Der Bieter verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen je Schadensfall:
- mind. EUR 1 Mio. je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen.
Eine Versicherungsbestätigung über das Bestehen der Versicherung fügt der Bieter dem Angebot bei.
Der Bieter wird eine Haftpflichtversicherung mit den vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall im Falle eines Zuschlags abschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten. Eine Versicherungsbestätigung über die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Versicherung wird der Bieter der Auftraggeberin auf Verlangen unverzüglich vorlegen.
Soweit der Bieter Mitglied einer Bietergemeinschaft ist:
Die Bietergemeinschaft wird eine Haftpflichtversicherung mit der vorstehenden Deckungssumme je Schadensfall im Falle eines Zuschlags abschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten. Eine Versicherungsbestätigung über die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Versicherung wird die Bietergemeinschaft der Auftraggeberin auf Verlangen unverzüglich vorlegen.