1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter der in Abschnitt I genannten Internetadresse
zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie mögliche Ergänzungen der Vergabeunterlagen
werden ausschließlich unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter sind daher im eigenen
Interesse gehalten sich zu registrieren, um aktuelle Informationen automatisch zu erhalten.
2. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden bis max. 6 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
3. Eigene AGB der Bieter / Bewerber verlieren bei Nutzung des Angebotsschreibens Formblatt 213 ihre Gültigkeit.