1. Sollte der für den Zuschlag vorgesehene Bieter vor Vertragsschluss (Zuschlag) wegfallen, behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf das Angebot eines der am nächsten platzierten Bieter (Nachrücker), gemäß der ursprünglichen Wertungsreihenfolge zu erteilen, wenn die Bindefrist noch nicht abgelaufen ist. Für den Fall, dass die Bindefrist abgelaufen ist, gilt die nachstehende Regelung sinngemäß.
2. Für den Fall, dass der ursprünglich beauftragte Bieter den Zuschlag wirksam anficht, der Vertrag von einer der Parteien gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben wird oder der Auftragnehmer aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, den Auftrag auszuführen, behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag einem der nächstplatzierten Bieter gemäß der ursprünglichen Wertungsreihenfolge anzutragen. Der nachrückende Bieter wird schriftlich aufgefordert, innerhalb von 14 Kalendertagen zu erklären, ob er den Auftrag zu den u