HWK DO VE480 H7 Gebäudeautomation Haus 7
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139
Dortmund
Deutschland
info@hwk-do.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Handwerkskammer Dortmund beabsichtigt an ihrem Standort Barbarastraße 7 in Dortmund einen freistehenden Neubau zu errichten.

Lieferung und Montage der Gebäudeautomation für das Schulgebäude 7. Die Schaltschränke werden in den jeweiligen Technikräumen bzw. bei Dachgeräten in einer MSR-Leerkammer beigestellt und dienen der Aufnahme der Anlagentechnik für Lüftung (RLT- Anlagen bauseits) und Heizung, sowie die Integration der Raumautomation. Die Verkabelung zwischen den Schaltschränken und den Geräten wird durch das Gewerk Elektro geliefert. Die Stromversorgung der kleineren Geräte und Feldgeräte erfolgt aus den Schaltschränken der Gebäudeautomation. Die Raumsensoren werden über Modbus oder Einzelraumregler aufgenommen. Die Ansteuerung der Raumheizung/Kühlung und bedarfsgerechten Luftverteilung wird über Einzelraumregler oder I/O Modulen in den FBH-Verteilern sichergestellt.

Haupterfüllungsort

Handwerkskammer Dortmund
Babarastraße 7
44357
Dortmund

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Siehe Formblatt 214.

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Bosch Building Automation GmbH
33415
Verl
Deutschland

Sonstige Angaben

VE480 H7

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter der in Abschnitt I genannten Internetadresse
zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie mögliche Ergänzungen der Vergabeunterlagen
werden ausschließlich unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter sind daher im eigenen
Interesse gehalten sich zu registrieren, um aktuelle Informationen automatisch zu erhalten.
2. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden bis zu max. 5 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
3. Eigene AGB der Bieter / Bewerber verlieren bei Nutzung des Angebotsschreibens Formblatt 213 ihre Gültigkeit.

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