Software, die für den IT-Betrieb notwendiger Basisdienste, E-Mail-Systeme, die virtuellen Arbeitsplätze sowie das zentrale Dokumentenmanagementsystem notwendig ist.
Über den Zeitraum von drei Jahren werden bestehende Lizenzen konsolidiert, um die geschäftskritische Infrastruktur, die notwendigen Basisdienste und die IT-Schnittstellen zu anderen Behörden im In- und Ausland angemessen betreiben zu können. Hinzu kommt die entsprechende Software-Maintenance.
Angebotspreis
Für die zu beschaffenden Lizenzen besteht eine technische Alleinstellung nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV, weil technisch nur die Nutanix Software Lizenzen den Betrieb der Nutanix Infrastruktur sicherstellen können.Die vorliegende Festlegung auf Software Lizenz-Produkte von Nutanix ist durch den Auftragsgegenstand bestimmt und gerechtfertigt, da die bestehende Plattform ihrer Natur entsprechend nicht mit anderen Softwarelizenzen genutzt werden kann. Die bestehenden Lizenzen sind fortlaufend aktuell zu halten. Die weitere Konsolidierung von Lizenzen muss ebenfalls der Nutanix Infrastruktur entsprechen, sodass auch die Lizenzen, die ausgetauscht bzw. ersetzt werden, vom Hersteller selbst bereitgestellt werden. Für die konkrete Beschaffung können mithin nur Software Lizenzen von Nutanix selbst beschafft werden, da nur sie mit der in der Bafin bestehenden Virtualisierungsinfrastruktur kompatibel sind.
Die strategische "Systementscheidung" wurde 2018 getroffen. Die ursprünglichen Lizenzen wurden über eine Rahmenvereinbarung des BeSchA beschafft.
Ein Händlerwettbewerb hat nicht stattgefunden, da nach Auskunft des Herstellers der bezuschlagte Distributor exklusiv berechtigt ist, die gegenständlichen Leistungen zu Bestkonditionen zu vertreiben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union