- ausgefülltes Angebotsformular
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen einzureichen:
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
und Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Bescheinigung in Steuersachen
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für die Bieter, auf deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz anfordern.