Mindestforderung für Los 1 und Los 2:
Nachweis über Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes (gem. § 46 Abs. 1 VgV i.V.m. §46 Abs 3 Nr.7) gemäß der Bedingungen folgender Eigenerklärung (Selbstauskunft):
- Ich erkläre/ Wir erklären, rechtsverbindlich mit formgerechter Abgabe des Angebots, dass Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS, gleichwertiges Systgem, Branche spezifisches System, intgegriertes System
- Ich erkläre/ Wir erklären, rechtsverbindlich mit formgerechter Abgabe des Angebots, dass die in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, in seiner jeweils gültigen Fassung bei der Ausführung der Leistung jederzeit berücksichtigt wird oder mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz im Unternehmen wie nachfolgend:
1.1 Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft, Standards für Bauten //
1.2 Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer //
1.3 Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen (z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUB-Siegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen) //
1.4 Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik //
1.5 Führen eines Verzeichnisses der Umweltschutzvorschriften //
1.6 Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften //
1.7 Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) //
1.8 Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) //
1.9 Ziele für besseren Umweltschutz definieren und umsetzen //
1.10 Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz bereitstellen/ einsetzen //
1.11 Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder lärmarme Maschinen //
1.12 Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz //
1.13 Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter //
1.14 Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial, Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht //
1.15 Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten //
1.16 aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle //
1.17 Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z.B. Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen //
1.18 Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung
//
Zertifizierungen für auftragsfremde Tätigkeitsfelder oder von nicht mit der Leistungserbringung in Verbindung stehenden konzernverbundenen Unternehmen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an die Zertifizierungen gelten auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.