Es ist eine Erklärung zur bestehenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung und Transportversicherung für Kunst (A_02_Anlagen Bewerbungsbedingungen) auszufüllen und einzureichen.
Als Nachweis genügt die Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins einer bestehenden Haftpflichtversicherung bzw. die Vorlage einer Erklärung, eine bestehende Haftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung an den geforderten Versicherungsumfang/an die geforderten Versicherungssummen anzupassen oder eine derartige Haftpflichtversicherung abzuschließen und der Auftraggeberin eine Kopie des Versicherungsscheins spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Wird dem Angebot bereits eine Kopie des Bestehens einer Haftpflichtversicherung beigelegt, so muss neben dem versicherten Umfang und den Versicherungssummen auch die Angaben zur Laufzeit erkennbar sein. Eine Kopie der Beitragsrechnung zum Nachweis der Anforderungen genügt nicht.
Die Haftpflichtversicherung wird während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Die Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
- Personenschäden: 5.000.000,00 EUR
- Sachschäden: 5.000.000,00 EUR
- Vermögensschäden: 500.000,00 EUR
- Schlüsselschäden: 250.000,00 EUR
Sollte die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.
Für die zu transportierende Kunst (vorwiegend im Rahmen des Freizugs der Liegenschaften GRS/DMW 13-15 und Erstbezug JVLS) ist eine Transportversicherung für Kunstwerke abzuschließen, die folgende Schäden/Leistungen abdeckt:
- Transportschäden
- Verlust durch Diebstahl etc.
- Wiederbeschaffung
- Reparatur/Restaurierung
- Gutachter
- Ausgleich Wertverlust
Nähere Details sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.