Rahmenvereinbarung über Agenturleistungen zur Anzeigenschaltung in Online-Jobportalen, Social-Media-Kanälen und Printmedien sowie dazugehöriger Ad-hoc-Beratungsleistung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Agenturleistungen zur Schaltung von Anzeigen überwiegend in Onlinemedien (Online-Jobportale, Social-Media-Kanäle) und im Einzelfall auch in Printmedien (im Folgenden jeweils: "Medium", gemeinsam: "Medien") sowie die dazugehörige Ad-hoc-Beratungsleistung. Die Entscheidung über die Auswahl des jeweils einzusetzenden Mediums erfolgt im Rahmen von Einzelaufträgen und obliegt der Auftraggeberin. Die Leistung erbringt der Auftragnehmer nach der Erteilung eines Einzelauftrags.
Preis (Gewichtung: 100 %) Der Angebotspreis als Ganzes fließt zu 100 % in die Zuschlagswertung ein und wird dementsprechend mit maximal 100 Punkten bewertet. Die Anzeigenschaltung erfolgt in Online-Jobportalen, Social-Media-Kanälen und Print-Medien. Die Gewichtung bestimmt sich nach der Häufigkeit, in der die verschiedenen Medien erwartungsgemäß bespielt werden. Die Häufigkeit bestimmt sich anhand der Angaben gemäß dem Preisblatt. Für Printmedien gilt der zugrundeliegende Preis, der anhand der Beispielanzeige zu ermitteln ist. Im Einzelnen gilt: (a) Online-Jobportale und Social-Media-Kanäle mit Pauschalpreis für Arbeitsplätze und Dienststellen (max. 70 Punkte)
(b) Online-Jobportale mit Pauschalpreis für Ausbildungs- und Studienplätze (max. 15 Punkte)
(c) Bei Online-Jobportalen (max. je 5 für azubiyo.de und ausbildung.de).
(d) Printmedien (max. 5 Punkte)
Die so errechneten Punktzahlen werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert (Endsumme).Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird bezuschlagt. Bei Gleichheit entscheidet das Los.
Zu den Einzelheiten insbesondere zur Gewichtung siehe 21.2 der Bewerbungsbedingungen.
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
s. 21.1.4. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerbungsbedingungen
s. 21.1.5. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerbungsbedingungen
s. 21.1.5.2. Angaben zur Qualitätssicherung der Bewerbungsbedingungen