, bekannt gegebenen Auftragswert überschreitet, ist der bezuschlagte Gesamtwertungspreis Grundlage zur Berechnung des abrufbaren Höchstwertes gem. Satz 1. Ausgeübte Preisanpassungen, wie Sie durch das Gesetz oder durch die Rahmenvereinbarung eingeräumt worden sind, erhöhen den hypothetischen Maximalauftragswert entsprechend. Die Regelungen der vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers in den binnen der Angebotsfrist einzureichenden Vergabeunterlagen.
11.) Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen im Vergabeverfahren auch während der Angebotsfrist vorzunehmen. Wirksame Angebote haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.