Nutzung einer SaaS-Lösung, in der allevon der BVK benötigten und definiertenFormulararten umgesetzt und alsversendbarer Link bzw. Link auf Websiteverfügbar sind.
Der Preis wird in Relation zu den Leistungskriterien genutzt, um das wirtschaftlichste Angebot zu identifizieren.Die Wertung des Preises erfolgt durch ein relatives Bewertungssystem. Die volle Punktzahl wird dem Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis gegeben.Der niedrigste Gesamtpreis erhält die maximale Anzahl von 400 Punkten.
Die Bewertung der Leistung ergibt sich aus den Punkteangaben für die Leistungskriterien in der Anlage 2_Anforderungskatalog.Insgesamt sind 400 Punkte erreichbar.
Kriterien mit 50 PunktenDie Bewertungsstufen für die Kriterien mit 50 Punkten werden folgendermaßen definiert:Vollständige Erfüllung - 41 bis 50 Punkte=>Der Bewerber erfüllt das Kriterium vollständig oder übertrifft es, es gibt keine Kritikpunkte / Schwächen.Gute Erfüllung - 31 bis 40 Punkte=>Der Bewerber erfüllt das Kriterium gut, mit kleineren Mängeln, es gibt geringfügige Kritikpunkte / Schwächen.Befriedigende Erfüllung - 21 bis 30 Punkte=>Das Kriterium wird teilweise erfüllt, aber es gibt wesentliche Lücken, es gibt mittlere Kritikpunkte / Schwächen.Eingeschränkte Erfüllung - 11 bis 20 Punkte=>Der Bewerber erfüllt das Kriterium nur in geringem Umfang, es gibt erhebliche Kritikpunkte / Schwächen.Geringe Erfüllung - 1 bis 10 Punkte=>Das Kriterium wird rudimentär erfüllt, es gibt gravierende Kritikpunkte / Schwächen.Keine Erfüllung - 0 Punkte=>Das Kriterium wird nicht erfülltKriterien mit 100 PunktenDie Bewertungsstufen für die Kriterien mit 100 Punkten werden folgendermaßen definiert:Vollständige Erfüllung - 81 bis 100 Punkte=>Der Bewerber erfüllt das Kriterium vollständig oder übertrifft es, es gibt keine Kritikpunkte / Schwächen.Gute Erfüllung - 61 bis 80 Punkte=>Der Bewerber erfüllt das Kriterium gut, mit kleineren Mängeln, es gibt geringfügige Kritikpunkte / Schwächen.Befriedigende Erfüllung - 41 bis 60 Punkte=>Das Kriterium wird teilweise erfüllt, aber es gibt wesentliche Lücken, es gibt mittlere Kritikpunkte / Schwächen.Eingeschränkte Erfüllung - 21 bis 40 Punkte=>Der Bewerber erfüllt das Kriterium nur in geringem Umfang, es gibt erhebliche Kritikpunkte / Schwächen.Geringe Erfüllung - 1 bis 20 Punkte=>Das Kriterium wird rudimentär erfüllt, es gibt gravierende Kritikpunkte / Schwächen.Keine Erfüllung - 0 Punkte=>Das Kriterium wird nicht erfüllt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bietern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen odersonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Unterauftragnehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat.
Eignungskriterium ist die Nennung von mindesten drei Referenzen, die in Größe und Komplexität mit dem Vorhaben der BVK vergleichbar sind. Mindestens eine dieser Referenzen muss aus dem öffentlichen Sektor stammen.
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zur Deckung von:Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens1 000 000 EUR je Schadensereignis,Sachschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis,Vermögensschäden in Höhe von mind. 100 000 EUR je Schadensereignis.
Der Anbieter muss die Mindestanforderungen im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz erfüllen, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des BSI IT-Grundschutz, sowie die speziellen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten nach dem RentÜG. Es liegt ein ISMS mit Zertifizierung beim Anbieter vor. Das ISMS muss gängigen Standards unterliegen. Beispiele sind ISO/IEC 27001, BSI IT-Grundschutz, NIST 800-53. Der gültige Nachweis (Zertifikat) muss dem Auftraggeber in geeigneter Form mit den Angebotsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss eine jährliche Mitarbeit des Auftragnehmers am Risikomanagementprozess der BVK zugesagt werden. Für die Infrastrukturkomponenten der Lösung ist mindestens eine C5 (Typ 2)-Testierung oder SOC 2 (Type 2)-Zertifizierung erforderlich. Es ist notwendig, dass als Nachweis für die Zertifizierung der Infrastrukturkomponenten ein gültiges Zertifikat vorgelegt wird. Eine Eigenerklärung reicht hier nicht aus. Ein Löschkonzept aller Daten muss beschrieben werden. Die über die REST API abrufbaren Daten und Dokumente sind Anbieter-seitig Viren- und Schadsoftware-geprüft.