Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch Nachweise, Erklärungen und Referenzen in Form von Referenzprojekten, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen und aussagekräftige Referenzen zu erhalten, weicht der geforderte Zeitraum, in der die aufgeführten Referenzprojekte an den Nutzer übergeben werden müssen, von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV ab und wurde auf 10 Jahre festgelegt.
Ein zusätzliches Datenblatt mit Darstellung der Referenzprojekte ist zulässig, die ergänzenden Referenzblätter sollten jedoch je Referenzprojekt auf eine DIN A4-Seite, vorzugsweise Querformat, beschränkt werden.
Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerbergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen.
Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht.
2.1 Referenzprojekt Kategorie A
Neubau oder Umbau/Sanierung Schul-, Institutsgebäude oder Bildungsbau (vergleichbares Projekt)
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 55 HOAI; LPH 4 kann übersprungen werden
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten KG 410 bis 430: mind. 350 TEUR netto
- Gebäude mit Nutzfläche (NUF 1-6) mindestens 500 m²
- Übergabe an den Nutzer vom 01.01.2015 bis 30.11.2025
- Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 5 Punkte
2 Projekte: 10 Punkte
(max. 10 Punkte)
2.2 Referenzprojekt Kategorie B
Neubau oder Umbau/Sanierung Nicht-Wohngebäude mit öffentlichem Auftraggeber
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 55 HOAI; LPH 4 kann übersprungen werden
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten KG 410 bis 430: mind. 300 TEUR netto
- Gebäude mit Nutzfläche (NUF 1-6) mindestens 500 m²
- Übergabe an den Nutzer vom 01.01.2015 bis 30.11.2025
- Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 4 Punkte
2 Projekte: 8 Punkte
(max. 8 Punkte)
2.3 Referenzprojekt Kategorie C
Neubau oder Umbau/Sanierung Nicht-Wohngebäude
- mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 55 HOAI; LPH 4 kann übersprungen werden
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten KG 410 bis 430: mind. 250 TEUR netto
- Gebäude mit Nutzfläche (NUF 1-6) mindestens 500 m²
- Übergabe an den Nutzer vom 01.01.2015 bis 30.11.2025
- Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 3 Punkte
2 Projekte: 6 Punkte
(max. 6 Punkte)
Im Bereich 2: Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen beträgt die zu erreichende Mindestpunktzahl 9 Punkte.