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HNO kombiniertes Bohrer-/ Shaversystem
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Universitätsklinikum des Saarlandes
Kirrberger Straße 100
66424
Homburg
Deutschland
DE234776341
Dezernat III - Wirtschaft
+49 68411621-161
vergabestelle@uks.eu
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LMF04

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LMF04/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS) beabsichtigt die Beschaffung von 2 kombinierten Bohrer-/ Shaversystemen zur Anwendung in der operativen HNO-Heilkunde. Neben der Lieferung der Systeme einschließlich aller erforderlichen Komponenten und Instrumente, ist ein Wartungs- und Servicekonzept Bestandteil der Leistung.

Haupterfüllungsort

Universitätsklinikum des Saarlandes
Kirrberger Straße 100
66424
Homburg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis
50
Qualität
50

Höchste zu erreichende Punktzahl zur Qualität: 65

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist:

- Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend)
**********************

- Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen

*******
Bietergemeinschaft/ Nachauftragsnehmer/ Eignungsleihe:

- Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise (Basisinformation des Unternehmens und Eigenerklärung Ausschlussgründen) von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.

- Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten . Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. ;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 34 Abs. 1 Satz 3 UVgO wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 34 Abs. 2 UVgO). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 34 Abs. 3 UVgO).

- Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. der Eigenerklärung jedes Nachunternehmers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist:

Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen.
- die ausgefüllte Tariftreueerklärung (siehe Vergabeunterlagen)

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Der Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025,2024,2023) ist anzugeben.
Es ist kein Mindestumsatz erforderlich.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr
zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.

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Mindestanforderung:
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen EUR für Personenschäden, mindestens 1 Million EUR für Sachschäden und 100.000 EUR Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr oder einer Bestätigung des Bieters/des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Versicherungsnachweis von den Bietern zu fordern.
- Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist:

Mindestanforderung:
- Angabe von mindestens 3 Referenzen von in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Referenzen müssen sich auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen.
Als vergleichbare Leistung wird die Lieferung von HNO Endoskopie- Shaver an medizinische Einrichtungen (Krankenhäuser, Kliniken, medizinische Versorgungszentren und ähnlich anerkannt).

Bitte beachten Sie, dass das Universitätsklinikum des Saarlandes nicht als Referenzgeber angegeben werden kann.

Zu jeder benannten Referenz sind Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Ort der Leistungserbringung, Leistungsvolumen und Leistungszeitraum anzugeben. Darüber hinaus hat der Bieter anzugeben, ob er die Leistung als Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer erbracht hat. Schließlich hat der Bieter die im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen mit Angabe des Umfangs zu bezeichnen.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.

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Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer.

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP durch.

- Elektronische Angebotsabgabe:
die Einreichung von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens.
Bitte nutzen Sie für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter.

- Bereitstellung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) zur Verfügung.
Es wird empfohlen, sich für das Verfahren unter folgendem Link zu registrieren : https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1.
Es genügt die kostenfreie "BASIC EDITION"-Registrierung.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/

- Elektronische Kommunikation:
Der Austausch zwischen dem Auftraggeber und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des Verfahrens.
WICHTIG: Bitte prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den Bereich "Kommunikation". Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und Änderungsmitteilungen zur Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige Änderungen informiert zu werden, ist eine Registrierung erforderlich

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

14.05.2026 12:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

14.07.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Gemäß der gesetzlichen Regelung § 41 UVgO.
Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.

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