Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir weisen darauf hin, dass das Formblatt 214_Besondere Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen aktualisiert eingestellt wurde (Änderung Pkt. 3 Zahlung).
Mit freundlichen Grüßen
assmann GmbH
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfragen wurden gestellt:
FRAGEN:
In Punkt 25.01.01.02 schreiben Sie "Die vorstehenden Punkte stellen technische Mindestanforderung dar. Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen oder keinen gleichwertigen Nachweis erbringen, können von der Wertung ausgeschlossen werden." Wie wird im Zuge der Angebotsprüfung sichergestellt, dass die Anforderungen erfüllt werden?
In Position 25.02.03.01 ist im Kurztext ein Estrich in 80 mm Dicke beschrieben, im Langtext 75 mm. Zudem ist eine Heizrohrüberdeckung von 55 mm angegeben. Wie dick ist das Heizrohr und welche Dicke ist konkret zu kalkulieren?
Die Frage bzgl. der Dicke des Heizrohrs bezieht sich auch auf die nachfolgenden Estrichpositionen.
Ist in Pos. 25.02.03.10 davon auszugehen, dass diese in der beschriebenen Menge zur Ausführung kommt? Die Biegezugfestigkeit in dieser Größenordnung ist nicht genormt, hier wären also aus unserer Sicht Spezialbindemittel o.ä. zu verwenden, die als solche auch eindeutig beschrieben sein sollten, um eine vergleichbare Wertung vornehmen zu können.
Ist in Pos. 025.02.03.12 tatsächlich ein "Schnellestrich-Zement" gewünscht oder sind hier auch alternative Zusatzmittel möglich? Die Verwendung von Schnellzement würde den Preis voraussichtlich mind. verdreifachen.
Positionen 25.02.04.01 und 25.02.04.02: Hier ist ein Sichtestrich beschrieben, der jedoch keine genauen Anforderungen an die Oberflächenbeschaffenheit enthält und auch keine Angaben darüber, wie die Oberfläche später zu bearbeiten und ggf. zu versiegeln/imprägnieren ist. Es findet sich im Kurztext ein Hinweis "Beschichtung". Falls diese zur Ausführung kommt, warum wird dann ein Sichtestrich ausgeschrieben, der üblicherweise als solcher der fertigen Oberfläche gleichkommt?
Pos. 25.02.04.03 analog zur Frage zur Pos. 25.02.03.10.
ANTWORT:
Der geforderte statische Nachweis ist zwingend anzubieten. Auffälligkeiten in der Preisgestaltung können bei Angebotsprüfung hinterfragt und weitere Nachweise bzw. Auskunft und Bestätigung der kalkulierten Leistungen nachgefordert werden.
Es sind tatsächlich 80 mm wie im Kurztext beschrieben.
Grundsätzlich können für die Heizrohre Haus 3 25 mm, für die Heizrohre in Haus 1B 15 mm angenommen werden. Bitte sehen Sie dazu auch die beigefügten Detailzeichnungen der Bodenaufbauten.
Diese Position ist vom konkreten Fabrikat und der weiteren Planung des Oberbodens abhängig. Die Position entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Ausschreibung.
Hier sind auch alternative Zusatzmittel möglich. Dies bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf den Sichtestrich-Bereich.
Zur Ausführung kommen soll eine bauseitige transparente Dünnbeschichtung welche lediglich die fertige Oberfläche versiegelt und die Rutschfestigkeitsklasse herstellt. Dafür sehen wir eine Sichtestrich-Qualität als Voraussetzung an.
Wir bitten um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
assmann GmbH
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