Alle Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Die Unterlagen sind gemäß den in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen. Der Bewerber hat zur Situation seines Unternehmens folgende Erklärungen/Nachweise mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
1.) Der Bewerber weist nach, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt
2.) Der Bewerber weist unter Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister nach, dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. Des weiteren erklärt er, ob derzeit ein entsprechendes Verfahren anhängig ist.
3.) Der Bewerber erklärt, dass eine Berufshaftpflicht (Haftpflichtversicherungen und Haftpflichtzusagen für Personen- und Sachschäden sowie Produkthaftung) vorliegt. Als Nachweis ist eine Kopie einer aktuellen Police (höchstens 3 Monate alt) in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
4.) Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und -sofern nach Maßgabe HGB erforderlich- im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.
5.) Der Bewerber erklärt, dass er keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit Bezug auf die Vergabe getroffen hat.
6.) Der Bewerber weist die Erfüllung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Bescheinigung
zuständigen Sozialversicherungsträger) sowie von Steuern und Abgaben (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) nach. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
7.) Der Bewerber erklärt, dass kein Fall von §21 Abs. 1 und 2 SektVO vorliegt.
8.) Der Bewerber hat durch die Vorlage einer Bescheinigung nachzuweisen, dass er Mitglied der zuständigen Berufsgenossenschaft ist. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen.