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VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung Frage Datum: 05.02.2026 - 12:41 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichte folgende Frage:
Das Formblatt "Eigenerklärung Sanktionspaket" lässt sich nicht ausfüllen.
Muss es bereits zum Teilnahmeantrag abgegeben werden?


Antwort:
Ja die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. In den Feldern "Name des Unternehmens" können Eintragungen vorgenommen werden. Mit der elektronischen Abgabe der Eigenerklärung über das Bietertool der Vergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag gilt dieses jedoch ohnehin als unterschrieben, sodass es nicht zwangsläufig separat ausgefüllt/ unterschrieben werden muss.


Mit freundlichen Grüßen
i.A. Bianca Rodenberg

Dateianhänge:

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Betreff: Beantwortung Frage Datum: 03.02.2026 - 11:50 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichte folgende Frage:
In den Verfahrensangaben sind zur elektronischen Abgabe die Art der Signatur (fortgeschritten, qualifiziert) definiert.
Im Bewerberbogen steht unter 4.2. dass als Unterschrift (?) der Name der ausstellenden Person ausreicht. Die Fußnote 11 hingegen wird die elektronische Signatur erwähnt.

Meine Fragen lauten:
- Sind die einzureichenden Dokumente gem. Vorlage (Bewerberbogen, EU-Eigenerklärung) als ausgefüllte docx-Dokumente (keine elektronische Signatur) oder als PDF mit elektronischer Signatur abzugeben?


Antwort:
Die einzureichenden Dokumente sind als docx- oder als pdf-Dokumente einzureichen. Die Unterschrift (= Name der ausstellenden Person) in Textform ist in beiden Fällen (docx/pdf) ausreichend.


Mit freundlichen Grüßen
i.A. Bianca Rodenberg

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Betreff: Beantwortung Frage Datum: 03.02.2026 - 10:01 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichte folgende Frage:
Ist es richtig, dass zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens nur der Teilnahmeantrag einschl. Nachweisen eingereicht werden muss?
Die Abgabe der Präsentation und des Honorarangebot erfolgt dann in Stufe 2 nach entsprechender Aufforderung?


Antwort:
Dies ist korrekt.


Mit freundlichen Grüßen
i.A. Bianca Rodenberg

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