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Verfahrensangaben

SaaS-Cloud-Lösung zur Erstellung und Nutzung digitaler Formulare zur weiteren Date...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.03.2026
16.03.2026 12:00 Uhr
16.03.2026 12:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bayerische Versorgungskammer
DE240986226
Arabellastraße 33
81925
München
Deutschland
DE212
S 311 IT Einkauf
einkauf@versorgungskammer.de
+49 899235-6
+49 899235-8995

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
DE811335517
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 89-2176-2411
+49 89-2176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72222300-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Nutzung einer SaaS-Lösung, in der alle
von der BVK benötigten und definierten
Formulararten umgesetzt und als
versendbarer Link bzw. Link auf Website
verfügbar sind.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Nutzung einer SaaS-Lösung, in der alle
von der BVK benötigten und definierten
Formulararten umgesetzt und als
versendbarer Link bzw. Link auf Website
verfügbar sind.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Arabellastraße 33
81925
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis wird in Relation zu den Leistungskriterien genutzt, um das wirtschaftlichste Angebot zu identifizieren.
Die Wertung des Preises erfolgt durch ein relatives Bewertungssystem. Die volle Punktzahl wird dem Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis gegeben.
Der niedrigste Gesamtpreis erhält die maximale Anzahl von 400 Punkten.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Die Bewertung der Leistung ergibt sich aus den Punkteangaben für die Leistungskriterien in der Anlage 2_Anforderungskatalog.
Insgesamt sind 400 Punkte erreichbar.

Kriterien mit 50 Punkten
Die Bewertungsstufen für die Kriterien mit 50 Punkten werden folgendermaßen definiert:
Vollständige Erfüllung - 41 bis 50 Punkte
=>
Der Bewerber erfüllt das Kriterium vollständig oder übertrifft es, es gibt keine Kritikpunkte / Schwächen.
Gute Erfüllung - 31 bis 40 Punkte
=>
Der Bewerber erfüllt das Kriterium gut, mit kleineren Mängeln, es gibt geringfügige Kritikpunkte / Schwächen.
Befriedigende Erfüllung - 21 bis 30 Punkte
=>
Das Kriterium wird teilweise erfüllt, aber es gibt wesentliche Lücken, es gibt mittlere Kritikpunkte / Schwächen.
Eingeschränkte Erfüllung - 11 bis 20 Punkte
=>
Der Bewerber erfüllt das Kriterium nur in geringem Umfang, es gibt erhebliche Kritikpunkte / Schwächen.
Geringe Erfüllung - 1 bis 10 Punkte
=>
Das Kriterium wird rudimentär erfüllt, es gibt gravierende Kritikpunkte / Schwächen.
Keine Erfüllung - 0 Punkte
=>
Das Kriterium wird nicht erfüllt
Kriterien mit 100 Punkten
Die Bewertungsstufen für die Kriterien mit 100 Punkten werden folgendermaßen definiert:
Vollständige Erfüllung - 81 bis 100 Punkte
=>
Der Bewerber erfüllt das Kriterium vollständig oder übertrifft es, es gibt keine Kritikpunkte / Schwächen.
Gute Erfüllung - 61 bis 80 Punkte
=>
Der Bewerber erfüllt das Kriterium gut, mit kleineren Mängeln, es gibt geringfügige Kritikpunkte / Schwächen.
Befriedigende Erfüllung - 41 bis 60 Punkte
=>
Das Kriterium wird teilweise erfüllt, aber es gibt wesentliche Lücken, es gibt mittlere Kritikpunkte / Schwächen.
Eingeschränkte Erfüllung - 21 bis 40 Punkte
=>
Der Bewerber erfüllt das Kriterium nur in geringem Umfang, es gibt erhebliche Kritikpunkte / Schwächen.
Geringe Erfüllung - 1 bis 20 Punkte
=>
Das Kriterium wird rudimentär erfüllt, es gibt gravierende Kritikpunkte / Schwächen.
Keine Erfüllung - 0 Punkte
=>
Das Kriterium wird nicht erfüllt

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4KMYCP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bietern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen odersonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Unterauftragnehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignungskriterium ist die Nennung von mindesten drei Referenzen, die in Größe und Komplexität mit dem Vorhaben der BVK vergleichbar sind. Mindestens eine dieser Referenzen muss aus dem öffentlichen Sektor stammen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zur Deckung von:
Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens
1 000 000 EUR je Schadensereignis,
Sachschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis,
Vermögensschäden in Höhe von mind. 100 000 EUR je Schadensereignis.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Der Anbieter muss die Mindestanforderungen im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz erfüllen, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des BSI IT-Grundschutz, sowie die speziellen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten nach dem RentÜG. Es liegt ein ISMS mit Zertifizierung beim Anbieter vor. Das ISMS muss gängigen Standards unterliegen. Beispiele sind ISO/IEC 27001, BSI IT-Grundschutz, NIST 800-53. Der gültige Nachweis (Zertifikat) muss dem Auftraggeber in geeigneter Form mit den Angebotsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Zudem muss eine jährliche Mitarbeit des Auftragnehmers am Risikomanagementprozess der BVK zugesagt werden. Für die Infrastrukturkomponenten der Lösung ist mindestens eine C5 (Typ 2)-Testierung oder SOC 2 (Type 2)-Zertifizierung erforderlich. Es ist notwendig, dass als Nachweis für die Zertifizierung der Infrastrukturkomponenten ein gültiges Zertifikat vorgelegt wird. Eine Eigenerklärung reicht hier nicht aus. Ein Löschkonzept aller Daten muss beschrieben werden. Die über die REST API abrufbaren Daten und Dokumente sind Anbieter-seitig Viren- und Schadsoftware-geprüft.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung