Die Gemeinde Veitshöchheim beabsichtigt die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule in Veitshöchheim. /// Die vorläufigen Gesamtkosten (KG 200 - 700) belaufen sich einer ersten Kostenschätzung auf ca. 42,95 Mio. EUR brutto /// Der Anteil der KG 400 daran setzt sich wie folgt zusammen: BA 1 (Neubau): KG 400 (HLS) = ca. 1,96 Mio. EUR brutto / KG 400 (ELT) = ca. 1,36 Mio. EUR brutto /// BA 2 - 6 (Bestand): KG 400 (HLS) = ca. 5,08 Mio. EUR brutto / KG 400 (ELT) = ca. 3,68 Mio. EUR brutto /// Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. (Kommunale Hochbauförderung nach Art. 10 BayFAG // Zuwendungen nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote im Grundschulalter // Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern [BayFHolz])
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 + 6 /// Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 8 + 9 für BA 1 | Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 und 5 bis 9 für BA 2 - BA 6 sowie für die Heizzentrale in der Dreifachsporthalle [Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 (HLS) erforderlich sein wird.] | Stufen gem. Vertragsmuster (HAV-KOM) /// Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit bei Förderverfahren (Stufe 2) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) [Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst] | Einarbeitung, Überprüfung und verantwortliche Übernahme der vorliegenden Planungsunterlagen für die weitere Bearbeitung /// Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. /// Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Techn. Ausrüstung ELT vgl. LPH 1 - 7 für den 1. BA erbracht. Für die weiteren Bauabschnitte wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. /// Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. /// Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01 - 06) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. /// Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
0. Bürovorstellung
1. Fachkunde und Qualifikation
2. Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation
3. Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
4. Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz
5. Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortliche Personen
6. Honorar (Honorarangebot)
Die angegebene Laufzeit ist geschätzt und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat /// 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, /// 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, /// 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.