Verfahrensangaben

Außenanlagen

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.09.2026
21.09.2026 09:59 Uhr
21.09.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
DE113823995
Am Kreishaus 1-5
65719
Hofheim am Taunus
Deutschland
DE71A
vergabe_projekte@mtk.org
+49 6192201-6142
+49 6192201-6801

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
06-22630029-17
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126603
+49 6151125816

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
06151 12-6603
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283
Darmstadt
Deutschland
DE711
vergabekammer@rpda.hessen.de
+49 6151126603
+49 6151125816

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45112700-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Außenanlagen an Erweiterungsgebäude der Lorsbacher Grundschule

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

- Rodung und Abbruchmaßnahmen
- Erdarbeiten mit Herstellung von Entwässerungseinrichtungen
- Baukonstuktion / Spielgeräte
- Vegetationstechnische Arbeiten mit Entwicklungspflege

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
23.11.2026
05.11.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bornstraße 19
65719
Hofheim am Taunus
Deutschland
DE71A

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
niedrigster Preis

niedrigster Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Kommunikation über das Deutsche Vergabeportal

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37MG1H

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen
beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

50
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Quelle der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die in Deutschland gültigen gesetzlichen Regelungen
zu Ausschlüssen von Vergabeverfahren.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Bieter hat mit dem Angebot/Teilnahmeantrag folgende Unterlagen zum Nachweis seiner Eignung
einzureichen:
1) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2) Eigenerklärung des Unternehmens, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt wurden.
3) Eigenerklärung des Unternehmens zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem Leitungspersonal.
4) Eigenerklärung des Unternehmens über die Eintragung im Handelsregister, Handwerksrolle bzw.
Industrie- und Handelskammer.
5) Eigenerklärung des Unternehmens, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
6) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen
und das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
7) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt wurden.
8) Eigenerklärung des Unternehmens, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht
und die Verpflichtung zur Zahlung zur gesetzlichen Unfallversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
9) Nachweis der Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis Tarif nach dem Hessischen Vergabeund
Tariftreuegesetz (HVTG) bzw. bis zum 25. Dezember 2026 alternativ Formblatt
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt nach dem HVTG
10) Formblatt Eigenerklärung Sanktions-VO
11) ggf. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, wenn das Angebot von einer
Bietergemeinschaft abgegeben wird
12) ggf. Formblatt 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, wenn Teile der Leistung an
Nachunternehmer vergeben werden sollen
13) ggf. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, wenn sich der
Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen zum Nachweis
seiner Eignung einzureichen:
14) Vorlage von mindestens drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen aus den letzten
fünf Kalenderjahren mit mindestens folgenden Angaben:
- Referenzauftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber und
Telefonnummer;
- kurze Beschreibung der Baumaßnahme;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Benennung des Leistungsumfangs;
- Angabe des Umfangs der mit eigenem Personal ausgeführten Leistungen;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum;
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
15) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
16) ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen
Insolvenzplanes angegeben wurde.
17) ggf. Darstellung der ergriffenen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A, falls eine
Erklärung über das Vorliegen eines Ausschlussgrunds gemäß § 6e EU VOB/A vorliegt.
18) ggf. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
19) ggf. Eignungsnachweise für den Nachunternehmer gemäß den vorstehenden Ziffern 1-9 und 14-17.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung