Das Leistungsbild umfasst die Hygiene-Beratungsleistungen für die Erstellung der Unterlage Bauabschnittsplanung für den Neubau des Lehrgebäudes, einschließlich Prosektur, mit Zielsetzung der Abgabe einer - mit den Nutzern konsentierten - Unterlage. Im Übrigen verweisen wir auf die Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
In der Lehre I BAP sollen in einem Kapitel die grundlegenden Rahmenbedingungen der Krankenhaushygi-ene beschrieben werden - dies obliegt dem Auftragnehmer. Nach erfolgter Abgabe der Bauabschnitts-planung bei der DBHN werden im Rahmen der Prüfung der Unterlage ggf. Abstimmungen erforderlich. Weiterhin besteht ggf. auch nach erfolgreicher Abgabe der Lehre I BAP Unterstützung für nicht vorher-sehbare Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen etc. Der Auftragsgegenstand unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 optional beauf-tragt werden, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderfähigkeit sowie in Abstim-mung auf die jeweiligen Bedarfe. Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen:Leistungspaket 1: Beratungsleistungen zur Festlegung der hygienerelevanten Rahmenbedingungen für die Lehre I BAPLeistungspaket 2: Beratungsleistungen zu weiterführenden ProzessabstimmungenIm Übrigen verweisen wir auf die Anlage 02 Leistungsbeschreibung.
Das Honorar wird mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und gewichtet. Das niedrigste Angebot erhält 5 Punkte; Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Summe oder darüber erhalten 0 Punkte. Der Punktwert der dazwischenliegenden Angebote wird durch eine lineare Interpolation nach folgender Formel ermittelt.max. erreichbare gewichtete Punkte 300Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix verwiesen.
-Darstellung der persönlichen Referenzen der zuständigen Projektleitung/Facharzt (Referenzen über erbrach-te/abgeschlossene vergleichbare Leistungen (Hygiene-Beratungsleistungen), vornehmlich Krankenhausbau mit Bauwerkskosten (DIN 276 KG 300 und KG 400) ab 20 Mio. EUR netto (aus den letzten 5 Jahren)Maximale Bewertungspunkte: 5, maximale gewichtete Punktzahl: 50Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Darstellung der Berufserfahrung im Bereich der Hygiene-Beratungsleistungen in Jahren der vorgesehenen Projektleitung.Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 50.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Darstellung der fachspezifischen Qualifikationen der vorgesehenen Projektleitung inkl. Auflistung der hygienischen Stellungnahmen der vorgesehenen Projektleitung und inkl. Nachweis der Qualifikation als Facharzt.Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 25.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Darstellung der jeweiligen persönlichen Referenzen des ersten Teammitgliedes (Referenzen über erbrachte/abgeschlossene vergleichbare Leistungen (Hygiene-Beratungsleistungen), vornehmlich Krankenhaus-, mit Bauwerkskosten (DIN 276 KG 300 und KG 400) ab 20 Mio. EUR netto (aus den letzten 5 Jahren).Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
-Darstellung der Berufserfahrung des ersten Teammitglieds im Bereich der Hygiene-Beratungsleistungen in Jahren. Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Darstellung der fachspezifischen Qualifikationen des ersten Teammitgliedes inkl. Auflistung der hygienischen Stellungnahmen.Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
-Darstellung der jeweiligen persönlichen Referenzen des zweiten Teammitgliedes (Referenzen über erbrachte/abgeschlossene vergleichbare Leistungen (Hygiene-Beratungsleistungen), vornehmlich Krankenhausbau, mit Bauwerkskosten (DIN 276 KG 300 und KG 400) ab 20 Mio. EUR netto (aus den letzten 5 Jahren)Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Darstellung der Berufserfahrung des zweiten Teammitglieds im Bereich der Hygiene-Beratungsleistungen in Jahren.Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Darstellung der fachspezifischen Qualifikationen des zweiten Teammitgliedes inkl. Auflistung der hygienischen Stellungnahmen. Max. erreichbare Bewertungspunkte: 5, max. gewichtete Punktzahl: 12,5.Im Übrigen wird auf die Zuschlagsmatrix sowie auf die Bietererklärung Zuschlagsmatrix verwiesen.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegenNichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nachEingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWBhingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:§ 160 Abs. 3 GWB:Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an