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Trockenbau- und Malerarbeiten-ex post
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Der Kreisausschuss, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Am Kreishaus 1-5
65719
Hofheim am Taunus
Deutschland
Hochbau- und Liegenschaftsamt
+49 6192201-0
hochbau@mtk.org

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Auf Anforderung müssen Bauteil-Öffnungen hergestellt werden, um einen eventuellen Bedarf der brandschutztechnischen Ertüchtigung feststellen zu können.
Abhangdecken sind nach Bedarf zu öffnen, um die Zugänglichkeit zu den einzelnen Arbeitsbereichen herstellen zu können, sowie nach Abschluss der Maßnahmen wieder zu schließen.
In diversen Klassenräumen sind in den Clestrawänden zusätzliche Verbindungstüren herzustellen (By-Pass-Türen): hierzu sind die Clestra-Wände partiell zu öffnen und partiell durch GK-Wände
mit einer Türöffnung zu ersetzen als Vorbereitung für den bauseitigen Einbau des Türelements durch den Schreiner.
In brandschutzrelevanten Wänden vorhandene Wandöffnungen sind gemäß Brandschutzanforderung zu verschließen.
Fehlstellen in brandschutzrelevanten Verkleidungen sind zu schließen bzw. Verkleidungen zu ergänzen.
Vorhandene Deckenöffnungen in Massivdecken sind (teils um Leitungsdurchführungen herum) unterseitig mit Brandschutzplatten zu beplanken.
In brandschutzrelevanten Wänden werden evtl. noch vorhandene offene Fugen der Fertigteile brandschutzgerecht verschlossen
An diversen Leitungen sind die Bauteil-Durchführungen nachzuarbeiten als Vorbereitung für die Rohrleitungsschottungen (Herstellung von Leibungsausbildungen etc.).
Bedarfsabhängig sind diverse Trockenbau- und Malerarbeiten durchzuführen.
Der tatsächliche Umfang der Arbeiten ergibt sich anhand der Feststellungen des Bestandes nach den
Bauteilöffnungen und den Festlegungen im Zuge der Abstimmung mit dem Brandschutzplaner.

Haupterfüllungsort

Heinrich-von-Brentano-Schule
Massenheimer Landstraße 7
65239
Hochheim

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Beschränkte Ausschreibung

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen:
Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen.

Sozialkassenbescheinigung:
Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.

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