1. Es obliegt den Unternehmen/Bietenden, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform zu registrieren. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Vergabestelle nur registrierten Unternehmen/Bietenden über die Vergabeplattform mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Unternehmen/Bietenden, die bereitgestellten Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe auf Aktualisierungen hin zu prüfen.
2. In der Zeit vom 20.05.2026 bis 04.06.2026 haben Bietende die Möglichkeit sich in einer Vor-Ort-Begehung einen Überblick über die örtlichen Begebenheiten zu verschaffen.
Die Anfragen zur Terminvereinbarung haben ausschließlich über das Kommunikationstool der Vergabeplattform zu erfolgen. Bieterfragen, die während der Ortsbesichtigung aufkommen, stellen Sie bitte ausschließlich über das Kommunikationstool der Vergabeplattform an die Vergabestelle.
3. Bieterfragen und Anfragen für weitere Auskünfte/Informationen sind bis spätestens 08.06.2026 ausschließlich über das Kommunikationstool der Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
4. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder aufgeführt sind und ein für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigtes Mitglied benannt ist und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Erklärung sind die vorgesehenen Leistungs(an)teile der Mitglieder zu benennen.
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gilt für jedes Mitglied gesondert. Die Eignung nach den Anforderungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird für die Bietergemeinschaft insgesamt beurteilt.
5. Beabsichtigt der/die Bietende, Teile des Auftrages an Nachunternehmen weiter zu beauftragen, so hat er/sie der Vergabestelle die Namen, die gesetzlichen Vertretenden und die Kontaktdaten der Nachunternehmen spätestens vor der Beauftragung anzugeben und nachzuweisen, dass ihm/ihr die Nachunternehmen zur Erbringung der vorgesehenen Leistungen zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung, Formblatt: 10_Verpflichtungserklärung_Nachunternehmen). Zugleich hat der/die Bietende nachzuweisen, dass die Nachunternehmen für den von ihnen zu übernehmenden Teil des Auftrages geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.
6. Beabsichtigt der/die Bietende, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), so hat er/sie bereits mit dem Angebot die Namen, die gesetzlichen Vertretenden und die Kontaktdaten der anderen Unternehmen anzugeben (z.B. durch Erklärung, Formblatt: 11_Erklärung+Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe, Seite 1) und die Eignungsnachweise der anderen Unternehmen zu den in Anspruch genommenen Kapazitäten vorzulegen. Der/Die Bietende hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung, Formblatt: 11_Erklärung+Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe, Seite 2). Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und/oder finanziellen Kapazitäten hat das andere Unternehmen gemeinsam mit dem/der Bietenden für die Auftragsausführung zu haften (Haftungserklärung).
7. Das Angebot und alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen (z.B. Bestätigungen ausländischer Stellen) ist stets zugleich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer nachzufordern.
8. Zu weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen, dort insbesondere die Bewerbungsbedingungen.