Ab dem 01.08.2026 besteht gemäß Achtem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Rechtsanspruch für Grundschüler auf eine Ganztagsbetreuung. Start ist mit der ersten Klasse, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Schüler das Angebot einer Ganztagsbetreuung haben. Der Schulträger ist im Rahmen des Ganztages verpflichtet eine warme Mahlzeit den Schulkindern anzubieten. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
Der Schulträger (Main-Taunus-Kreis) ist beim Ganztag in der Verantwortung des Caterings, die Schulleitung (Land Hessen) ist in der Verantwortung des Ganztages. Die Abgrenzung der Lose erfolgt nach dem örtlichen Zusammenhang (Gebietslose), Los 1 (Eppstein, Bad Soden, Schwalbach, Kelkheim) und Los 2 (Hattersheim, Kriftel, Flörsheim, Hochheim).
Auf das Los 1 zur Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus- Kreis
(Comeniusschule (COM) Eppstein, Drei-Linden-Schule (DLS) Bad Soden, Georg-Kerschensteiner-Schule (GKS) Schwalbach, Geschwister-Scholl-Schule (GSS) Schwalbach, Pestalozzischule (PSK) Kelkheim, Grundschule in den Sindlinger Wiesen (GSW) Kelkheim und Max-von-Gagern-Schule (MVG) Kelkheim)
entfallen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginnes ca. 1.235 Mittagsmahlzeiten an Schultagen sowie auf Anforderung der jeweiligen Schulen auch in den Ferienzeiten im Rahmen der Ferienbetreuung zu gleichen Konditionen ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Mittagsmahlzeiten für Los 1.
Auf das Los 2 zur Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus-Kreis
(Albert-Schweitzer-Schule (ASS) Hattersheim, Eddersheimer Schule (EDD) Hattersheim, Lindenschule (LDS) Kriftel, Regenbogenschule (RBS) Hattersheim, Riedschule (RDS) Flörsheim, Robinsonschule (ROB) Hattersheim, Weinbergschule (WBS) Hochheim)
entfallen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginnes ca. 1.250 Mittagsmahlzeiten an Schultagen sowie auf Anforderung der jeweiligen Schulen auch in den Ferienzeiten im Rahmen der Ferienbetreuung zu gleichen Konditionen ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Mittagsmahlzeiten für Los 2.
Die Anzahl der schultäglichen Mittagsmahlzeiten beträgt gegenwärtig für beide Lose insgesamt ca. 2.485 Essen täglich, davon beträgt die Abrufmenge für Los 1 ca. 1.235 Essen und für Los 2 ca. 1.250 Essen.
Die vorstehenden jeweils genannten Abnahmemengen (durchschnittliche Anzahl Mittagsmahlzeiten an Schultagen) stellen auf das Referenzjahr 2025 ab. Durch Modulwahl der Essensteilnehmer (3 bis 5 Tage pro Woche) variiert die Anzahl bei den täglichen Mittagsmahlzeiten.
Diese Angaben stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen (Mindest- oder Höchst-) Liefermengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet. Zur schultäglichen Belieferung kommt, je nach angebotener Ferienbetreuung, eine Belieferung in den hessischen Schulferien dazu. In den Ferien sind auf Anforderung durch die Einrichtungsleitung bei Bedarf an einem Tag je Ferienwoche Lunchpakete anstelle der Mittagsmenüs zu liefern.
Im Schuljahr 2025/26 betragen die Ferienliefertage 53 Tage bei Los 1 über alle Ferien verteilt und 53 Ferienliefertage für Los 2. Anmeldeschluss der Eltern zur Ferienbetreuung ist 4 Wochen vor Ferienbeginn der jeweiligen Ferien. Ein Abruf der Liefermenge durch den Auftraggeber erfolgt spätestens 2 Wochen vor Lieferbeginn unter der Voraussetzung, dass der Speiseplan mindestens 2 Wochen vorab zur Verfügung steht.
Entsprechend den jeweiligen Ferienzeiten erfolgt eine Planung (i. d. R. jeweils spätestens im 2. Schulhalbjahr für das Folge-Schuljahr) der Ferienbetreuungszeit gesondert für jede Schule und jedes Schuljahr durch den Auftraggeber. Die Kalkulation der Ferienliefertage basiert daher auf den Ferienliefertagen des Schuljahres 2025/26, da eine Prognose für kommende Schuljahre organisatorisch nicht möglich ist.
Zum Schuljahr 2025/26 liegen zur ferientäglichen Anzahl Essensportionen noch keine abschließenden Daten vor, da Teilnehmerzahlen nur für die Herbst- und Weihnachtsferien vorliegen und eine Prognose zu den Teilnehmerzahlen der Oster- und Sommerferien organisatorisch nicht möglich ist.
Der nachfolgend genannte Orientierungsrahmen zu den ferientäglichen Essensportionen basiert daher auf dem Schuljahr 2024/25, zu dem die Teilnehmerzahlen zu allen Ferienzeiten vorliegen.
Im Schuljahr 2024/25 reichte die Spanne innerhalb der Ferien für Los 1 je Schule von 8 bis zu 99 Essensportionen täglich, gesamt über alle Ferien für alle Schulen des Loses 1 wurden 1.670 Essensportionen in den Ferien des Schuljahres 2024/25 abgerufen. Dem Auftragnehmer wird bei Abruf von Mittagsmahlzeiten in den Schulferien eine Mindestabnahmemenge von 25 Essensportionen täglich bei Los 1 zugesichert.
Für das Los 2 reichte die Spanne innerhalb der Ferien je Schule von 18 bis zu 67 Essensportionen täglich, gesamt über alle Ferien für alle Schulen des Loses 2 wurden 1.161 Essensportionen in den Ferien des Schuljahres 2024/25 abgerufen. Dem Auftragnehmer wird bei Abruf von Mittagsmahlzeiten in den Schulferien eine Mindestabnahmemenge von 25 Essensportionen täglich bei Los 2 zugesichert.
Eine Prognose zur Entwicklung der Mittagessen-Teilnehmerzahlen im Rahmen des Rechtsanspruches für Grundschüler auf eine Ganztagsbetreuung ist nicht möglich, da es zwar das Recht, aber nicht die Pflicht gibt, das Angebot in Anspruch zu nehmen.
Zur Transparenz und als Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation ist im Verfahrensbrief UNVERBINDLICH die Kalkulation des Auftraggebers zur auftragsgegenständlichen Anzahl Essen dargestellt. Aus der dargestellten Kalkulation begründen sich keinerlei Ansprüche des Auftragnehmers.