Das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht in seiner derzeitigen baulichen und funktionalen Ausgestaltung nicht mehr den aktuellen Anforderungen an einen zeitgemäßen Feuerwehrbetrieb. Insbesondere fehlen ausreichende und normgerechte Umkleide- und Sanitärräume für die Einsatzkräfte. Zudem wird eine zusätzliche Fahrzeughalle benötigt.Darüber hinaus weist das Bestandsgebäude einen erheblichen energetischen Sanierungsbedarf auf. Die Gebäudehülle und die haustechnischen Anlagen entsprechen nicht dem heutigen Stand der Technik, was zu erhöhten Energieverbräuchen und laufenden Betriebskosten führt.Ziel des Vorhabens ist die nachhaltige Sicherstellung eines leistungsfähigen, bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Feuerwehrstandortes. Durch den Anbau zusätzlicher Funktionsflächen, insbesondere für Umkleiden, sowie den Neubau einer zusätzlichen Fahrzeughalle sollen die Einsatzbereitschaft, die Arbeitssicherheit und die Hygiene für die Feuerwehrangehörigen deutlich verbessert werden.Gleichzeitig soll das Bestandsgebäude durch eine umfassende Sanierung zum einen an den aktuellen Bedarfsplan angepasst werden und zum anderen energetisch aufgewertet werden, sodass der Gebäudestandard an aktuelle gesetzliche und technische Anforderungen angepasst und ein Beitrag zum kommunalen Klimaschutz geleistet wird.
Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 33 ff HOAI- Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33-37 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10)- Besondere Leistungen gemäß Vergabeunterlagen____Objektplanung für Freianlagen gemäß § 38 ff HOAI- Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38-40 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 11)____Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 49 ff HOAI- Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 14)____Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff HOAI- Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15) je ALG 1-5- Besondere Leistungen gemäß Vergabeunterlagen____ Beratungsleistung Bauphysik nach Anlage 1.2 HOAI- Grundleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung der Leistungsphasen 1-7 (gem. Anlage 1 Pkt. 1.2.2-1.2.3 HOAI 2021)- Grundleistungen für Schallschutz Bauakustik der Leistungsphasen 1-7 (gem. Anlage 1 Pkt. 1.2.2 und 1.2.4 HOAI 2021)____Fachplanung Brandschutz nach AHO-Heft Nr. 17- Regelleistungen der Leistungsphasen 1-5 und 8 (gem. AHO Nr. 17 "Leistungen für Brandschutz")____Koordination nach BaustellV (SiGeKo) nach AHO-Heft Nr. 15- Grundleistungen während der Planung der Ausführung (gem. AHO Nr. 15 "Leistungen nach der Baustellenverordnung")- Grundleistungen während der Ausführung (gem. AHO Nr. 15 "Leistungen nach der Baustellenverordnung")
Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt anhand der vom Bieter genannten Honorarparameter. Bewertet wird das voraussichtliche Gesamthonorar für die ausgeschriebenen Leistungen unter Berücksichtigung aller abgefragten besonderen Leistungen sowie Stundensätze für sonstige Leistungen im Umfang von fiktiv jeweils 50 Stunden. Diese Gesamtsumme (brutto) ist in den Honorarformblättern als Wertungssumme eindeutig markiert.Das preisgünstigste Angebot auf Basis der in der Honorarzusammenfassung (Anlage B2) genannten Kosten (brutto) erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit dem doppelten Angebotsvergleichspreis erhält 0 Punkte. Für einen Abstand von xx % zum günstigsten Angebot (innerhalb der Spanne 100 %) erhält der Bieter xx % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl (Bsp.: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, d.h. insgesamt 9 Punkte). Die Punktzahl wird auf 2 Zahlen hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet.
Die Qualifikation, Erfahrung, Referenzen sowie die Arbeitsweise der im Auftragsfall eingesetzten Projektleitung "Hochbau" und die Kommunikation innerhalb des Projektteams ist nachvollziehbar darzustellen. Außerdem werden Aussagen zu Erfahrungen mit Sanierungsprojekten erwartet.
Die Qualifikation, Erfahrung, Referenzen sowie die Arbeitsweise der im Auftragsfall eingesetzten Projektleitung "Technische Ausrüstung" und die Kommunikation innerhalb des Projektteams ist nachvollziehbar darzustellen.
Die Qualifikation, Erfahrung, Referenzen sowie die Arbeitsweise der im Auftragsfall eingesetzten Bauleitung nach § 55 NBauO und die Kommunikation innerhalb des Projektteams ist nachvollziehbar darzustellen.
Der Bieter soll zu diesem Punkt darlegen, wie er die Koordination aller unter seinem Auftrag stehenden fachlich Beteiligten der verschiedenen Planungsdisziplinen inhaltlich und organisatorisch sicherstellen wird. Hierunter zählen die Struktur, die personalspezifische Qualifikation/Erfahrung und die Darstellung der Kapazitäten des Projektteams. Neben dieser internen Koordination des Planers sollen auch die Schnittstellen zum Auftraggeber sowie zu weiteren Planungsbeteiligten außerhalb des Projektteams des Bieters dargestellt werden und wie diese in den Planungs- und Projektablauf eingebunden werden.Der Bieter soll in Bezug auf die Ablauforganisation - basierend auf allen ihm zur Verfügung stehenden Informationen - sein Verständnis der Planungsaufgabe darlegen und dabei sein Herangehen an die beauftragten Leistungen der Planungsaufgabe darstellen. Es wird erwartet, dass konkret Bezug auf die erkennbaren örtlichen Verhältnisse der Baumaßnahme genommen wird. Planerische Darstellungen werden hierbei nicht gefordert.
Der Bieter soll Aussagen zur Einhaltung der Fristen bzw. Zeiträume gemäß vorliegender Projektinhalte darstellen. Es sind Erläuterungen der terminlichen Abfolge unter Darstellung der Terminmeilensteine, Planungs- und Ausführungsphasen vorzustellen sowie ggf. Optimierungsmöglichkeiten zu benennen, sofern dies aus eigener Sicht möglich ist.Es ist außerdem gefordert, interne Instrumente der Terminplanung, -kontrolle und -steuerung zu präsentieren. Die Schnittstellen zum Auftraggeber sollen klar formuliert werden.Es ist ein Projektbezug herzustellen.
Der Bieter soll Aussagen zur Einhaltung der Kosten treffen sowie ggf. Optimierungsmöglichkeiten benennen, sofern dies aus eigener Sicht möglich ist.Es ist außerdem gefordert, interne Instrumente der Kostenplanung, -kontrolle und -steuerung zu präsentieren. Die Schnittstellen zum Auftraggeber sollen klar formuliert werden.Es ist ein Projektbezug herzustellen.
Unter diesem Punkt sollen Risiken und Fehlerquellen aufgezählt und präsentiert werden, die innerhalb der Leistungsphasen des Projektes auftreten können. Es ist außerdem gewünscht, interne Instrumente zur Vermeidung von Fehlern und Minimierung von Risiken zu präsentieren.Es ist ein Projektbezug herzustellen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Es ist in die folgenden zwei Stufen geteilt:- Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (TNW)- Stufe 2: Verhandlungsverfahren bestehend aus--- einer ersten Angebotsrunde (AUS),--- den Aufklärungs- bzw. Verhandlungsgesprächen und--- ggf. einer finalen Angebotsrunde (VR1).Es gelten die Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) jeweils in ihrer zu Beginn des Verfahrens gültigen Fassung.Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bieters nicht Vertragsbestandteil werden.____Der Auftraggeber beabsichtigt mit vier Bietern das Verhandlungsverfahren durchzuführen. Sofern weniger als vier wertbare Teilnahmeanträge eingehen, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren mit weniger Bietern weiterzuführen. Aus allen Teilnahmeanträgen, welche die Eignungskriterien erfüllen, werden vier Bieter ausgelost und zur Angebotsabgabe aufgefordert.____Der Auftraggeber behält sich vor, auch ohne Verhandlung, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebots zu vergeben. Das Erstangebot muss deshalb vollständig den Vorgaben der Vergabeunterlagen entsprechen. Änderungsvorschläge zu Vertrag und Leistungsbild sind auf separaten Anlagen einzureichen, ohne bei der Erstellung des Erstangebots selbst berücksichtigt zu werden. Das Erstangebot muss den Bedingungen der Vergabeunterlagen trotz der ggf. eingereichten Änderungsvorschläge vollständig entsprechen, ohne diese Änderungsvorschläge zu berücksichtigen.____Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Rückfragen werden ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform entgegengenommen. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Bieter werden Rückfragen, die alle Bieter betreffen, auch den anderen Bietern in anonymisierter Form zur Kenntnis gebracht.Rückfragen per Mail, Fax, Post oder Telefon werden nicht beantwortet.
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zusätzliche Informationen zu Ablauf und Inhalten des Vergabeverfahrens sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber wird fehlende Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV innerhalb einer angemessenen Frist nachfordern. Teilnahmeanträge, die trotz Nachforderung noch immer unvollständig sind, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zwingende Ausschlussgründe richten sich nach § 123 GWB.Fakultative Ausschlussgründe richten sich nach § 124 GWB.___Nachweis über Eigenerklärung in den Bewerbungsunterlagen.
a) Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume:-a. Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.-b. Bauvorlageberechtigung nach § 53 NBauO.___b) Leistungsbild Tragwerksplanung:-a. Berechtigung zum Nachweis der Standsicherheit nach § 65 NBauO.___c) Leistungsbild Brandschutz:-a. Berechtigung zum Nachweis des Brandschutzes nach § 65 NBauO.___d) Leistungsbild Schall- und Wärmeschutz:-a. Berechtigung zum Nachweis des Schall- und Wärmeschutzes nach § 65 NBauO.
Nachweis eines durchschnittliches Jahresgesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen in Höhe von min. 500.000 Euro.
Nachweis einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten drei Kalenderjahre für die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen in Höhe von min. 5 Personen
Nachweis von Referenzen je u.g. Leistungsbild, welche die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:a. Zeitraum der Leistungserbringung: Die Leistungserbringung muss bis zum Tag der Bekanntmachung abgeschlossen sein. Als abgeschlossen gilt der Auftrag, wenn das Gebäude insgesamt abgenommen wurde. Abschlussdatum der Leistung ist der Tag der Abnahme des Gebäudes. Die Leistung des Bewerbers muss in den letzten 10 Jahren vollständig abgeschlossen worden sein (01.01.2015 bis zum Tag der Bekanntmachung).___b. Bautyp: Bei der Referenz muss es sich um eine Sanierung handeln.___c. Bauvolumen: Die Referenz muss eine BGF von min. 500 m² aufweisen.___d. Leistungsphasen: In Summe müssen min. die HOAI-Leistungsphasen 2-8 (für TWP 2-6; für TA ALG 2 und 4 ohne LP 4) nachgewiesen werden. Der Nachweis ist über eine Aufteilung auf mehrere Referenzen möglich, die jeweils einzeln alle anderen Anforderungen zu Zeitraum, Bautyp und Bauvolumen erfüllen (z.B. eine Referenz für LP 2-5 und eine weitere für LP 6-8). Die Aufteilung ist je Planungsdisziplin (für TA: und je Anlagengruppe) auf max. drei Referenzen zulässig.___e. Anlagengruppen: Es sind min. die Anlagengruppen 1-4 nachzuweisen. Sofern die Anlagengruppen nicht anhand einer Referenz nachgewiesen werden können, können mehrere Referenzen vorgesehen werden.
Weitere Informationen zu den einzureichenden Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.