Bei Gebäude 9 handelt es sich um ein Bestandsgebäude auf dem Gelände des Universitätsklinikums des Saarlandes
in Homburg. Die Gebäude- und Bestandspläne können vor Ort eingesehen werden.
Gegenstand der Maßnahme ist die Erneuerung der Großkälteerzeugung einschließlich der zugehörigen hydraulischen
Verteilung und der erforderlichen Nebenanlagen. Die übergeordnete Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik einschließlich der zugehörigen Feldverkabelung wird bauseits ausgeführt. Die geräteeigenen Regelungen sowie die in
den jeweiligen Positionen beschriebenen Kommunikationsschnittstellen sind Bestandteil der betreffenden Lieferungen. Die neue Kälteerzeugung wird mittels dreier im Außenbereich aufgestellter Kältemaschinen realisiert. Die Aufstellung
erfolgt hinter dem Gebäude auf einer hierfür vorgesehenen Betonfläche. Die Anbindung erfolgt über Edelstahl-Kälteleitungen, die in einem oberirdischen Betonschacht verlegt werden. Die außenliegenden Leitungen werden mit einem
Wasser-Glykol-Gemisch betrieben. Zwei Plattenwärmeübertrager trennen das außenliegende Wasser-Glykol-Netz hydraulisch vom gebäudeinternen Kaltwassernetz. Die Plattenwärmeübertrager erhalten jeweils vier Rohrleitungsanschlüsse in der Nennweite DN 200.
Die vorhandenen Netzanschlüsse und die grundsätzliche Erschließung des Gebäudes bleiben unverändert.
Die Demontage der bestehenden Kälteerzeugung und Kälteverteilung ist nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Erforderliche Umschlussarbeiten und die hierfür zulässigen Unterbrechungszeiten sind vor der Ausführung mit dem Universitätsklinikum und der Bauleitung abzustimmen. Eine provisorische Kälteversorgung ist nur geschuldet, sofern diese in einer gesonderten Position beschrieben ist. Die erforderlichen Wand- und Deckendurchbrüche werden mittels Kernbohrungen hergestellt. Darüber hinaus erforderliche Durchbrüche und Bohrungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung ausgeführt werden. Vor der Ausführung sind die Lage vorhandener Leitungen sowie die statischen und brandschutztechnischen Anforderungen zu prüfen und zu berücksichtigen.
Bei der Rohrleitungsmontage sind die erforderlichen Montage-, Dämm- und Wartungsabstände, insbesondere gemäß
DIN 4140, einzuhalten. Armaturen, Messstellen, Entlüftungen, Entleerungen und sonstige wartungsbedürftige Bauteile
sind dauerhaft zugänglich anzuordnen.
Schweiß-, Trenn- und sonstige feuergefährliche Arbeiten dürfen nur nach den Vorgaben des Universitätsklinikums und
nach vorheriger Freigabe durchgeführt werden. Erforderliche Schutzmaßnahmen, Brandwachen und Nachkontrollen
sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen sind, soweit nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Abwasseranlagen
Erforderliche Schmutz- und Entwässerungsleitungen werden entsprechend DIN EN 12056-2 und DIN 1986-100 bemessen. Die Verlegung erfolgt sichtbar.
Die Leitungsanlage ist einschließlich aller erforderlichen Formstücke, Übergänge, Befestigungen, Reinigungsöffnungen
und Anschlüsse vollständig und betriebsfertig herzustellen.
Wasseranlagen
Die Dimensionierung der erforderlichen Trinkwasserleitungen erfolgt auf Grundlage der DIN 1988. Als Rohrleitungsmaterial sind Edelstahl-Pressrohre vorgesehen.
Die Trinkwasserleitungen werden überwiegend sichtbar verlegt. Die zur Vermeidung von Tauwasserbildung erforderliche geschlossenzellige Kautschukdämmung wird bauseits ausgeführt.
Die automatische Nachspeisung der Kälteanlage ist mit einer geeigneten Absicherung gegenüber dem Trinkwassernetz und unter Einhaltung der Anforderungen an die Trinkwasserhygiene auszuführen. Die Nachspeisung der beiden hydraulisch getrennten Kreisläufe ist mediengerecht auszuführen. Eine unzulässige Verdünnung des Wasser-Glykol-Gemisches ist auszuschließen.
Kälteanlage
Für Gebäude 9 ist bei einer Außentemperatur von 35 °C eine Kühllast von mindestens 870 kW abzudecken. Bei Ausfall oder Nichtverfügbarkeit eines Kälteerzeugers, beispielsweise infolge von Wartung oder Störung, müssen weiterhin
mindestens 640 kW Kälteleistung zur Verfügung stehen.
Die Kälteerzeugung erfolgt über drei Kältemaschinen mit einer Kälteleistung von jeweils mindestens 340 kW bei den
vorgegebenen Auslegungsbedingungen. Insgesamt stehen damit mindestens 1.020 kW Kälteleistung zur Verfügung.
Bei Ausfall einer Maschine verbleiben mindestens 680 kW Kälteleistung.
Eine der drei Kältemaschinen wird mit einer integrierten freien Kühlung ausgeführt. Die Leistung der freien Kühlung beträgt bei einer Außentemperatur von 0 °C ca. 195 kW. Die jeweiligen Leistungswerte sind vom Auftragnehmer für die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Auslegungsbedingungen nachzuweisen.
Die Ventilatoren der Kältemaschinen werden mit energieeffizienten EC-Motoren ausgestattet. Als Kältemittel ist R32,
Sicherheitsklasse A2L, vorgesehen. Die hieraus resultierenden Hersteller- und Sicherheitsanforderungen sind zu berücksichtigen.
Vorgesehene Betriebstemperaturen:
Außenliegendes Wasser-Glykol-Netz:
ca. 5 °C / 11 °C
Gebäudeinternes Kaltwassernetz:
ca. 6 °C / 12 °C
Die endgültigen Volumenströme, Druckverluste und Einstellwerte sind durch den Auftragnehmer auf Grundlage der angebotenen Komponenten zu ermitteln und im Rahmen der Montage- und Werkstattplanung nachzuweisen. Die hydraulischen Berechnungen und Einstellwerte sind der Bauleitung vor der Ausführung zur Prüfung vorzulegen.
Im gebäudeinternen Kaltwassernetz wird ein Pufferspeicher mit einem Volumen von 6.000 Litern vorgesehen. Die Einbringung kann ebenerdig erfolgen.
Für die hydraulisch getrennten Kreisläufe werden die in den Einzelpositionen beschriebenen Druckhalteeinrichtungen
vorgesehen. Die Druckhaltung ist kompressorgesteuert auszuführen. Die automatische Nachspeisung ist kreislauf und mediengerecht herzustellen.
In der Lüftungs- und Klimazentrale werden ein neuer Kälteverteiler und ein neuer Kältesammler einschließlich aller erforderlichen Anschlüsse, Stutzen, Entleerungen, Entlüftungen, Messstellen, Befestigungen und Bezeichnungsschilder
montiert.
Die vorgesehenen Pumpengruppen werden jeweils mit zwei redundant angeordneten, elektronisch geregelten Umwälzpumpen ausgestattet. Jede Pumpe ist für den vollständigen Auslegungsvolumenstrom der jeweiligen Pumpengruppe auszulegen. Zum Liefer- und Leistungsumfang gehören alle erforderlichen Armaturen und Einbauteile.
In den Hauptrücklauf werden ein Schlammabscheider und ein zusätzlicher Schmutzfänger eingebaut.
Die Zubringerpumpen werden volumenstromgeführt betrieben. Die Verteilerpumpen werden drehzahlgeregelt auf einen
konstanten oder bedarfsabhängig angepassten Differenzdruck geregelt.
Die angeschlossenen Verbrauchergruppen werden entsprechend den Ausführungsunterlagen hydraulisch eingebunden. Soweit vorgesehen, erfolgt die Temperaturanpassung einzelner Verbrauchergruppen über Beimischschaltungen.
Die übrigen Verbrauchergruppen werden mit konstanter Vorlauftemperatur betrieben.