Die Samtgemeinde Boffzen plant eine Zweizügige Grundschule im Gemeindeteil Lauenförde.
Die Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung AG 4-6 gem. § 55 HOAI, LPH 1-9 sowie Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI sind zu erbringen. Zu dem Projekt wurde ein Architektenwettbewerb als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren durchgeführt (§ 3 (3) RPW). Die Planunterlagen des Entwurfsverfassers des 1.Preises - welche die Grundlage der weiteren Planung bilden - sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Beauftragung erfolgt in 3 Stufen:Stufe 1: LPH 1-4Stufe 2: LPH 5-8Stufe 3: LPH 9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen.
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft) auszufüllen und beizulegen. Zudem ist bei Bewerbergemeinschaften neben dem Bewerberbogen für jedes weitere Unternehmen der Ergänzungsbogen vollständig auszufüllen und einzureichen.Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind.Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist neben dem Bewerberbogen für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will der Ergänzungsbogen hinsichtlich der geliehenen Leistungen auszufüllen und einzureichen. Zusätzlich ist bei Eignungsleihe die Anlage 2 (Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) vollständig auszufüllen.Bei Unteraufträgen (ohne Eignungsleihe) muss im Teilnahmewettbewerb Art und Umfang der durch Unterauftragsnehmer auszuführenden Leistungen angegeben werden. Hierfür ist Anlage 2 zu verwenden.Erst vor Erteilung des Zuschlags sind die vorgesehenen Nachunternehmen benennen sowie eine Verpflichtungserklärung einzureichen. Nähere Erläuterungen sind den "Hinweisen zum Teilnahmeantrag" zu entnehmen.
Ein Vertrag soll auf Grundlage der RBBau geschlossen werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.Das Dokument "250630_Honorar_GS Lauenförde_VgV_HOAI_TGA ELT.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe 2 des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.
Bewerber- und später Bieterfragen sind umgehend auf der Vergabeplattform über die "Kommunikation" zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Für die Vergabe der auftragsgegenständlichen Planungsleistungen wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der ersten Stufe des Verfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, bekunden die Bewerber ihr Interesse und weisen ihre Eignung nach. Die mit der Bekanntmachung festgelegten Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit werden anhand der dazu geforderten Nachweise durch den Auftraggeber geprüft. Per Auswahlverfahren wird eine begrenzte Anzahl Bewerber ermittelt und zur zweiten Stufe des Verfahrens, der Verhandlungsstufe, zugelassen. Die nichtberücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung informiert.
Die ausgewählten Bewerber -nun Bieter genannt- werden im weiteren Verfahren zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes aufgefordert. Weiterhin werden sie aufgefordert, ihr Angebot dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber stellt ein Bewertungsgremium zusammen, welches die eingereichten Angebote und Präsentationen auf Grundlage der mit der Bekanntmachung mitgeteilten Zuschlagskriterien bewertet. Anschließend werden die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen und auf Verhandlungen sowie die finale Angebotsabgabe zu verzichten. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)Der Antrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Sind die Mindestbedingungen nicht eingehalten oder nicht in dem ausgefüllten Mantelbogen eindeutig erkennbar, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung.