Neubau Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der UMG, ...
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.08.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Baugesellschaft UMG mbH
DE2020506372
Robert-Koch-Straße 34
37075
Göttingen
Deutschland
DE91C
Leinemann & Partner mbB
andreas.rosenauer@leinemann-partner.de
0404689920

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Leinemann & Partner mbB
DE207557681
Ballindamm 7
20095
Hamburg
Deutschland
DE600
andreas.rosenauer@leinemann-partner.de
0404689920
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131-153306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45113000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der UMG ist das Gewerk Zentrale BE (Übergeordnete Baulogistik).

Es wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungsgegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind die Baulogistikdienstleistungen für ein mehrgeschossiges
Universitätskrankenhaus für das Projekt >UMG - Universitätsmedizin Göttingen Baustufe 1< (UMG).

Es wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
13.10.2025
26.10.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Robert-Koch-Straße 34
37075
Göttingen
Deutschland
DE91C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis gem. Bietererklärung

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Der zu wertende Angebotspreis ergibt sich aus dem Dokument B01_Bietererklaerung_01_Containermietpreise.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2W5U3U

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Auf die Regelung des § 16a VOB/A wird verwiesen, insbesondere: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 16a Abs. 1 VOB/A)

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Der Bieter hat sich zu zwingenden Ausschlussgründen
gemäß § 123 Abs. 1 GWB, zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 S.1 Nr. 1 GWB, fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs.1 GWB und den weiteren Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 2 GWB (bzw. der entsprechenden Umsetzung in § 6e VOB/A EU) zu erklären. i.Ü. siehe Eigenerklärung zur Eignung in den Vergabeunterlagen.
2
Der Bieter hat sich zur Einhaltung des § 4 NTvergG zu erklären (Tariftreue). Der Bieter verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des
§ 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der
Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: -den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) - den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) - der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie - aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG Die Pflicht des Bewerbers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der
Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Bieter verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den
Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden
Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen
einzufordern und der AG vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der
Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 - 5 AZR 135/16. i.Ü. siehe Formblatt Erklärung Tariftreue in den Vergabeunterlagen.

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

i.Ü. siehe Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k
Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). i.Ü. siehe Formblatt Erklärung EU-Sanktionen in den Vergabeunterlagen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Folgendes wird vom Bieter erwartet:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Folgendes wird vom Bieter erwartet:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Folgendes wird vom Bieter erwartet:
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Angaben zur Eintragung in das Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- Handelskammer.

Darüber hinaus wird erwartet:
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Folgende Angaben werden erwartet:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Folgende Angaben werden erwartet:
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Im Übrigen siehe Eigenerklärung für nicht qualifizierte Unternehmen

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Der Bieter hat eine Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten abzugeben. Folgende Angaben werden erwartet: Alle zu verwendeten Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Im Übrigen vergleiche das Formblatt 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Landesspezifische Regelungen, insbesondere das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz [NTVergG] und die Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung [NWert-VO]) sind einzuhalten. i.Ü. siehe in den Vergabeunterlagen und den Vertragsbestimmungen insbes. den WBVB

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung