Sicherheitsdienstleistungen in der Zentralen Ausländerbehörde des Saarlandes
Das Landesverwaltungsamt des Saarlandes in 66386 St. Ingbert, schreibt in einem Los die Bereitstellung von Sicherheitspersonal (Sicherheitsdienstleistungen) zum Einsatz in der Zentralen Ausländerbehörde des Saarlandes in Lebach aus. Betreffend den Umfang der zu erbringende Leistung wird auf die detaillierte Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Vertragsdauer beläuft sich auf eine Grundlaufzeit von 24 Monaten und einen Vertragsstart am 01.10.2026. Eine automatische Vertragsverlängerung um jeweils 12 Monate bis zu einer max. Gesamtlaufzeit von 4 Jahren ist vorgesehen.
Die Dienstleistungen umfassen die in der gesonderten Leistungsbeschreibung dargestellten Bereiche für 24 Stunden am Tag an jedem Tag des Jahres.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt zum 01.10.2026 und beträgt zunächst zwei Jahre. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will, wobei es für die Wahrung der Frist auf den Zeitpunkt des Zugangs bei der anderen Partei ankommt. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt insgesamt vier Jahre.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Erklärung per E-Mail genügt nicht der Wahrung der Schriftform.
Es handelt sich um ein Gelände von 90.000 m² im Gebiet der Stadt Lebach. Das Gelände wird umgeben von der Pommernstraße, der Ostpreußenstraße, der Schlesierallee und dem Oderring. Die Verwaltungsgebäude der Ausländerbehörde befinden sich in der Dillinger Straße, der Ostpreußenstraße, der Pommernstraße und dem Oderring.
Der Angebotspreis wird durch Ermittlung des Wertungspreises nach Anlage 1_Preisblatt und der dort festgelegten prozentualen Gewichtung berechnet.Der Bieter mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 50 Punkte. Die Abstufung der in der Rangfolge folgenden Bieter erfolgt durch lineare Interpolation, siehe Ziffer 21 der Leistungsbeschreibung.
Damit die Erbringung der in dieser Leistungsbeschreibung dargelegten Leistungen im vollem Umfang und ohne Komplikationen am ersten Tag der Objektübernahme durch den Auftragnehmer erfolgt, muss ein Implementierungskonzept vom Auftragnehmer erstellt werden. Dieses Implementierungskonzept enthält detaillierte Angaben zum Vorgehen für eine erfolgreiche Übergabe der Verantwortung an den Auftragnehmer. Das Konzept muss mit Angebotsabgabe eingereicht werden und soll vier bis sechs DIN A4 Seiten (Schriftgröße Arial, 11 pt.) umfassen. Es muss folgende Angaben enthalten: - Geplante Dauer der Implementierungsphase - Maßnahmen zur Vorbereitung des Personals auf die Übergangsphase - Nutzung von Ablaufplänen und Formularen - Plan zur Erstunterweisung des Personals- Plan zur Erkennung, Kommunikation und Umsetzung von Optimierungspunkten während der Übergangsphase
Die Bewertung des Implementierungskonzeptes erfolgt nach Anlage 3 der Leistungsbeschreibung.
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 56 VgV.
Angabe von mindestens einer vergleichbaren Referenz des Bewerbers.Die Referenz muss aus den letzten fünf Jahren stammen und vergleichbar nach Art und Umfang sein:Erbringung der Sicherheitsdienstleistung in einer Flüchtlingsunterkunft mit einer Unterbringungskapazität von mindestens 800 Personen für einen Leistungszeitraum von mindestens zwei Jahren. Dabei sollen mindestens 10 Mitarbeitende in der Tagschicht eingesetzt worden sein.
WICHTIG!:Die weiteren Eignungskriterien sind im Dokument "Teilnahmeformular" festgelegt und beschrieben. Dort sind alle Eignungskriterien dezidiert aufgelistet und erklärt, welche Unterlagen von den Bietern im Teilnahmewettbewerb vorzulegen sind.Auch Ausschlusskriterien werden dort benannt.
§ 128 Abs. 1 GWB
Eine Sicherheitsüberprüfung ist nach Zuschlagserteilung erforderlich.