Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept.
In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen:
- Verfügbarkeit des Projektteams (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 40 %):
Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die verbindlichen Vertragstermine eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter die Verfügbarkeit des einzusetzenden Projektteams während der Dauer des gegenständlichen Auftrags darzustellen.
(Unterkriterium 2.1:0 bis 5 Bewertungspunkte).
Hinweis:
Für das Unterkriterium 2.1 "Verfügbarkeit des Projektteams" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 8,40 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.1 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 42,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.
- Umgang mit laufendem Schulbetrieb (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 30 %):
Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass der laufende Schulbetrieb durch die Generalsanierung und den Erweiterungsbau des Hauptgebäudes möglichst geringfügig beeinträchtigt wird;
(Unterkriterium 2.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte).
Hinweis:
Für das Unterkriterium 2.2 "Umgang mit laufendem Schulbetrieb" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,30 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.2 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 31,50 qualitative Leistungspunkte erzielen.
- Kostenkontrolle (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 30 %)
Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die vertraglichen Kostenobergrenzen eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter sinnvolle Kosteneinsparungen bei gleichbleibend qualitativ hochwertiger Ausführung darzustellen.
Dabei hat der Bieter insbesondere darzustellen:
o Die aus Sicht des Bieters wesentlichsten Kostenrisiken des Vorhabens sowie deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Projektkosten.
o Die vorgesehenen Maßnahmen zur frühzeitigen Vermeidung oder Begrenzung dieser Kostenrisiken.
o Konkrete Ansätze zur Identifikation und Realisierung von wirtschaftlich sinnvollen Einsparpotenzialen, ohne die Projektziele, die Förderfähigkeit, die Funktionsfähigkeit oder die Qualität des Vorhabens zu beeinträchtigen.
o Die Vorgehensweise bei drohenden Kostenüberschreitungen, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung und Umsetzung von Gegensteuerungsmaßnahmen.
(Unterkriterium 2.3: 0 bis 5 Bewertungspunkte).
Hinweis:
Für das Unterkriterium 2.3 "Kostenkontrolle" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,30 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.3 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 31,50 qualitative Leistungspunkte erzielen.
Das Ausführungskonzept darf
- bei allen Unterkriterien einen Umfang von je maximal zwei (2) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite und ein Inhaltsverzeichnis bleiben bei der Bewertung der zulässigen Seitenanzahl unberücksichtigt.
Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1" und "Angaben zu Unterkriterium 2.2" usw.). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Zuerst Unterkriterium 2.1, anschließend Unterkriterium 2.2 usw.).
Der Bieter soll das "Ausführungskonzept" wie folgt bezeichnen: Anlage 602 - Ausführungskonzept.
Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich.
Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit.
HINWEIS: Insgesamt kann der Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" maximal 105,00 qualitative Leistungspunkte (maximal 42,00 qualitative Leistungspunkte für das Unterkriterium 2.1 addiert mit maximal 31,50 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.2 addiert mit maximal 31,50 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.3) erzielen.
HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmit-telbar beauftragt werden, wertungsrelevant.