NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

StrB Wennigsen - TNW

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.04.2026
04.05.2026 12:00 Uhr
19.05.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Wennigsen
032410020020-0-05
Hauptstraße 1 - 2
30974
Wennigsen (Deister)
Deutschland
DE929
kbk Rechtsanwälte
wennigsen-strb@kbk-anwaelte.de
+495116766930
+4951167669322

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

kbk Rechtsanwälte
kbk Rechtsanwälte
Sextrostr. 1
30169
Hannover
Deutschland
DE929
Christian Below
wennigsen-strb@kbk-anwaelte.de
+495116766930
+4951167669322
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen
t:04131153308
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49413115-3306
+49413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50232100-1
34928500-3
34928510-6
34928520-9
34928530-2
34993000-4
45316110-9
50232100-1
50232110-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Beschaffung ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Wennigsen Deister (ca. 1.941 Lichtpunkte).
Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb, die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, die Erneuerung und Erweiterung und den Neu- sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Wennigsen während der Vertragslaufzeit durchführen.
Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle schnell beseitigt oder - soweit eine Beseitigung nicht möglich- zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten.
Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Beleuchtungsanlagen. Der Auftragnehmer wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehört - vorbehaltlich eines entsprechenden Zuwendungsbescheides - die auch die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen. Die Gemeinde hat Zuwendungen für die energetische Sanierung der Beleuchtungsanlagen und die Umrüstung der Steuerung beantragt. Es ist für die Gemeinde daher essenziell, dass der künftige Auftragnehmer die seinerseits erforderlichen Arbeiten innerhalb des zur Verfügung stehenden Förderfensters (siehe Vergabeunterlagen) abschließt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Leistungen für die energetische Sanierung nur beauftragt werden, wenn die beantragte Zuwendung bewilligt wurde.
Dem Auftragnehmer wird von der Gemeinde zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Beschaffung ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Wennigsen Deister (ca. 1.941 Lichtpunkte).
Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb, die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, die Erneuerung und Erweiterung und den Neu- sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Wennigsen während der Vertragslaufzeit durchführen.
Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle schnell beseitigt oder - soweit eine Beseitigung nicht möglich- zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten.
Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Beleuchtungsanlagen. Der Auftragnehmer wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehört - vorbehaltlich eines entsprechenden Zuwendungsbescheides - die auch die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen. Die Gemeinde hat Zuwendungen für die energetische Sanierung der Beleuchtungsanlagen und die Umrüstung der Steuerung beantragt. Es ist für die Gemeinde daher essenziell, dass der künftige Auftragnehmer die seinerseits erforderlichen Arbeiten innerhalb des zur Verfügung stehenden Förderfensters (siehe Vergabeunterlagen) abschließt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Leistungen für die energetische Sanierung nur beauftragt werden, wenn die beantragte Zuwendung bewilligt wurde.
Dem Auftragnehmer wird von der Gemeinde zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

Umfang der Auftragsvergabe

3.051.413,70
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
13

Der Vertrag kann maximal zweimal um je 12 Monate einseitig durch den Auftraggeber verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit inkl. dieser Optionen beträgt somit 180 Monate.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hauptstraße 1-2
30974
Wennigsen (Deister)
Deutschland
DE929

Erfüllungsort ist das gesamte Gebiet der Gemeinde Wennigsen (Deister).

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtangebotspreis

Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem B02_Beantworteten Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätskriterien

Die Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem B02_Beantworteten Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der abzuschließende Beleuchtungsvertrag stellt gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung dar, aus der die Gemeinde bedarfsweise Leistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen abrufen kann. Eine Abrufverpflichtung besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

1) Die Vielzahl der in Betracht kommenden Konzepte zur öffentlichen Beleuchtung können nur im Verhandlungsverfahren zu einem interessengerechten Ergebnis gelangen. Daher ist das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
2) Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
4) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot bzw. der Teilnahmeantrag die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person, die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen.
5) Interessenten können bis zum Ablauf der gesetzten Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
6) Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, zur Angebotsaufforderung und zur Aufforderung zur Abgabe des abschließenden Angebots vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge bzw. Angebote haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
7) Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
8) Soweit Teile der Vergabeunterlagen Rechten Dritter unterliegen, vertraulich oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
9) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
10) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.02.2027 angesetzt.
11) Der in dieser Bekanntmachung angegebene, geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen und des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets für Bedarfsleistungen geschätzt. Bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Höchstwert der Rahmenvereinbarung von 200% des Auftragswertes können Leistungen aus diesem Vertrag ohne Vertragsänderung gem. § 132 GWB und ohne neues Vergabeverfahren abgerufen werden. Für den Fall, dass der bezuschlagte Gesamtwertungspreis den geschätzten, bekannt gegebenen Auftragswert überschreitet, ist der bezuschlagte Gesamtwertungspreis Grundlage zur Berechnung des abrufbaren Höchstwertes gem. Satz 1. Ausgeübte Preisanpassungen erhöhen den hypothetischen Maximalauftragswert entsprechend. Die Regelungen der vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers im Dokument B03_Preisblatt mit Anhängen.
14) Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Gemeinde führt ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb durch. Die Zuschlagskriterien und weitere Verfahrensfestlegungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Gegenstand der mit dem Vertrag geschuldeten Wartungs- und Instandhaltungsleistungen wird die Zusage vertraglich verpflichtender Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nach Störungsprioritäten sein. Der künftige Auftragnehmer muss dafür alle zur (temporären) Entstörung benötigten Materialien ortsnah vorhalten, um diese im Störungsfalle direkt an den Störungsort zu transportieren. Daneben ist ein lokaler Entstördienst zu installieren, der auch Ansprechpartner für Bürgermeldungen sein soll. Dies setzt eine starke örtliche Präsenz des künftigen Auftragnehmers voraus, die nur durch eine ortsnahe Betriebsstätte bzw. eine dauerhafte Nachunternehmerschaft eines ortsnahen und entsprechend ausgestatteten Unternehmens gewährleistet werden kann. Bereits in der Vorphase des Vertragsbeginns hat der künftige Auftragnehmer also erheblichen Ingangsetzungsaufwand. Um hier eine Diskriminierung zu vermeiden, d.h. insbesondere ortsansässige Unternehmen nicht zu bevorzugen, muss die Vertragslaufzeit so gestaltet werden, dass sich diese Anfangsinvestitionen des Auftragnehmers auch amortisieren können. Dies ist bei einer Vertragslaufzeit von nur vier Jahren nicht gewährleistet. Entsprechend ist es branchenüblich, dass Beleuchtungsverträge, die europaweit ausgeschrieben werden, eine Laufzeit zwischen 10 und 20 Jahren aufweisen. Zudem können über diese Laufzeit hohe Investitionsspitzen besser verteilt werden.
Weiter soll der Auftragnehmer ein modernes, sachgerechtes Controlling seiner Leistungserbringung für die Gemeinde zu ermöglichen und ein Lichtpunktverwaltungssystem pflegen und fortführen. Die vorgesehene Vertragslaufzeit ist daher zur Förderung europaweiten Wettbewerbs erforderlich.

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Durch die - vorbehaltlich entsprechender Zuwendung vorgesehene - Umrüstung der Straßenbeleuchtung mit hocheffizienter LED-Technik soll der Stromverbrauch der Beleuchtungsanlagen reduziert werden.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WM0WV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Das Vorgehen der Vergabestelle bei der Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 Abs. 2 - 4 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125
GWB. Angabe in T01_Teilnahmeantrag.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angabe in T01_Teilnahmeantrag. Ggf. Nachweis einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), oder, sofern keine Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als sechs Monate), ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen muss einen eigenen Handelsregisterauszug beifügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen muss eine eigene Erklärung beifügen. Hierzu ist das Formular im Teilnahmeantrag zu verwenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zum Unternehmensprofil (Historie, Schwerpunkte, Standorte, Struktur, Konzernverflechtungen, Leistungsfähigkeit).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen muss ein eigenes Unternehmensprofil beifügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Der Jahresumsatz 2025 des Unternehmens bzw. der bewerbenden Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Straßenbeleuchtung) mindestens 200.000 EUR netto betragen. Dies entspricht weniger als dem Zweifachen des geschätzten Jahresumsatzes dieser Beschaffung.
Bei Bietergemeinschaften muss die Aufstellung den Nettoumsatz jedes Mitglieds einzeln aufführen.

Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bankauskunft zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens, möglichst mit Angabe der Ratingkennziffer.
Bei Bietergemeinschaften ist die Auskunft für jedes Mitglied gesondert beizufügen.

Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Aktueller Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang (Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. Euro pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, maximal 5 Mio. Euro pro Kalenderjahr) bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
5,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nennung und Beschreibung von mindestens einem Referenzprojekt aus den den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren.
Die Mindestanzahl von einem Referenzprojekt gilt auch für Bietergemeinschaften. Vorzugsweise sollen gemeinsame Projekte dargestellt werden.
Mindestanforderungen:
1) Jedes eingereichte Referenzprojekt muss sich auf die öffentliche Straßenbeleuchtung für einen öffentlichen Auftraggeber beziehen.
2) Das Ende eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
3) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss eine Laufzeit von 48 Monaten oder mehr aufweisen.
4) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss 500 oder mehr Lichtpunkte zum Gegenstand haben.
5) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss die Wartung und Instandhaltung öffentlicher Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben.
6) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Erneuerung, Änderung und Rückbau sowie Neubau von öffentlichen Straßenbeleuchtungs-anlagen zum Gegenstand haben.
7) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Leistungen zur Dokumentation und Lichtpunktverwaltung von öffentlichen Straßenbeleuchtungs-anlagen zum Gegenstand haben.
8) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Leistungen zur Planung und Durchführung von Energie-Effizienzmaßnahmen an öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben.

Sofern mehr als fünf Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der aus den Referenzprojekten ersichtlichen Erfahrungen der Bewerber mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand. Dabei werden Referenzprojekte positiv berücksichtigt, die der ausgeschriebenen Leistung möglichst nahekommen. Die Bewertung und Gewichtung der Angaben im Formular Referenzprojekte lautet wie folgt:

A. Vergleichbarkeit der Projektlaufzeit - 40 %
- Projektlaufzeit 120 Monate oder mehr - 5 Punkte;
- Projektlaufzeit 104 - 119 Monate - 4 Punkte;
- Projektlaufzeit 88 - 103 Monate - 3 Punkte;
- Projektlaufzeit 72 - 87 Monate - 2 Punkte;
- Projektlaufzeit 56 - 71 Monate - 1 Punkt;
- Projektlaufzeit 36 (Mindestanforderung) - 55 Monate - 0 Punkte.
Zur Bewertung wird das arithmetische Mittel über alle eingereichten Referenzprojekte gebildet.

B. Vergleichbarkeit der Zahl der betreuten Lichtpunkte - 20 %
- Zahl der betreuten Lichtpunkte 1.901 oder mehr - 5 Punkte;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.500 und 1.900 - 4 Punkte;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.001 und 1.499 - 3 Punkte;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 801 und 1.000 - 2 Punkte;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 601 und 800 Lichtpunkte - 1 Punkt;
- Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 500 (Mindestanforderung) und 600 Lichtpunkte - 0 Punkte.
Zur Bewertung wird das arithmetische Mittel über alle eingereichten Referenzprojekte gebildet.

C. Zahl der in einem einzigen Projekt realisierten Mindestanforderungen (Angaben im Formular Referenzprojekte Ziff. 3., 6., 7., 8., 11.-14. - 40%
- 8 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 5 Punkte
- 7 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 4 Punkte
- 6 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 3 Punkte
- 5 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 2 Punkte
- 4 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 1 Punkt
- 3 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 0 Punkte

In jedem der vorgenannten Auswahlkriterien (A-C) sind maximal fünf Rohpunkte erreichbar. Die Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb ergibt sich aus der Summe der mit der jeweiligen Gewichtung multiplizierten Rohpunkte in jedem Auswahlkriterium. Die (maximal fünf) Unternehmen mit der höchsten Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
5,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Darstellung der Eignungsanforderungen, zu deren Erfüllung anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden, nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Vertragserfüllungs- und/oder Gewährleistungsbürgschaften nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeitserklärung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
Eigenerklärung zu russischen Unternehmen gem. VO (EU) 833/2014 (bereits im Teilnahmewettbewerb abzugeben)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung