Die Gemeinde Harsum im Landkreis Hildesheim beabsichtigt, gemäß der Verordnung zur Rattenbekämpfung in Niedersachsen einen fachlich geeigneten und sachkundigen Fachbetrieb mit der Bekämpfung der freilebenden Rattenpopulation auf dem Gemeindegebiet zu beauftragen. Die Verpflichtung zur Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken durch den Eigentümer bleibt davon unberührt.