Rechnungslegung:
-Generell gilt: Rechnungslegung erfolgt nach erfolgreicher Leistungserbringung.
- Bitte unbedingt auf jeder Rechnung die Vorgangsnummer des DBFZ vermerken! Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte die Rechnung mit der Bestellung übereinstimmen.
- Die Rechnungen enthalten eine kurze Übersicht über die jeweils erbrachten Leistungen.
- Die jeweilige Zahlung erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung auf das vom Auftragnehmer anzugebende Konto.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Die bevorzugte Form ist die ZUGFeRD-konforme PDF/A-3-Datei (PDF mit eingebetteter XML-Datei) gemäß der E-Rechnungsverordnung (ERechV) in der jeweils gültigen Fassung.
Rechnungen können alternativ auch als klassische PDF-Datei per E-Mail an rechnung@dbfz.de eingereicht werden, sofern diese vom Auftraggeber akzeptiert werden. Die Parteien vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
- Die Rechnungslegung erfolgt an folgende Stelle:
DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH, Torgauer Straße 116, 04347 Leipzig