Das in den Vertragsunterlagen konkret zu benennende Prüferteam muss aus mindestens acht Personen bestehen. Es gelten bestimmte Eignungsanforderungen für das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal:
Alle für den Auftrag vorgesehenen Prüfer/innen (m/w/d) (inklusive jedes/jeder Prüfungsleiters/Prüfungsleiterin (m/w/d)) verfügen über fundierte rechtliche Kenntnisse des Investmentrechts, d.h. KAGB, DepotG einschließlich der europäischen Richtlinien sowie der Delegierten Verordnungen (EU) 231/2013 und (EU) 2016/438) sowie der aktuellen Verlautbarungen der BaFin (insbes. Verwahrstellenrundschreiben).
Jede an der Prüfung teilnehmende Person muss zwingend die Anforderungen an eine der drei nachfolgend genannten Prüferkategorien erfüllen: "Partner/Director" (m/w/d); "Senior Manager/Principal") (m/w/d) oder "Assistent" (m/w/d). Jede/r Prüfungsleiter/in (m/w/d) muss dabei der Kategorie "Partner/Director" (m/w/d) angehören.
Jede/r Prüfer/in (m/w/d) der Prüferkategorie "Partner/Director" (m/w/d) verfügt zudem über eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in der Planung und Durchführung von Prüfungen des Investmentrechts bei Verwahrstellen und Kapitalverwaltungsgesellschaften, z.B. im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen nach § 68 Abs. 7 KAGB und § 87 KAGB i.V.m. § 68 Abs. 7 KAGB und/oder nach § 38 KAGB und/oder Sonderprüfungen nach § 14 KAGB i.V.m 44 Abs. 1 KWG.
Für drei als Prüfungsleiter/in (m/w/d) durchgeführte Prüfungen, wobei es sich um mindestens eine Prüfung einer Verwahrstelle und mindestens eine Prüfung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft handeln muss, die im Zeitraum 2020 - 2026 stattgefunden haben, sind der Name der geprüften Verwahrstelle bzw. der Kapitalverwaltungsgesellschaft, der Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer anzugeben und die als Prüfungsleiter/in (m/w/d) durchgeführten Tätigkeiten zu beschreiben.
Jede/r Prüfer/in (m/w/d) der Prüferkategorie "Senior-Manager/Principal" verfügt zudem über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in der Prüfung des Investmentrechts bei Verwahrstellen und Kapitalverwaltungsgesellschaften, z.B. im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen nach § 68 Abs. 7 KAGB und § 87 KAGB i.V.m. § 68 Abs. 7 KAGB und/oder nach § 38 KAGB und/oder Sonderprüfungen nach § 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG und gibt für mindestens eine entsprechende Prüfung einer Verwahrstelle und mindestens eine entsprechende Prüfung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, an denen er/sie im Zeitraum 2020 - 2026 teilgenommen hat, den Namen der geprüften Verwahrstelle bzw. der Kapitalverwaltungsgesellschaft, den Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer an und beschreibt die Inhalte der Prüfung kurz.
Jede/r Prüferin (m/w/d) der Prüferkategorie "Assistent" verfügt zudem über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Prüfung des Investmentrechts bei Verwahrstellen und/oder Kapitalverwaltungsgesellschaften, z.B. im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen nach § 68 Abs. 7 KAGB und § 87 KAGB i.V.m. § 68 Abs. 7 KAGB und/oder nach § 38 KAGB und/oder Sonderprüfungen nach § 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG und gibt für mindestens eine entsprechende Prüfung, an der er/sie im Zeitraum 2020 - 2026 teilgenommen hat, den Namen der geprüften Verwahrstelle bzw. der Kapitalverwaltungsgesellschaft, den Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer an und beschreibt die Inhalte der Prüfung kurz.
Mindestens ein Vor-Ort in Frankreich bzw. Polen eingesetztes Mitglied des Prüfungsteams muss über ausreichende französische bzw. polnische Sprachkenntnisse verfügen, um Prüfungsgespräche während der Prüfung - soweit erforderlich - auf Französisch bzw. Polnisch führen zu können. Mindestens eine an der Prüfung teilnehmende Person ist Wirtschaftsprüfer/in.
Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.