Der Bewerber/ Bieter (a.) bzw. das bevollmächtigte Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft für sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (b.) / das dritte Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden / der Nachunternehmer erklärt (auf Verlangen des AG),
Der Einzelbewerber-/ bieter erklärt,
- dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
- dass einer oder mehrere der in §§ 123 bzw. 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen, und diesbezüglich eine Selbstreinigung nach § 125 GWB nachweislich durchgeführt wurde. Die entsprechenden Unterlagen sind auf Verlangen der Auftraggeber vorzulegen.
- dass für mein/unser Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16.07.2021 führen können.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann.