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Verfahrensangaben

Transport von Medien im VÖBB

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.04.2026
17.04.2026 12:00 Uhr
17.04.2026 12:10 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zentral- und Landesbibliothek Berlin
11-2000009001-83
Breite Str. 30-36
10178
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabestelle
vergabestelle@zlb.de
03090226554

Angaben zum Auftraggeber

Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Straße 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 309013-8316
+49 309028-5300

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
11-1300000V00-74
Martin-Luther-Straße 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 309013-8316
+49 309028-5300

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64100000-7
64120000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es wird die Transportleistung von Medien zwischen den Bibliotheken im Verbund der Öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB) ausgeschrieben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Geschätzt ca. 596.000 Medien im Jahr, die von Nutzern bestellt werden, sollen in jede Bibliothek im Verbund VÖBB oder an eine Kundenadresse geliefert werden. Höchstmenge beträgt 715.200 Medien pro Jahr. Bei 4 Jahren ist mit einer Höchstmenge i.H.v. 2.860.800 Medien auszugehen.
Bezirksinterne Transporte, die von den Bibliotheken selber durchgeführt werden sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Genaue Angaben siehe Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.06.2026
31.05.2028

Der Vertrag kann durch einseitige, schriftliche Erklärung der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer um 2 mal 1 Jahr verlängert werden.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE300

Es gibt keinen spezifischen Ort, die Medien werden zwischen den Bibliotheken im Verbund VÖBB transportiert und in geringen Mengen zu den Kunden innerhalb und außerhalb Berlins nach Hause geliefert. Genaue Angaben siehe Leistungsbeschreibung und Anlagen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Zur Wertung des Angebotspreises wird die - gegebenenfalls rechnerisch korrigierte - Bruttogesamtsumme für ein Vertragsjahr ("Jahressumme [brutto]") aus dem Preisblatt herangezogen (inklusive der anfallenden Umsatzsteuer, auch im Reverse-Charge-Verfahren).

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualitätskonzept

Die Bieter haben mit dem Angebot ein Qualitätskonzept einzureichen. Das Konzept ist ein notwendiger Bestandteil des Angebotes. Das Konzept geht neben dem Angebotspreis mit einer Gewichtung von insgesamt 30 % (= 30 BWP) in die Gesamtwertung ein. Die Prozentpunkte der Gewichtung (insgesamt 30 %-Punkte) verteilen sich unterschiedlich auf die nachstehend dargestellten Einzelkriterien.
Die Angebote müssen mindestens 10 von maximal 30 möglichen Leistungspunkten erreichen (Mindestpunktzahlanforderung). Angebote, die mit weniger als 10 Punkten bewertet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gleichstellung der Geschlechter
Fairere Arbeitsbedingungen
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Es gelten Besondere Vertragsbedingungen (BVB) unter anderem zu Mindeststundenentgelt und Tariftreue (Wirt-214), zur Frauenförderverordnung (Wirt-2141), zur Verhinderung von Benachteiligungen (Wirt-2143) sowie über Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (Wirt-2144).

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt elektronisch in
Textform über die Vergabeplattform.
Zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung auf der
Vergabeplattform erforderlich. Zudem haben die Bieter eine gültige und aktive E-MailAdresse anzugeben, über die die Vergabestelle mit den Bietern kommunizieren kann.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y2PM0NY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB: Die Vergabekammer (s. Abschnitt 8: Überprüfungsstelle) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
//
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß nicht zuvor rechtzeitig gegenüber der Vergabestelle gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Vergabestelle. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat.
Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist.
//
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang einer Mitteilung der Vergabestelle beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
//
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch die Vergabestelle an die betroffenen und nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden ist. Wurde der Abschluss des Vertrages im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung über den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union.
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber der Auftraggeberin zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt die Auftraggeberin mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer (s. Ziffer 8.1) schriftlich gestellt werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Es obliegt den Unternehmen /Bietern, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform zu registrieren. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Vergabestelle nur registrierten Unternehmen/Bietern über die Vergabeplattform mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Unternehmen/Bietern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe auf Aktualisierungen hin zu prüfen. Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind über das Kommunikationstool der Vergabeplattform bis spätestens 07.04.2026 an die Vergabestelle der
Auftraggeberin zu richten. Die Fragen und Antworten (neutralisiert) werden allen Bietenden zur Verfügung gestellt! Die letzte Beantwortung von Bieterfragen erfolgt am 10.04.2026.//

2. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder aufgeführt sind und ein für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigter Vertreter
bezeichnet ist und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Erklärung sind die vorgesehenen Leistungs(an)teile der Mitglieder zu benennen. Die Bedingungen für
die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gilt für jedes Mitglied gesondert. Die Eignung nach den Anforderungen der Bedingungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird für die Bietergemeinschaft insgesamt beurteilt. Die Eignung nach den Anforderungen der Bedingungen für die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den für die Mitglieder jeweils vorgesehenen Leistungs(an)teilen beurteilt.//

3. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer weiter zu beauftragen, so hat er der Vergabestelle die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der Unterauftragnehmer spätestens vor der Beauftragung anzugeben und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Erbringung der vorgesehenen Leistungen zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Zugleich hat der Bieter nachzuweisen,
dass die Unterauftragnehmer für den von ihnen zu übernehmenden Teil des Auftrages geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.//

4. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), so hat er bereits mit dem Angebot die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der anderen
Unternehmen anzugeben und die Eignungsnachweise der anderen Unternehmen zu den in Anspruch genommenen Kapazitäten vorzulegen. Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und/oder finanziellen Kapazitäten hat das andere Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften (Haftungserklärung).//

5. Das Angebot und alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen (z.B. Bestätigungen ausländischer Stellen) ist stets zugleich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer nachzufordern. Zu weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen, dort insbesondere die
Bewerbungsbedingungen.//

6. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Präqualifizierung erfolgen (z.B. Eintragung im Unternehmer-
und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder über die frei zugängliche
Präqualifikationsdatenbank (DIHK). Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Mindestanforderungen
nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Angaben im Angebot beizufügen.//

7. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung mit dem Angebot eingereicht werden. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.//

8. Die Auftraggeberin prüft etwaige Eintragungen im Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG).

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

49
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Elektronisch über DTVP

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

§ 56 Abs. 2 und 3 VgV: Die Auftraggeberin kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige Unterlagen oder Erklärungen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung darf keine Veränderung der Angebotswertung nach den Zuschlagskriterien haben. Auf eine Nachforderung haben die Bieter keinen Anspruch; die Auftraggeberin kann (z.B. aus Zeitgründen) auf eine Nachforderung verzichten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124
Abs. 2 bis 126 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG,
§ 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG, §§ 15, 17 Abs. 3 BerlAVG

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Geschäftsjahren einzureichen. Referenzen gelten nur dann als gegeben, wenn die erbrachte Leistung mit der auszuschreibenden Leistung vergleichbar ist und vom Referenzgeber positiv bestätigt wird.
Die Referenzen gelten als vergleichbar, wenn sie folgende Mindestkriterien erfüllt:
1. Eine Referenz mit Transport von mindestens 1200 Einheiten pro Tag
2. Eine Referenz mit einer Frequenz/Häufigkeit der Transporte pro Tag: Mindestens 40 pro Tag, mindestens 1000 pro Monat (vergleichbar: zu 25 Bibliotheken werden pro Werktag 2mal angefahren)
3. Eine Referenz mit Sortiertätigkeit einer vergleichbaren Menge pro Tag bzw. pro Monat: mindestens 1000 Einheiten pro Tag bzw. mindestens 20.000 pro Monat

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 3.000.000EUR je Schadensfall/Jahr sowie für Sach- und Vermögensschäden je 500.000EUR je Schadensfall/Jahr einzureichen. Die Versicherung ist für die Dauer der Vertragslaufzeit vorgehalten und auf Verlangen des Auftraggebers vom Auftragnehmer nachzuweisen.
Zudem wird eine Transportversicherung bis zu einer Deckungssumme i.H.v. 1.000EUR pro Schadensfall einzureichen. (siehe Eigenerklärung Eignung und Leistungsfähigkeit).

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.

Bei Fehlender Registerpflicht ist eine Eigenerklärung abzugeben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für die Dauer der Vertragslaufzeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Unternehmen für einerseits Personen- und Sachschäden sowie für andererseits Vermögensschäden und einer Transportversicherung jeweils in geforderter Höhe vorzuhalten und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen (siehe Eigenerklärung Eignung und Leistungsfähigkeit).
Es gelten Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt (Wirt-214), zur Frauenförderverordnung (Wirt-2141), zur Verhinderung von Benachteiligungen (Wirt-2143) und Kontrolle und Sanktionen (Wirt-2144).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung