Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen für sämtliche Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung für den Neubau einer Grundschule im Ortsteil Emstekerfeld
Die Stadt Cloppenburg plant den Neubau einer Grundschule im Ortsteil Emstekerfeld. Ausgangspunkt der Überlegungen war zunächst die Prüfung, ob der bestehende Schulstandort - geprägt durch zahlreiche, teils über 100 Jahre alte Gebäudeteile unterschiedlicher Bauphasen - durch Umbaumaßnahmen an aktuelle Anforderungen angepasst werden kann. In einem ersten Schritt wurde untersucht, den Bestand um eine Mensa zu ergänzen. Im weiteren Verlauf der Planungen wurden zusätzliche Raumbedarfe identifiziert, die über die ursprüngliche Zielsetzung hinausgingen. Hierzu zählen unter anderem weitere Unterrichts- und Funktionsräume. Ergänzend rückte die energetische Sanierung des gesamten Bestands in den Fokus der Betrachtung. Auf dieser Grundlage wurden die Gesamtkosten für einen umfassenden Umbau inklusive aller notwendigen Sanierungsmaßnahmen ermittelt. Zum Vergleich wurde eine Machbarkeitsstudie für einen vollständigen Neubau der Schule erstellt, basierend auf den Flächen des hypothetisch umgebauten und erweiterten Bestands. Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigten, dass ein Neubau unter wirtschaftlichen und funktionalen Gesichtspunkten die sinnvollere Lösung darstellt. Mit dem politischen Beschluss zugunsten eines Neubaus ergaben sich weiterführende Anforderungen. Neue pädagogische Konzepte, veränderte Lernformen sowie zusätzliche Flächenbedarfe - insbesondere für Sozialarbeit, Differenzierungsangebote und moderne Lernumgebungen - führten zu einer deutlichen Erweiterung des Raumprogramms. Dieses wurde politisch beschlossen und bildet die verbindliche Grundlage für die weitere Planung. Der Neubau ist als energetisch optimierter Baukörper zu konzipieren und gemäß den Anforderungen des QNG-Standards umzusetzen. Eine modulare Bauweise beziehungsweise das Mitdenken modularer Ansätze ist ausdrücklich erwünscht, um eine wirtschaftliche, flexible und nachhaltige Realisierung zu ermöglichen. Darüber hinaus ist das Gebäude so zu planen, dass eine spätere Erweiterung an den Giebelseiten möglich ist, um auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. Die vollständige Barrierefreiheit ist sicherzustellen; der Einbau eines Aufzugs ist verpflichtend.
Die Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung umfasst folgende Leistungsbilder:
-Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15) je ALG 1-8
-Besondere Leistungen je ALG 1-5:-> Leistungsphase 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der -Schlitz-und Durchbruchsplanung (ALG 1-5)-> Entwässerungsplanung, wasserrechtlicher Antrag (ALG 1)
Fertigstellungstermin für das Bauvorhaben ist 29. Juni 2029.
- Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (ELT) 10%Die Qualifikation, Erfahrung, Referenzen sowie die Arbeitsweise der im Auftragsfall eingesetzten Projektleitung -Technische Ausrüstung ELT- und die Kommunikation innerhalb des Projektteams ist nachvollziehbar darzustellen. Außerdem werden Aussagen zu Erfahrungen mit technischem Monitoring und den QNG-Standards erwartet.
- Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (HKLS) 10%Die Qualifikation, Erfahrung, Referenzen sowie die Arbeitsweise der im Auftragsfall eingesetzten Projektleitung -Technische Ausrüstung HKLS- und die Kommunikation innerhalb des Projektteams ist nachvollziehbar darzustellen. Außerdem werden Aussagen zu Erfahrungen mit technischem Monitoring und den QNG-Standards erwartet.
- Darstellung und Struktur der beabsichtigten Aufbau- und Ablauforganisation des Bieters mit besonderem Fokus auf technisches Monitoring und die QNG-Standards 20 %
- Aussagen zu Maßnahmen der Terminplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt 7,5 %
- Aussagen zu Maßnahmen der Kostenplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt 7,5 %
- Aussagen zu typischen Risiken und Fehlern bei der Leistungserbringung in allen zu beauftragenden Leistungsphasen sowie Vorschläge zum Vermeiden dieser Fehler 15 %
Bewertungsbasis Honorarangebot (Gesamthonorarangebot des Bieters)
Das preisgünstigste Angebot auf Basis der in der Honorarzusammenfassung (Anlage B2) genannten Kosten (brutto) erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit dem doppelten Angebotsvergleichspreis erhält 0 Punkte. Für einen Abstand von xx % zum günstigsten Angebot (innerhalb der Spanne 100 %) erhält der Bieter xx % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl (Bsp.: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, d.h. insgesamt 9 Punkte). Die Punktzahl wird auf 2 Zahlen hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform über die Funktion "Kommunikation" bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss einzureichen.
Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Bieter werden mögliche Rückfragen auch den anderen Bietern in anonymisierter Form zur Kenntnis gebracht.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit 4 Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs das Verhandlungsverfahren durchzuführen, die Auswahl erfolgt durch die Eignungsmatrix TNW2, bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Wird die Anzahl von 4 Bewerber nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 4 Bewerber fortzuführen.-----------------------------Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Rückfragen werden ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform entgegengenommen. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Bieter werden Rückfragen, die alle Bieter betreffen, auch den anderen Bietern in anonymisierter Form zur Kenntnis gebracht.Rückfragen per Mail, Fax, Post oder Telefon werden nicht beantwortet.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
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Zusätzliche Informationen zu Ablauf und Inhalten des Vergabeverfahrens sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. gemäß § 56 VgV.Kommt der Bieter/die Bietergemeinschaft dieser Aufforderung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nach, führt dies nach § 57 Abs.1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, welche die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:a) Leistungsbild Technische Ausrüstung:a. Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
b) Weitere VoraussetzungenAußerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz im o.g. Zulassungsbereich haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Ingenieurleistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verantwortlichen benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Der durchschnittliche Honorarumsatz für den Fachplaner -Technische Ausrüstung ALG 1-8- muss mindestens 300.000,00 EUR (netto) ausweisen. (entsprechend § 45 Abs. 4, Nr. 4 VgV in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags.)
Zusatzpunkte gemäß Eignungsmatrix wenn durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz (netto):> 300.000,00 EUR = 1 Punkt >= 400.000,00 EUR = 2 Punkte>= 500.000,00 EUR = 3 Punkte
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei Kalenderjahre für den Fachplaner -Technische Ausrüstung ALG 1-8- muss mindestens 4 Mitarbeiter ausweisen (entsprechend § 46 Abs. 3, Nr. 8 VgV in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags).
Zusatzpunkte gemäß Eignungsmatrix wenn durchschnittliche Anzahl qualifizierter Beschäftigter:
> 4 Mitarbeiter = 1 Punkt >= 6 Mitarbeiter = 2 Punkte>= 8 Mitarbeiter = 3 Punkte
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein:
- Zeitraum der Leistungserbringung: Die Leistungserbringung muss bis zum Tag der Bekanntmachung abgeschlossen sein. Als abgeschlossen gilt der Auftrag, wenn das Gebäude insgesamt abgenommen wurde. Abschlussdatum der Leistung ist der Tag der Abnahme. Die Leistung des Bewerbers muss in den letzten 6 Jahren vollständig abgeschlossen worden sein (22.06.2026 bis zum Tag der Bekanntmachung). - Bautyp: Bei der Referenz muss es sich um einen Neubau handeln.- Bauvolumen: Die Referenz muss eine BGF von min. 1.250 m² aufweisen.- Leistungsphasen: Mit den 3 eingereichten Referenzen muss außerdem in der Summe nachgewiesen werden, dass die HOAI-Leistungsphase 3 für die Leistung Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-8 abgeschlossen wurde.- Anlagengruppen: Mit den 3 eingereichten Referenzen muss außerdem in Summe die Anlagengruppen 1 bis 8 nachgewiesen werden.
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Unterkriterien ohne MindestanforderungFür die nachfolgenden Einzelkriterien gibt es jeweils Zusatzpunkte gemäß Eignungsmatrix.- Bruttogrundfläche (BGF) >1.250 m²: 1 Punkt, >= 1.750 m²: 2 Punkte, >= 2.000 m²: 3 Punkte- Fachplanung TA - HKLS/ELT: für diese Referenz Leistungsphasen 5-8 vollständig erbracht (ALG 1-8): Unterkriterium erfüllt: 1 Punkt- Öffentlicher Auftraggeber: Unterkriterium erfüllt: 1 Punkt- Gebäude nach QNG-Standards: Unterkriterium erfüllt: 1 Punkt- Modulare Bauweise: Unterkriterium erfüllt: 1 Punkt- Technisches Monitoring: Unterkriterium erfüllt: 1 Punkt
---- Gewichtung je Referenz: 30 % ----
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche des AG gegen den AN hat der AN eine für das im Zusammenhang mit sämtlichen geschuldeten Leistungen übernommene Risiko (insbesondere auch einschließlich der Risiken aus der Einschaltung von Dritten, die vom AN beauftragt wurden) ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nach deutschem Recht abzuschließen und bis zum Ablauf seiner Gewährleistung aufrecht zu erhalten.Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:a) für Personenschäden 3.000.000,00 EURb) für sonstige Schäden (Sach- und Vermögungsschäden) 3.000.000,00 EUR Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres müssen diese Summen jeweils zweimal zur Verfügung stehen.(2) Der AN wird dem AG mit Auftragserteilung das Bestehen der Berufshaftpflicht-Versicherung inkl. der erfolgten Prämienzahlung durch Vorlage einer schriftlichen Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens nachweisen. Sollte der AN trotz schriftlicher Mahnung den Nachweis der Berufshaftpflicht