Verfahrensangaben

Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufen 2 bis 5, für den Erweiterungsneubau...

VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.10.2026 10:00 Uhr
22.10.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
DE 129522908
Von-Kahl-Straße 4
86971
Peiting
Deutschland
DE21N
Geschäftsbereich Herzogsägmühle
info@herzogsaegmuehle.de
+49 8861 219-0
+49 8861 219-201

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
DE 811335517
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762 411
+49 8921762 847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71541000-2
79421000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufen 2 bis 5 nach AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule, Herzogsägmühle

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Projektsteuerung im Sinne im Sinne des § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" für die Projektstufen 2 bis 5, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule, Herzogsägmühle.
Die Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufe 1, gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" wurden bereits erbracht. Die Leistungsphase 2 im Sinne der Honora-rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung abgeschlossen sein, sodass auch die darauf entfallenden Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufe 2, gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" insoweit bereits erbracht sind.

Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen:
Leistungsstufe A:
- Projektstufe 2 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphasen 3 und 4 im Sinne der HOAI)
Leistungsstufe B:
- Projektstufe 3.1 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI)
Leistungsstufe C:
- Projektstufe 3.2 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphasen 6 und 7 im Sinne der HOAI)
Leistungsstufe D:
- Projektstufe 4 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphase 8 im Sinne der HOAI)
Projektstufe 5 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphase 8 im Sinne der HOAI)
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen (Grundleistungen gemäß § 3 (2) des Vertrags und Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß § 3 (3) des Vertrags) der Leistungsstufe A, welche im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) mit "Zuschlag" gekennzeichnet sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß § 3 (3) der Leistungsstufe A, welche im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) mit "Optional" gekennzeichnet sind, sowie Leistungen (Grundleistungen gemäß § 3 (2) des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß § 3 (3) des Vertrags) der Leistungsstufen B, C und D zu beauftragen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen gemäß § 3 (2) des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß § 3 (3) des Vertrags)
- der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn der Bauantrag gestellt wurde;
- der Leistungsstufe C zu beauftragen, wenn die Ausführungsplanung erstellt wurde;
- der Leistungsstufe D zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein vorgelagerter Bescheid über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurde.
Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule.
Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen.
Ziel des Projekts ist:
- die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG),
- die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume),
- sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote.
In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt.
Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen.
Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen.
Bereits beauftragt wurden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HKLS) sowie die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, im Bereich Elektrotechnik (ELT), jeweils Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise als auch die Leistungen der Tragwerksplanung. Ebenfalls beauftragt sind die Leistungen der Bauphysik (Bauakustik, Raumakustik und Wärmeschutz) als auch die Leistungen des Brandschutzes.

Umfang der Auftragsvergabe

537.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
08.12.2026
31.12.2031
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Von-Kahl-Straße 13
86971
Peiting-Herzogsägmühle
Deutschland
DE21N

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams

Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus
- einem Projektleiter, und
- einem stellvertretenden Projektleiter
anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Projektsteuerungsleistungen im Sinne AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft.
Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter je-weils mindestens zwei (2) persönliche Referenzprojekte mit dem Angebot einzureichen, die die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllen.
a) Der Projektleiter muss die für ihn angegebenen persönlichen Referenzprojekte als Projektleiter geleitet haben.
b) Der stellvertretende Projektleiter muss die für ihn angegebenen persönlichen Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben.
c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt:
(i) Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Generalsanierung, Neubau oder Erweiterungsbau;
- die Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft umfassten mindestens die Projektstufen 2 bis 5 im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9;
- Abschluss der Projektstufe 5 ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren;
- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 2 bis 5, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von
o mindestens 400.000,- EUR (netto).
- mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters muss ein Bauvorhaben im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB gewesen sein, für das der öffentliche Auftraggeber Mittel erhalten hat, mit denen dieses Bauvorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert wurde.
Erfüllen nicht mindestens zwei (2) persönliche Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Der Bieter hat dabei anhand der Anlage 603 je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben:
- Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters;
- Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt;
- Bezeichnung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts;
- Name des Unternehmens, welches die Leistungen der Projektsteuerungsleistungen des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat;
- Gegenstand der Leistungen waren Projektsteuerungsleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft mit mindestens folgendem Inhalt:
o Generalsanierung, Neubau oder Erweiterungsbau;
o die Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft umfassten mindestens die Projektstufen 2 bis 5 im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9;
o Abschluss der Projektstufe 5 ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ab-lauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, unter Angabe eines Datums des Abschlusses (TT.MM.JJJJ);
o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 2 bis 5, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat]
o von mindestens 400.000 EUR (netto).
o mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters muss ein Bauvorhaben im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB gewesen sein, für das der öffentliche Auftraggeber Mittel erhalten hat, mit denen dieses Bauvorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert wurde
- Art der Nutzung des persönlichen Referenzprojekts;
- Durchführung des persönlichen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs.

Die weiteren Ausführungen finden sich bei "Fortsetzung: 1. Erfahrung des Projektteams".

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Fortsetzung: 1. Erfahrung des Projektteams

(i) Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:
1. 1. Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts:
>= 537.000 EUR (netto): 2 Punkte
= 400.000 EUR (netto): 0 Punkte
< 400.000 EUR (netto): Kein geeignetes Referenzprojekt
Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 400.000 EUR (netto) und 537.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 468.000 EUR (netto) erhält der Bieter 1,00 Punkte.
2. Art der Nutzung:
Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung [Eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung dient der schulischen Berufsausbildung, der beruflichen Vorbereitung und der individuellen sonderpädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und / oder einer sozialen, emotionalen Entwicklungsstörung.]: 3 Punkte
Schul- oder Hochschulgebäude
[Ein Schul- oder Hochschulgebäude (teilweise auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt) ist ein Gebäude in dem Kindern und Jugendlichen und / oder Erwachsenen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird.]: 2 Punkte
kein Schul- oder Hochschulgebäude: 0 Punkte
3. Angabe über den laufenden Betrieb:
Durchführung des persönlichen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs: 2 Punkte
keine Durchführung des persönlichen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs: 0 Punkte

Die erzielten Punkte für den Auftragswert (1.), die Art der Nutzung (2.) und die Angabe über den laufenden Betrieb (3.) des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters werden addiert.
Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 7,00 Punkte und für die vier eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt maximal 28,00 (2 x (7,00 + 7,00)) Punkte erzielt werden.
Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.
Sollte die Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Bewertung der persönlichen Referenzprojekte nicht berücksichtigt.
Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams". Für den Fall, dass mit dem Angebot mehr als zwei (2) geeignete personenbezogene Referenzprojekte für den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter eingereicht werden, werden jeweils die gemäß der Anlage 603 chronologisch ersten beiden geeigneten personenbezogenen Referenzprojekte gewertet.
Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen.

Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre.

HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 5,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Projektleitung" 140,00 Leistungspunkte erzielt werden.

HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2. Ausführungskonzept

Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept.

In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen:

- Verfügbarkeit des Projektteams (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 40 %):
Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die verbindlichen Vertragstermine eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter die Verfügbarkeit des einzusetzenden Projektteams während der Dauer des gegenständlichen Auftrags darzustellen.
(Unterkriterium 2.1:0 bis 5 Bewertungspunkte).
Hinweis:
Für das Unterkriterium 2.1 "Verfügbarkeit des Projektteams" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 8,40 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.1 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 42,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.

- Umgang mit laufendem Schulbetrieb (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 30 %):
Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass der laufende Schulbetrieb durch die Generalsanierung und den Erweiterungsbau des Hauptgebäudes möglichst geringfügig beeinträchtigt wird;
(Unterkriterium 2.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte).
Hinweis:
Für das Unterkriterium 2.2 "Umgang mit laufendem Schulbetrieb" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,30 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.2 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 31,50 qualitative Leistungspunkte erzielen.

- Kostenkontrolle (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 30 %)
Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die vertraglichen Kostenobergrenzen eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter sinnvolle Kosteneinsparungen bei gleichbleibend qualitativ hochwertiger Ausführung darzustellen.
Dabei hat der Bieter insbesondere darzustellen:
o Die aus Sicht des Bieters wesentlichsten Kostenrisiken des Vorhabens sowie deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Projektkosten.
o Die vorgesehenen Maßnahmen zur frühzeitigen Vermeidung oder Begrenzung dieser Kostenrisiken.
o Konkrete Ansätze zur Identifikation und Realisierung von wirtschaftlich sinnvollen Einsparpotenzialen, ohne die Projektziele, die Förderfähigkeit, die Funktionsfähigkeit oder die Qualität des Vorhabens zu beeinträchtigen.
o Die Vorgehensweise bei drohenden Kostenüberschreitungen, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung und Umsetzung von Gegensteuerungsmaßnahmen.
(Unterkriterium 2.3: 0 bis 5 Bewertungspunkte).

Hinweis:
Für das Unterkriterium 2.3 "Kostenkontrolle" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,30 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.3 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 31,50 qualitative Leistungspunkte erzielen.

Das Ausführungskonzept darf
- bei allen Unterkriterien einen Umfang von je maximal zwei (2) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite und ein Inhaltsverzeichnis bleiben bei der Bewertung der zulässigen Seitenanzahl unberücksichtigt.
Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1" und "Angaben zu Unterkriterium 2.2" usw.). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Zuerst Unterkriterium 2.1, anschließend Unterkriterium 2.2 usw.).
Der Bieter soll das "Ausführungskonzept" wie folgt bezeichnen: Anlage 602 - Ausführungskonzept.
Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich.
Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit.

HINWEIS: Insgesamt kann der Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" maximal 105,00 qualitative Leistungspunkte (maximal 42,00 qualitative Leistungspunkte für das Unterkriterium 2.1 addiert mit maximal 31,50 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.2 addiert mit maximal 31,50 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.3) erzielen.

HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmit-telbar beauftragt werden, wertungsrelevant.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)

Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801]
HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP).
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bewerber- / Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bewerber-/ Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMQ7B

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Bewerber- / Bietergemeinschaft
Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist,
- dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden.
Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.

Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen.

Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert.

Dies bedeutet auch:

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV).

Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch.

Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende Ausschlussgründe des §123 Abs. 1-3 GWB:
Eigenerklärung (gem § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch i.V.m. § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§123 Abs. 4 GWB).
Fakultative Ausschlussgründe des §124 GWB:
Eigenerklärung (gem §124 GWB), dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen nicht verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht
o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie bspw Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem §125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 VgV). Dem Bieter/der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen und ist keine verbindliche Vorgabe.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
- in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2023, 2024 und 2025 je einen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Projektsteuerung) in Höhe von mindestens 1.070.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat.
Die Bewerber / die Bewerbergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Projektsteuerung) für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

"Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen.

Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist.

Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bewerber / Bewerbergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat.

Bei Bewerbergemeinschaften ist der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Projektsteuerung) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Projektsteuerung) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

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Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Projektsteuerungsleistungen im Sinne AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft einzureichen.
Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen im Sinne AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Generalsanierung, Neubau oder Erweiterungsbau;
- die Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft umfassten mindestens die Projektstufen 2 bis 5 im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9;
- Erbringungszeitraum: Abschluss der Projektstufe 5 ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren;
- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 2 bis 5] in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt
o von mindestens 400.000,- EUR (netto).
Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.
Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben:
- Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat);
- Projektbezeichnung der früher ausgeführten Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, mindestens der Projektstufen 2 bis 5, unter Angabe zu den ausgeführten Leistungen des Referenznehmers;
- Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer);
- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Projektsteuerungsleistungen, der Projektstufen 2 bis 5] in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt von mindestens 400.000,- EUR (netto);
- Erbringungszeitraum: Abschluss der Projektstufe 5 ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, unter Angabe eines Datums des eingetretenen Abschlusses (TT.MM.JJJJ);
- Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts;
- Durchführung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs;
- öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens und der Art des Referenzgebers.

Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben.
Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens drei (3) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.

2. Ordnungsgemäße Informationen
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.

3. Hinweis
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu ver-wenden.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewer-bergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahme-antrags ausgefüllt einzureichen.
Die weiterführenden Angaben sind unter "Fortführung: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen".

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Rangfolge
25

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Fortführung: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen:
4. Auswahlkriterien:Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens 3 und max. 4 geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Projektsteuerungsleistungen i.S.d. AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, anzugeben.
Soweit mehr als die Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebotsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Art des Referenzgebers (1.), Angabe über den laufenden Betrieb (2.), des Auftragswerts (netto) (3.) und der Art der Nutzung (4.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt:
(1.) Art des Referenzgebers des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. §99 Nr. 4 GWB: 3 Punkte
Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. §99 Nr. 1 bis 3 GWB: 1 Punkt
Kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. §99 GWB: 0 Punkte
(2.) Angabe über den laufenden Betrieb eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
Durchführung eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs: 2 Punkte
keine Durchführung eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs: 0 Punkte
1. (3.) Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
>= 537.000 EUR (netto): 2 Punkte
= 400.000 EUR (netto): 0 Punkte
< 400.000 EUR (netto): Kein geeignetes Referenzprojekt
Soweit der Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 400.000 EUR (netto) und 537.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Bsp: Bei einem Auftragswert des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 468.000 EUR (netto) erhält der Bieter 1,00 Punkte.
(4.) Art der Nutzung eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung [Eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung dient der schulischen Berufsausbildung, der beruflichen Vorbereitung und der individuellen sonderpädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und / oder einer sozialen, emotionalen Entwicklungsstörung.]: 3 Punkte
Schul- oder Hochschulgebäude [Ein Schul- oder Hochschulgebäude (teilweise auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt) ist ein Gebäude in dem Kindern und Jugendlichen und / oder Erwachsenen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird.]: 2 Punkte
kein Schul- oder Hochschulgebäude: 0 Punkte
Die erzielten Punkte für die Art des Referenzgebers (1.), die Angabe über den laufenden Betrieb eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts (2.), den Auftragswert (3.) und die Art der Nutzung eines unternehmensbezogenen Referenzprojekts (4.) der unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert.
Bei max. 4 unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit max. 25,00 Punkte (4 Referenzprojekte x 5,00 Punkte (3,00 Punkte + 2,00 Punkte) + 1 Referenzprojekt x 2,00 Punkt + 1 Referenzprojekt x 3,00 Punkte).
Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als 4 geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die gem. der Anlage 206 chronologisch ersten 4 geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet.
Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. §46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden.
Der Bewerber/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber/welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird.
Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebotsphase zuzulassen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 3 liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, mit den Bewerbern die über die geforderte Eignung verfügen.

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Rangfolge
0

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und die Zahl seiner / ihrer Führungskräfte in den letzten drei (3) Jahren (2023, 2024, 2025) ersichtlich ist.
Es dürfen nur solche Beschäftigte und Führungskräfte angegeben werden, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Statiker verfügen.

Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens sieben (7) Beschäftigten / Führungskräften (zusammengerechnet) in Vollzeitäquivalent in jedem der letzten drei (3) Jahre (2023, 2024 und 2025), die jeweils über ein Diplom, Master oder einen sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur, Bauingenieur oder staatlich geprüfter Statiker verfügen.

Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftig-tenzahl inkl. Führungskräften der Bewerber- / Bietergemeinschaft-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften in den letzten drei (3) Jahren (2023, 2024 und 2025) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung).

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen.

2. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere

- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.

3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.

4. Erklärung Bezug Russland

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung