Verfahrensangaben

Nachauftragnehmerleistungen im öffentlichen Linienverkehr nach §§ 42, 44 PBefG

VO: SektVO Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.07.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH
12-121092720481481-05
Walther-Rathenau-Straße 38
03044
Cottbus
Deutschland
DE402
MD Rechtsanwälte
Katja.Muehling@md-ra.de
0331

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg
12-121096894457318-83
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
vergabekammer@mwae.brandenburg.de
03318661617
0331866-1652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60000000-8
60100000-9
60112000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Zur Vergabe kommen Nachauftragnehmerleistungen im öffentlichen Linienverkehr nach §§ 42, 44 PBefG im Auftrag der Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH (SPN-CV).

Der dem Nachauftrag zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja- Nysa (im Weiteren: Landkreis Spree- Neiße) ist als Aufgabenträger für den kommunalen (übrigen) öffentlichen Personennahverkehr (kÖPNV) gemäß § 8 Abs. 3 PBefG für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Er hat dazu seine Anforderungen an Umfang und Qualität des ÖPNV-Angebotes (einschließlich seiner Umweltqualität) und an die Integration der Verkehrsleistungen in der für die Leistungsvergabe gültigen Fassung des Nahverkehrsplans niedergelegt.
Bestandteil der Vorgaben ist die Bindung an den gemeinsamen Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB-Tarif) sowie in der Situation zum Zeit- punkt der Ausschreibung die Anwendung des DeutschlandTickets.
Der Landkreis ist darüber hinaus als zuständige Vergabebehörde verpflichtet, die Einhaltung des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) zu überwachen und überträgt diese Vorgabe auch an eine NAN-Vergabe.
Zur Umsetzung der Anforderungen des kommunalen Nahverkehrsplanes hat der Landkreis öffentliche Dienstleistungsaufträge (ÖDA) vergeben und hat den für das Linienbündel Spree-Neiße/Ost (SPN-Ost) am 01.01.2025 beginnenden ÖDA mit einer Laufzeit von 10 Jahren neu vergeben. Auftragnehmer ist die Verkehrsmanagement Spree-Neiße GmbH (VM-SPN), die sich zur Durchführung der SPREE-NEISSE-COTTBUSVERKEHR GmbH (SPN-CV) als Betriebsführer und Geschäftsbesorger bedient.
Der vergebene ÖDA für das Linienbündel SPN-Ost seit 01.01.2025 beinhaltet als Anlage 1 eine Leistungsbeschreibung, die die quantitativen und qualitativen Vorgaben und Anforderungen des Nah- verkehrsplanes vertieft, präzisiert und erläutert. Die vorliegende Leistungsbeschreibung, einschl. des Leistungsverzeichnisses, spezifiziert die allgemeinen Anforderungen für die zu vergebenden Nachauftragnehmerleistungen im Fahrdienst.
Gemäß öDA sollen zwischen 10 % und 40 % der gesamten Nutzfahrleistungen im Linienbündel SPN- Ost an Nachauftragnehmer vergeben werden. Im Interesse einer wirtschaftlichen Betriebsdurchführung und einer Begrenzung des eigenen Kapazitätsbedarfs kommen deshalb mit dieser Ausschreibung 155.724,106 Nutz/Last-km pro Normjahr, in diesem Los Nr. 12 zur Ausschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
09.07.2026
31.12.2034
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE40G

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

.

Zuschlagskriterium

Preis

niedrigster Preis

00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Abzugeben sind nur die laut Anlagen 1 und 2 zu dieser Angebotsaufforderung vorgegebenen ausge- füllten Vordrucke. Alle weiteren Vergabeunterlagen dienen der Erläuterung des Auftrags und der Auftragsdurchführung sowie der Kalkulation der Bieter.
Die Dateien dürfen keinen Kennwortschutz haben und müssen mit gängiger Software zu öffnen sein. Für die Angebotsabgabe muss bei den Vordrucken laut Anlage 1 Erklärung über die Abgabe eines Angebots und Angebotspreis und Vordruck laut Anlage 2 Erklärungen zur Eignung ohne besondere Formvorschrift Firma und Name des Erklärenden erkennbar sein. Ist das bei Vordruck 1 nicht der Fall, kann das zum Ausschluss des Angebots führen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y45MZ9F

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können §§ 160 ff. GWB entnommen werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber einen NAN-Verkehrsvertrag ab. Ein Vertragsmuster ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

4
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Die Bieter müssen mindestens folgende Unterlagen mit ihrem Angebot einreichen:
Mit dem Vordruck laut Anlage 1
- Erklärung über die Abgabe eines Angebotes und Preisangebot mit Angabe des Erklärenden - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern;

Mit dem Vordruck laut Anlage 2
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder Kopie einer behördlichen Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderung im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr nach §§ 42, 43, 44, 46 PBefG;
- Nummer oder Kopie der Gewerbeanmeldung;
- Nummer oder Kopie der Handelsregistereintragung oder Erklärung, warum eine solche nicht erforderlich ist, und Angabe der vertretungsberechtigten Personen (Ausdruck aus dem elektro- nischen Informations- und Kommunikationssystem über die HRA-Daten ist ausreichend). Bei Bietern aus dem Ausland ist eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit amtlich bestätigter Übersetzung ins Deutsche vorzulegen;
- Aktuelle Referenzleistungen;
- Erklärung über das rechtzeitige und nachhaltige Zurverfügungstehen der für die Auftragsdurchführung erforderlichen Kapazitäten;
- Eigenerklärungen des Bieters zur Zuverlässigkeit und das Nichtzutreffen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Erklärung zu §§ 4 - 10 BbgVergG, einschl. der Zahlung mindestens des geltenden Vergabemindestlohnes und der Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG).

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen.
Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck laut Anlage 1 einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.
Bei Bietergemeinschaften muss auf Vordruck laut Anlage 1 (Erklärung über die Abgabe eines Angebotes und Preisangebot) der erklärende Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft angegeben
werden. Fehlt die Angabe eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen außerdem die folgenden Eigenerklärungen laut Vordruck zur Anlage 2 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden:
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder Kopie einer behördlichen Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderung im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr nach §§ 42, 43, 44, 46 PBefG;
- Nummer oder Kopie der Gewerbeanmeldung;
- Nummer der Handelsregistereintragung oder Erklärung, warum eine solche nicht erforderlich ist, und Angabe der vertretungsberechtigten Personen (Ausdruck aus dem elektronischen Informations-
und Kommunikationssystem über die HRA-Daten ist ausreichend). Bei Bietern aus dem Ausland ist eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit amtlich bestätigter Übersetzung ins Deutsche vorzulegen;
- Eigenerklärungen jedes Mitglieds zur Zuverlässigkeit und das Nichtzutreffen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Erklärung zu §§ 4 - 10 BbgVergG, einschl. der Zahlung mindestens des geltenden Vergabemindestlohnes und der Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.

Finanzierung

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Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

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Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung