| VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichte folgende Frage:
"Sind die benötigten Fachplaner (Tiefbau, Statik, Wasserbau, Szenographie, etc.) sowie etwaige Nachunternehmer (z.B. Objektüberwachung) bereits in der ersten Bewerbungsphase zu benennen, oder erst in der Angebotsphase."
Antwort:
Nachunternehmer, die für Teile der auftragsgegenständlichen Leistung (Freianlagenplanung gem. §39 HOAI, LPH 1-9) herangezogen werden, sind unter der Anlage 2 mindestens hinsichtlich Art und Umfang der Leistung anzugeben und spätestens namentlich vor der Zuschlagserteilung (Angebotsphase) zu benennen.
Siehe dazu auch die Hinweise zum Teilnahmeantrag ('260203_2545_Edewecht_Hinweise.pdf') Seite 3 "Unteraufträge gem. § 36 VgV".
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Josephin Meseck
Dateianhänge:
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