Konzeptvergabe "Baugrundstücke Baugebiet Krummacker" Gemeinde Vörstetten
Die Region Freiburg ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen. Auch in Zukunft ist mit einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage zu rechnen, insbesondere durch die Zuwanderung von Studierenden und jungen Beschäftigten mit ihren Familien. Durch das stetige Wachstum steigt der Druck auf den Wohnungsmarkt in der Region weiter an und spiegelt sich in steigenden Immobilien- und Mietpreisen wider. Auch in der Gemeinde Vörstetten ist eine hohe Nachfrage nach Wohnbauland und Baugrundstücken, aufgrund des demographischen Wandels insbesondere auch nach altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum, zu verzeichnen. Diese Nachfrage wird neben der guten infrastrukturellen Ausstattung und der intakten gewachsenen dörflichen Strukturen auch durch die Nähe zum Oberzentrum Freiburg und der gleichzeitig guten naturräumlichen Lage bedingt.In Vörstetten soll daher auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche "Krummacker" am nordöstlichen Ortsrand in unmittelbarem Anschluss an den Siedlungsbestand ein Wohngebiet entwickelt werden. Durch die im Bebauungsplan angelegte Ausdifferenzierung einzelner Baufelder soll ein vielfältiges Wohnraumangebot realisiert werden
Um eine möglichst hohe Qualität sicherzustellen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Vörstetten die Durchführung eines Konzeptvergabeverfahrens mit Planungskonzept und Kaufpreis- bzw. alternativ Erbpachtangebot beschlossen. Im Rahmen der Konzeptvergabe sollen 5 gemeindeeigene Grundstücke veräußert werden.
Die Bauflächen sollen unter Berücksichtigung folgender Aspekte entwickelt werden:- Bereitstellung von (insbesondere barrierefreiem) Wohnraum zur Befriedigung der Wohnraumnach-frage in Vörstetten und der Region Freiburg - Nachhaltige städtebauliche Entwicklung durch eine flächensparende Siedlungsentwicklung im Anschluss an die bestehende Bebauung - Gestaltung und Abrunden des nördlichen Ortsrands und -eingangs - Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung und Stärkung der vorhandenen dörflichen Strukturen - Vereinbarkeit von sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten.- Sicherung gesunder Wohnverhältnisse - Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
Die Beurteilungs- und Vergabekriterien sind in den Teilnahmeunterlagen "2150_20250725_Konzeptvergabe_Vergabematrix A-E" aufgeführt.
- Das Verfahren wird 2-phasig mit einer Auswahlphase und einer Vergabephase durchgeführt.- Die Ausloberin behält sich vor, die Anzahl der Bieter, die zur Vergabephase eingeladen werden, auf maximal etwa 5 Bieter zu begrenzen. Sofern in der Auswahlphase mehr als 5 Bewerbungen eingehen, welche die Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl durch ein Auswahlgremium.- Die vollständigen Vergabeunterlagen können beim Verfahrensbetreuer (THIELE³ ARCHITEKTEN UND INGENIEURE) formlos per E-Mail an 2150@thielehoch3.de angefordert werden.- Die Ausgabe der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich digital, die Interessenten erhalten einen Link zum Download der Unterlagen.- Die Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail, mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Anfragen sind per E-Mail an den Verfahrensbetreuer (2150@thielehoch3.de) zu richten.
TeilnahmeberechtigungEs können sowohl Einzelinvestoren als auch Investorenkonsortien Bewerbungen zur Teilnahme abgeben. Konsortien müssen bei Abgabe der Bewerbung durch einen gemeinsamen Vertreter benannt werden und zum Erwerb des Grundstücks bzw. zur Erbpacht eine Rechtsform annehmen, in der sämtliche Konsortialmitglieder gesamtschuldnerisch haften.Teilnahmeberechtigt sind Teams unter der Federführung eines "Investors" (Investoren, Bauträger, Wohnungsbauunternehmen, Baugenossenschaften) zusammen mit Architekten. Teilnahmeberechtigt sind die Teams, denen natürliche und juristische Personen angehören, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Teammitgliedern können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
AuswahlDie Auswahlkriterien sind in den Vergabeunterlagen genauer definiert.Die Auswahlkriterien umfassen: - Angaben und Nachweise Investor - Nachweise und Auswahlkriterien Architekt*in
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mindestens 1 Projekt Referenzprojekt: "Wohnungsbau"Fertigstellung (Bezug) Zeitraum: ab 1.1.2018Mindestens 5 Wohneinheiten
Bonitätsauskunft: formlose, auf das Projekt bezogene Bonitätsauskunft von der jeweiligen Hausbank oder einem geeigneten Bewertungsinstitut
Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils für 2022, 2023, 2024)
Auswahlkriterien Architekt*in:Mindestens 1 Referenzprojekt: "Wohnungsbau"Fertigstellung (Bezug) Zeitraum: ab 1.1.2018Mindestens 5 Wohneinheiten
Nachweise Architekt*in:Architekten oder Ingenieure mit gleichwertiger Qualifikation