a) Anzahl der wertungsfähigen Referenzen
Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 3 bis 4 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte, ein Bewerber mit 5 oder mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte.
Vom Bewerber ist für jede Referenz die Anlage T.4 gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2020 abgeschlossen worden sein. Sofern die Referenzen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen die Leistungen mindestens bis zum Beginn der Leistungsphase 8 fortgeschritten sein.
b) Qualitative Projektmerkmale der Referenzen:
Die wertungsfähigen Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung der nachfolgenden qualitativen Projektmerkmale bewertet. Dabei wird jede Referenz gesondert gewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Bewerber eingereichten, wertungsfähigen Referenzen anhand der erzielten Gesamtsumme dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 5 multipliziert. Die maximal beim Auswahlkriterium "Qualitative Projektmerkmale der Referenzen" zu erzielende Punktzahl beträgt danach 30 Punkte (6 Punkte x Faktor 5).
- Größe:
Die Größe des Referenzprojektes belief sich auf > 15.000 m² Brutto-Geschossfläche (BGF) = 1 Punkt;
- Anrechenbare Kosten:
Nach der Kostenberechnung des Referenzprojektes beliefen sich die anrechenbaren Kosten für die Planung des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung gemäß HOAI 2021, Anlage 1, Ziffer 1.2.3 auf > netto EUR 15.000.000,00 = 1 Punkt;
Planungsinhalte: Im Rahmen der Projektbearbeitung des Referenzprojektes hatte die Fachplanung auch folgende Planungsleistungen zum Gegenstand:
- Objektart: Bildungsbauten / Akademien / Schulungszentren / Werkstätten / vergleichbare komplexe Nichtwohngebäude = 1 Punkt
- Simulationsberechnungen zur thermisch-energetischen Gebäudeanalyse = 1 Punkt
- Energiebedarfsberechnungen nach GEG = 1 Punkt
- Akustische Berechnungen und Simulationen (z. B. Raumakustik, Schallschutz) = 1Punkt
Bei der Bewertung der Referenzen werden nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes zur Ermittlung der Wertungspunktzahl beim Auswahlkriterium "Qualitative Projektmerkmale der Referenzen" gemäß lit. b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen, die auch bei der anschließenden Ermittlung der Gesamtwertungssumme aus den beiden Auswahlkriterien "Anzahl der wertungsfähigen Referenzen" und Qualitative Projektmerkmale der Referenzen" gemäß lit. a) und b) fortgeschrieben wird.