Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus:
- einem Projektleiter, und
- einem stellvertretendem Projektleiter
anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt.
a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben.
b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben.
c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt:
(i) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters:
- Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben.
- das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;
- Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 5 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.
Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5;
die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend;
- Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen Referenzprojekts für die von dem Projektleiter als Projektleiter bzw. von dem stellvertretenden Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphase 3 bis 5, von mindestens 2.000 m²;
- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 5, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 200.000,- EUR (netto).
Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben:
- Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters;
- Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts;
der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht entsprechend der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams".
- Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt;
- Name des Unternehmens, welches die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat;
- Ausführungen zu den angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen Referenzprojekte entsprechend der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams".
(ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt:
Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:
(1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts:
>= 4.000 m² = 5 Punkte;
= 2.000 m² = 0 Punkte;
< 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt.
Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 4.000 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 3.000 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte.
(2.) Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts:
>= 400.000 EUR (netto) = 5 Punkte;
= 200.000 EUR (netto) = 0 Punkte;
< 200.000 EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt.
Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 200.000 EUR (netto) und 400.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 300.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte.
Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und den Auftragswert (netto) (2.) werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden.
Fortsetzung folgt***.