Die Unternehmen haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung eine ausgefüllte Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Formular Wirt 124 UVgO) vorzulegen. Darin sind Angaben zu machen u.a. zu Name, Rechtsform und ggf. Registereintragung, zu Firmeninhabern und gesetzlichen Vertretern sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG (z.B. Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen oder Verurteilungen oder Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung, zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister u.ä.). //
Der Auftraggeber prüft etwaige Eintragungen im Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG).//
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Unternehmen (auf gesondertes Verlangen) Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung zu verlangen (z.B. Gewerbeanmeldung, Handels-/Berufsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft u.ä.).//
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder zum Beispiel über die frei zugängliche Präqualifikationsdatenbank (DIHK) erbracht werden. In diesem Fall ist dem Angebot das Zertifikat der Präqualifizierungsstelle einschließlich Ihres Zertifikatscodes beizufügen. Hierbei ist zu beachten, dass die Nachweise in der Präqualifikationsdatenbank, die in diesem Vergabeverfahren geforderten Mindestbedingungen vollständig erfüllen (z.B. Angaben zu den Referenzaufträgen). Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Anforderungen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Angaben dem Angebot beizufügen.//
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung mit dem Angebot eingereicht werden.//
Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.//
Bedingungen für die Ausführung des Auftrages:
Für die Dauer der Vertragslaufzeit ist eine branchenübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Es gelten Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt (Teil A) (Wirt-214), zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A) (Wirt-2143), über Kontrollen und Sanktionen (Teil B) (Wirt-2144) und über Umweltschutzanforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) (Teil A) (Wirt-2145).