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Errichtung technische Bahnübergangssicherung BÜ 10,8 Strecke 9360
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
HLB Basis AG
Erlenstraße 2
60325
Frankfurt am Main
Deutschland
811339065
+49 69242524-0
ausschreibung@hlb-online.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y42MABJ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y42MABJ/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Errichtung technische Bahnübergangssicherung
- Lichtzeichenanlage mit Überwachungssignalen
- Errichtung Zähleranaschlusssäule
- Errichtung von Rohrkreuzungen unter dem Gleis
- Errichtung von Fundamenten und Kabeltiefbau
- Verlegen von Kabeln
- Projektmanagement, Planung und Abnahme

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

HLB Basis AG
Bahnstraße 13
61462
Königstein i. Ts.

am Bahnübergang 10,8 der Strecke Frankfurt Höchst - Königstein in der Gemarkung Hornau

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Errichtung der neuen Zähleranschlusssäule ist frühzeitig durchzuführen, sodass die Inbetriebnahme der ZAS rechtzeitig für weitere Arbeiten abgeschlossen ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Zähler vom VNB ca. 4-6 Wochen nach der Fertigstellungsmeldung im Installateur-Portal vom VNB installiert wird. Die Arbeiten für die ZAS können ab dem 03.08.2026 erfolgen und sind aufgrund der Installationszeit des Zählers bis zum 23.08.2026 abzuschließen.
Die Arbeiten am Bahnübergang können ab dem 31.08.2026 beginnen. Arbeiten die im Gleisbereich stattfinden können unter Sicherungspersonal des AN tagsüber in Zugpausen (< 10 Minuten) erfolgen. Ab dem 25.09.2026 beginnend können die Arbeiten zusätzlich in nächtlichen Betriebspausen (01:30-04:30 Uhr) erfolgen.
Im Zeitraum vom 02.10.2026 22:00 Uhr bis 12.10.2026 04:00 Uhr ist die Strecke für den Bahnbetrieb gesperrt. In diesem Zeitraum müssen alle Arbeiten erfolgen, die den Bahnbetrieb beeinträchtigen: die Errichtung der Gleisquerungen, Fundamente und Lerrrohr-Verbindungen sowie das Errichten der Überwachungssignale und Lichtzeichen.
Ab dem 12.10.2026 müssen die Arbeiten wieder in Zugpausen tagsüber (< 10 Minuten) unter Sicherungspersonals des AN oder nächtlichen Betriebspausen (01:30-04:30 Uhr) erfolgen.
Die Abnahme der Anlage muss bis zum 27.11.2026 erfolgen. Anschließend können Restarbeiten (wie bspw. das Demontieren der Pfeiff-Tafeln) erfolgen. Die Arbeiten müssen bis zum 29.11.2026 abgeschlossen sein.

Laufzeit bzw. Dauer

6

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Der Bieter hat durch eine Liste vergleichbarer Projekte seine Fachkunde im Bau der technischen Bahnübergangssicherungsanlagen nachzuweisen.

Die zum Einsatz kommenden Anlagen müssen eine EBA Zulassung besitzen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

29.05.2026 14:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

28.06.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

01.06.2026 09:00 Uhr

diese Vergabeplattform

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der
Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283
Darmstadt
Deutschland
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