Planungsleistungen für die Sicherung, Stabilisierung und Entwicklung von Feucht- u...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.08.2025
08.09.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Heinz Sielmann Stiftung
DE176874786
Zur Döberitzer Heide 9
14641
Wustermark OT Elstal
Deutschland
DE408
MD Rechtsanwälte
katja.muehling@md-ra.de
0331 289990

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg
12-121096894457318-83
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
vergabekammer@mwae.brandenburg.de
+49 331866-1617
+49 331866-1652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI sowie Besondere Leistungen zur Sicherung, Stabilisierung und Entwicklung von Feucht- und Nass-Lebensraumtypen, geschützten Biotopen und Arten in der Niederung des Großen Grabens zwischen Priort und Krampnitz mit Ferbitzer Bruch

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Areal der Sielmanns Naturlandschaft (SNL) Döberitzer Heide umfasst weite Teile des ehemaligen Truppenübungsplatzes
"Döberitz", der eine Nutzungsgeschichte von ca. 300 Jahren aufweist und einer der ältesten Truppenübungsplätze Deutschlands
ist. Hier hat die militärische Nutzung v.a. des letzten Jahrhunderts die ökologische Ausstattung des Gebietes entscheidend
beeinflusst. In diesem heute als Naturschutzgebiet geschützten Areal gehören im zentralen Bereich neben offenen Heideflächen
auch vermoorte Rinnen, Hohlformen und Feuchtgebiete.
Mit dem FFH- und Vogelschutzgebiet "Döberitzer Heide" ist das Gebiet Bestandteil des euro-päischen Schutzgebietssystems
Natura 2000. Das ehemalige FFH-Gebiet "Ferbitzer Bruch" ist in dem neuen FFH- und Vogelschutzgebiet aufgegangen. Große
Teile des ehemaligen Trup-penübungsplatzes "Döberitz" werden von den Naturschutzgebieten (NSG) "Döberitzer Heide" und
"Ferbitzer Bruch" eingenommen. Das Gebiet befindet sich zusätzlich im Landschafts-schutzgebiet "Königswald mit Havelseen und
Seeburger Agrarlandschaft".
Das Areal stellt eine europaweit einmalige Kombination landschaftsökologischer, biologischer und geographischer Besonderheiten dar, wobei das NSG Döberitzer Heide ein kleinteiliges Mosaik aus höher gelegenen, trockneren und vermoorten, feuchteren
Flächen bildet. Viele seltene Biotope und Arten sind geschützt und werden seit Jahren durch gezielte Maß-nahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes bewahrt. Die Feuchtgebiete und vermoorten Rinnen in der Kernzone werden überwiegend durch die Großherbivoren, wie Wisent, Rothirsch und Przewalski-Pferde offengehalten.
Der Anlass für das Projekt ist der Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere durch den Verlust von geeigneten Habitatstrukturen
als Fortpflanzungsstätten für geschützte Tierarten der wechselfeuchten und Gewässer-Lebensräume. Die Realisierung des
Vorhabens erfolgt in Erfüllung der Verpflichtung des Landes Brandenburg zum Erhalt der Arten gemäß FFH-RL sowie Anhang I der Vogelschutzrichtlinie.
In den Jahren 2022 bis 2024 wurde bzw. wird bereits der erste Teil dieses ambitionierten Projekts mit Fördermitteln des ELERFonds
durchgeführt. Dabei ist vorrangig die Unterhaltung vorhandener Bauwerke, der Rückbau unnötiger Verbauung und teils
Maßnahmen des Wasser-rückhalts zu realisieren. Außerdem werden in der Niederung sowie den Randbereichen spezielle
Artenschutzmaßnahmen für einige Vogelarten und Fledermäuse umgesetzt.
Das Projektziel im zweiten Teil ist wiederum die Wiederherstellung und Aufwertung sowie die Renaturierung von Feuchtgebieten
und Auen als Fortpflanzungsstätten, Nist- und Brutstätten sowie Nahrungshabitaten für geschützte Tier- und Pflanzenarten.
Dabei wird jetzt insbesondere die Regulierung der Wasserversorgung von Feuchtgebieten sowie die Voraussetzungen für
eine naturschutzgerechte Pflege berücksichtigt. Daher wurden Fördermittel im passenden Richtlinienteil D 1.1.3 der Richtlinie
"Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein" beantragt.
Richtlinienteil D 1.1.3: Vorhaben zur Renaturierung und Revitalisierung von Feuchtgebieten, Auen, Gewässern und feuchten
Waldflächen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwick-lung von Lebensräumen, Biotopen und Habitaten mit hoher
naturschutzfachlicher Bedeutung Projektbeschreibung zum Fördermittelantrag - Große Grabenniederung Teil 2 August 24

Mit der hier ausgeschriebenen Planung des 2. Teilvorhabens (TV) wird das ursprünglich vollständig in einer Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibung erfasste Gesamtvorhaben mit teilweisen Anpassungen und Modifizierungen zu 100 % umgesetzt.
Das erste Teilvorhaben umfasste die folgenden Teilmaßnahmen des Gesamtvorhabens:
- Umbau des BW I (stillgelegtes Schöpfwerk Krampnitz) zu einem Stau- und Regulierungsbauwerk,
- Errichtung eines temporären Provisoriums am Standort des BW III - Wehr Wasserscheide
- Errichtung des BW VII.1 - Klappenwehr am Ferbitzer Bruch mit zugehöriger Verwallung
- Gewässerunterhaltungsmaßnahmen in Form von Grundräumungen und Durchlassspülungen im erforderlichen Umfang auf dem Fließweg vom Ferbitzer Bruch bis zum Krampnitzsee

Im Folgenden werden die erforderlichen Leistungen des 2. TV beschrieben. Es umfasst die Maßnahmen:
- Neubau BW II - Wehr Speckdammbrücke (einschl. geringer Ergänzungsmaßnahmen am BW I),
- Neubau BW III - Wehr Wasserscheide mit zugehöriger Verwallung,
- Neubau BW VII.2 - Rohrschöpfwerk mit Energieversorgung

Die hier nicht aufgeführten BW IV, V und VI waren Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, kommen aber - zumindest vorerst - nicht mehr zur Ausführung.

An allen Bauwerksstandorten und der Mehrheit der Zuwegungen ist die vorhandene Kampfmit-telbelastung zu berücksichtigen. Die entsprechenden Leistungen der Kampfmittelräumung sind mit auszuschreiben. Im Rahmen des 1. TV wurden in Teilbereichen bereits Flächen freigegeben.

Die Leistungen der kampfmitteltechnischen Baubegleitung sowie der ökologischen Baubegleitung werden unabhängig von der Ausschreibung dieser Planungsleistungen vergeben.

Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Planervertragsentwurf zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
23.09.2025
01.11.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Das Planungsgebiet befindet sich in der Landeshauptstadt Potsdam; Gemarkungen Krampnitz, Flur, 1, Fahrland, Flur 4, Kartzow, Flur 2, 3, 4 und 5.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar/Preis

.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation/Berufserfahrung

Erfahrungen Projektleiter
Erfahrungen stellvertretender Projektleiter

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Zu den wasserrechtlichen Genehmigungen ist folgender aktueller Stand zu berücksichtigen:

BW I:
Mit dem bestehenden Wasserrecht ist wohl nur das auf/zu erlaubt, nicht aber ein gezieltes Regulieren. Laut Empfehlung sollte man den Betrieb auf der Grundlage der angepassten Bedienvorschrift weiter beobachten, das BW II errichten (Wehr Speckdammbrücke) und im Nachgang nach Erfordernis vielleicht eine Anpassung der wasserrechtlichen Erlaubnis (WRE) beantragen.

BW II:
Das Wasserrecht für das Spundwandwehr liegt vor. Im Zuge der Vorbereitung der Ausschreibung für Teil 2 des Vorhabens, wurde der Bau eines Klappenwehres analog Ferbitzer Bruch als günstiger eingeschätzt.
Wenn die Planung dafür abgeschlossen ist, sollte hier eine Änderung der WRE beantragt werden.

BW III:
Das Wasserrecht für das Wehr Wasserscheide liegt vor. Das Wehr soll gem. Entwurf ausgeführt werden. Dass gem. o. g. Arbeitsberatung hier eine deutlich kürzere Verwallung errichtet werden soll, kann man zum gegebenen Zeitpunkt der UWB formlos mitteilen.
Ohne Wasserrecht haben wir am Standort des BW III jetzt die feste Spundwandschwelle. Die UWB wurde darüber informiert, die Schwelle ist mit Baubeginn des endgültigen BW III hinfällig, so dass diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf gesehen wird.

BW VII:
Das Wasserrecht für den Komplex aus Klappenwehr (BW VII.1) und Schneckenpumpwerk (BW VII.2) liegt vor. Die UWB ist darüber informiert, dass derzeit nur das Wehr errichtet wurde, weiteren Handlungsbedarf wird aktuell auch hier nicht gesehen. Wenn aufgrund des Monitorings des bisherigen Staubetriebes abgestimmt wird, dass einzelne der drei Stauziele abgesenkt werden sollten, oder ggf. auch die Stauzeiten angepasst werden sollten, wäre auch hier zum gegebenen Zeitpunkt kurz eine Änderung des Wasserrechts zu beantragen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y455QX3

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Das Projekt wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin gefördert.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärungen: Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen und zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB;
Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft/Eintragung in einer
berufsständischen Kammer (etwa Architektenkammer oder
Ingenieurkammer) und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister
besteht bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige
Mitgliedschaft in ihrem Herkunftsstaat. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Bestätigung über die Mitgliedschaft anzufordern. Die Bestätigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Bestätigung nicht älter als sechs Monate sein;
Eigenerklärung, dass der Bieter bislang seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist (s. Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB). Der Auftraggeber behält sich vor, auf gesondertes Verlangen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates anzufordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als sechs Monate sein; Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit
anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Eigenerklärung, dass der Bieter über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million EUR für Personen- und von 5 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut verfügt oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann. Ferner ist zu erklären, dass die fälligen Versicherungsprämien gezahlt wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Versicherungsbestätigung anzufordern. Die Bestätigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert an-geforderten Versicherungsbestätigung nicht älter als sechs Monate sein.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024).
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) für vergleichbare Leistungen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

- Eigenerklärung, dass der Bieter über genügend
Beschäftigte und Fachkräfte verfügt, um Aufträge dieser Art erfolgreich zu erfüllen;
- Angaben zur Qualifikation der einzusetzenden Beschäftigten und
Fachkräfte:
a) Angaben und Nachweise zum Projektleiter sowie Stellvertreter,
b) Angaben und Nachweise zum Fachplaner in den Leistungsphasen 5 bis 7,
c) Angaben und Nachweise zum Bauüberwacher/Objektbetreuer Leistungsphase 8.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

- Darstellung von Referenzprojekten mit denen die Bieter ihre Erfahrungen in folgenden Bereichen nachzuweisen haben:

1: Nachweis von 2 Referenzprojekten zur Erbringung von Planungsleistungen "Ingenieurbauwerke" einschließlich der Leistungsbilder Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung im Bereich Wehre und Schöpfwerke in den Leistungsphasen 2 bis 8 aus den letzten 5 Jahren;

2: Nachweis von 1 Referenzprojekt zur Erfahrung bei der Umsetzung von Projekten mit Fördermitteln.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung