Das Saarland, hier vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA) - Abt. 4 - Staatliche Hochbaubehörde (SHB), plant die Errichtung eines Gebäudekomplexes samt Außenanlagen für die Unterbringung von Asylsuchenden auf dem Gelände der Landesaufnahmestelle (LASt) in 66822 Lebach. Die Realisierung des Bauvorhabens soll durch einen sog. Totalunternehmer bzw. -übernehmer erfolgen, der alle notwendigen Planungs- und Ausführungsleistungen zur Errichtung der Gebäude nebst Außenanlagen sowie Pflege- und bestimmte Wartungsleistungen für einen Zeitraum von vier Jahren ab Abnahme der Bauleistungen übernimmt. Das Vergabeverfahren soll bis Ende 2026 mit einer Auftragsvergabe abgeschlossen werden. Die Ersatzneubauten sollen im Anschluss innerhalb von 24 Monaten fertiggestellt sein.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf einem ca. 9.000m² großen, landeseigenen Grundstücksbereich der Landesaufnahmestelle Lebach, Gemarkung Jabach, Flur 3, Flurstück 1/125, östlich der Schlesierallee, 66822 Lebach, zwei 2-geschossige, nicht unterkellerte Neubauten errichten zu lassen (sog. Ersatzneubauten VII und VIII). Im Vorfeld werden vier noch im Baufeld befindliche Bestandsgebäude vom Auftraggeber zurückgebaut und das Terrain hergerichtet. Seit 2015 sind mehrere Bestandsgebäude in der Landesaufnahmestelle abgebrochen und bis dato sechs, nahezu baugleiche Ersatzbauten errichtet worden. Die zu planenden Neubauten müssen sich an der städtebaulichen Rahmenplanung orientieren und die vorhandenen Gebäudefiguren aufgreifen. Sie sollen 52 Standardwohnungen mit je zwei Schlafräumen, 5 Familienwohnungen mit drei Schlafräumen und 15 Kleinwohnungen mit einem Schlafraum umfassen. Weitere Angaben enthält ein im elektronischen Projektraum bereitgestelltes Informationsmemorandum.
Bewertet wird die Funktionalität und gestalterische Qualität der angebotenen Gebäude.
Bewertet wird die technische Qualität der angebotenen Gebäude.
Bewertet werden Projektstruktur und Prozessqualität.
Bewertet wird der -Gesamtpreis für Planung, Errichtung und Wartung/Pflege der Außenanlagen.
1) Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts der VOB/A. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand der im elektronischen Projektraum bereitgestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden mind. 3 und höchstens 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe am Verhandlungsverfahren beteiligt. Maßgebliches Auswahlkriterium ist die anhand entsprechender Referenzprojekte belegte Erfahrung mit Planungs- und Bauleistungen möglichst vergleichbarer Art. Nähere Angaben zur Methodik der Bewerberauswahl enthält ein im elektronischen Projektraum bereitgestelltes Informationsmemorandum. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber /Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mitteilen, von einer Teilnahme am weiteren Verfahren absehen zu wollen. 2) Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind Planungsunterlagen mit Lösungsvorschlägen zur Planungsaufgabe vorzulegen, welche wesentlichen Einfluss auf die Vergabeentscheidung haben. Für diese Leistung erhalten alle Bieter, welche nicht mit der Planung und Errichtung beauftragt werden, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15.000 EUR brutto. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen, welche nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt werden.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für dieAuftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP. Nur Unternehmen, welche sich für den Projektraum registriert haben, werden fortlaufend über neue Nachrichten des Auftraggebers unterrichtet.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei den zuständigen Vergabekammern des Saarlandes eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/ Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
vgl. § 123 Abs. 4 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB
Der Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens Angaben zum Brutto-Gesamtumsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2023, 2024, 2025), getrennt nach Jahren vorzulegen. Mindestanforderung: Der Bewerber muss / die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in der Summe müssen in den letzten 3 Jahren einen Umsatz von jeweils mindestens brutto 20 Mio. EUR pro Jahr erzielt haben.
Der Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit / fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:1. Angaben zu in den letzten 7 Jahren (seit 1/2019) erbrachten Bauleistungen vergleichbarer Art (vollständige Errichtung von Hochbauten, vorzugsweise Wohnbau/sozialer Wohnungsbau) mit Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner, des Leistungszeitraums, der Baukosten sowie der Art und des Umfangs des Gebäudes (Nutzungsart und BGF) und Mitteilung, inwieweit die Leistungen im eigenen Betrieb oder durch einen ARGE-Partner/einen Nachunternehmer ausgeführt wurden,2. Angaben zu in den letzten 7 Jahren (seit 1/2019) erbrachten Planungsleistungen für Neubaumaßnahmen im Hochbau, insbesondere für die Errichtung von Unterbringungs- / Wohngebäuden. Mindestanforderungen: Der Bewerber muss / die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen in der Summe für den Zeitraum der letzten 7 Jahre (seit 1/2019) mindestens folgende Referenzlage nachweisen: 1. Mindestens 2 Referenzen über die schlüsselfertige Errichtung eines Wohngebäudes (insbes. Beherbergungsstätte / Flüchtlingsunterkunft / sozialer Wohnungsbau), welche jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen: a) Bauwerkskosten (KG 300-400) nach DIN 276 brutto i. H. v. mind. 5 Mio. EUR, b) Fertigstellung nach 01/2021, c) Referenz umfasst neben Bauausführung auch Objektplanung Gebäude und TGA-Fachplanung ab mindestens Lph. 5; 2. Mindestens 2 Referenzen über Leistungen der Objektplanung Gebäude (Lph. 2-4) für den Neubau eines Wohngebäudes, welche jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen: a) Bauwerkskosten (KG 300-400) nach DIN 276 brutto i. H. v. mind. 5 Mio. EUR, b) Fertigstellung nach 1/2021.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Bedingungen folgen aus dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) sowie aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.