Für die Vergabe der auftragsgegenständlichen Planungsleistungen wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
In der ersten Stufe des Verfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, bekunden die Bewerber ihr Interesse und weisen ihre Eignung nach. Die mit der Bekanntmachung festgelegten Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit werden anhand der dazu geforderten Nachweise durch den Auftraggeber geprüft.
Per Auswahlverfahren wird eine begrenzte Anzahl Bewerber ermittelt und zur zweiten Stufe des Verfahrens, der Verhandlungsstufe, zugelassen.
Die nichtberücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung informiert.
Die ausgewählten Bewerber -nun Bieter genannt- werden im weiteren Verfahren zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes aufgefordert. Weiterhin werden sie aufgefordert, ihr Angebot dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen.
MEHRFACHBEAUFTRAGUNG: Der Auftraggeber möchte im Zuge der Vergabeverhandlungen die Herangehensweise der Planungsbüros an die Aufgabenstellung kennenlernen. Hierzu wird unter den eingeladenen Bietern eine Mehrfachbeauftragung ausgelobt. Der Mehrfachbeauftragung liegt ausschließlich die politisch beschlossene Variante "H" bezogen auf die räumliche Anordnung zugrunde (siehe Machbarkeitsstudie).
Der Auftraggeber stellt ein Bewertungsgremium zusammen, welches die eingereichten Angebote und Präsentationen auf Grundlage der mit der Bekanntmachung mitgeteilten Zuschlagskriterien bewertet.
Anschließend werden die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert.
Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen und auf Verhandlungen sowie die finale Angebotsabgabe zu verzichten.
Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.