Verfahrensangaben

Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheims Paderborn

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Studierendenwerk Paderborn
057740032032-99001-02
Mersinweg 2
33100
Paderborn
Deutschland
DEA47
Lothar Braun
braun@stwpb.de
+49 5251 89207-600

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45214700-7
71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes Vogeliusweg in Paderborn.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Studierendenwerk Paderborn beabsichtigt, auf dem Grundstück in Paderborn einen Neubau für ein Studierendenwohnheim zu errichten, welches sodann die postalische Anschrift Vogeliusweg 25a in 33100 Paderborn erhalten soll.

Dieses Studierendenwohnheim soll mindestens 46 Einzel-Apartments sowie 24 Fahrradstellplätze aufweisen.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI 2021 für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI 2021 für die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) des Studierendenwohnheims Vogeliusweg.

Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, (im Folgenden nur "HOAI") (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Ferner hat der Auftragnehmer die Leistungen der Leistungsphase 9 analog HOAI (Grundleistungen einschließlich Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist) zu erbringen.

Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäude sowie die Abnahme müssen spätestens zum 20.10.2028 erfolgen.

Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen (Anlage 807) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.

Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen:

- Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802);

- Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 (FRL öff Wohnen NRW 2025) (Anlage 807);

- Planunterlagen:
-- Anlage 810_B-Plan 60 PB;
-- Anlage 811_Lageplan;
-- Anlage 812_Lage- u. Höhenplan;
-- Anlage 813_Auszug Kanalkataster;
-- Anlage 814_Geotechnischer Bericht;
-- Anlage 815_Bauvoranfrage;
-- Anlage 816_Vorbescheid;
-- Anlage 817_Rahmenterminplan.

- Bilder Baufeld:
-- Anlage 840_01_Ansicht Baufeld_Perspektive 1;
-- Anlage 840_02_Ansicht Baufeld_Perspektive 2;
-- Anlage 840_03_Ansicht Baufeld_Perspektive 3;
-- Anlage 840_04_Ansicht Baufeld_Perspektive 4;
-- Anlage 840_05_Ansicht Baufeld_Perspektive 5.

- Totalunternehmervertrag (Anlage 907).

Umfang der Auftragsvergabe

5.746.017,40
EUR
5.006.016,01
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
14.07.2026
20.10.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Vogeliusweg 25-27
33100
Paderborn
Deutschland
DEA47

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams

Bewertet wurde die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gemeinsam Projektteam) anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts für ein Bauwerk (Neubau).

Der Bieter hatte für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt für ein Bauwerk (Neubau) mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt.

a) Der Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben.

b) Der stellvertretende Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben.

c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters waren jeweils wie folgt:

(i.) Das persönliche Referenzprojekt musste die Erbringung von Totalunternehmerleistungen (Neubau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- schlüsselfertiger Bau (Neubau);

- die Planungsleistungen für mindestens die Leistungsbilder der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 3 sowie Fachplanung Tragwerksplanung, umfassten jeweils mindestens die Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI;

- das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet.

- Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Vergabeverfahren

(bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt);

- das persönliche Referenzprojekt weist eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 900 m² auf;

- das persönliche Referenzprojekt umfasst mindestens 1.700.000,- EUR (netto) Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet).

Erfüllte nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führte dies zum Ausschluss des Angebots.

Bewertet wurden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.

Der Bieter hatte dabei in Form einer Liste je persönlichen Referenzprojekt Folgendes anzugeben:

- Name des in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters (bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters);

- Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter);

- Bezeichnung des von dem Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiter) persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts;

- Name des Unternehmens, welches die Totalunternehmerleistungen des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat;

- Gegenstand der Leistungen waren Totalunternehmerleistungen mit mindestens folgendem Inhalt:

-- Schlüsselfertiger Bau (Neubau);

-- Planungsleistungen für mindestens die Leistungsbilder der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 3 sowie Fachplanung Tragwerksplanung, jeweils mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI;

-- Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Vergabeverfahren

(bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt);

-- Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von mindestens 900 m².

-- das persönliche Referenzprojekt umfasst mindestens 1.700.000,- EUR (netto) Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet);

-- Art der Nutzung - die Totalunternehmerleistungen betrafen die Planung und den Bau eines Studierendenwohnheims oder Hotels oder Altenheims oder Jugendherberge.

(ii.) Die Bewertungssystematik war sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:

1. Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts:

>= 1.873 m² = 5 Punkte.
= 900 m² = 0 Punkte.
< 900 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt.

Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 900 m² und 1.873 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Beispiel:

Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 1.386,5 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte.

Fortsetzung folgt als weiteres Kriterium

(Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" betrug einheitlich 40 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams

Fortsetzung:

2. Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts:

>= 3.700.000,- EUR (netto) = 5 Punkte.
= 1.700.000,- EUR (netto) = 0 Punkte.
< 1.700.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt.

Soweit die Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 1.700.000,- EUR (netto) und 3.700.000 EUR (netto) liegen, wurden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Beispiel:

Bei Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts von 2.700.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte.

3. Art der Nutzung - die Totalunternehmerleistungen betrafen die Planung und den Bau eines Studierendenwohnheims oder Hotels oder Altenheims oder Jugendherberge

- Studierendenwohnheim bzw. Hotel bzw. Altenheim bzw. Jugendherberge = 1 Punkt.

- Kein Studierendenwohnheim bzw. kein Hotel bzw. kein Altenheim bzw. keine Jugendherberge = 0 Punkte.

Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.), die Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (2.) und die Art der Nutzung (3.) wurden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können insgesamt 11,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 1,00) erzielt werden.

Mindestanforderung an die Punktzahl: Der Bieter musste für den benannten Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einreichen, mit welchem er jeweils mindestens 5,00 Punkte erzielt.

Zu der punktemäßigen Bewertung:

- Der Bieter konnte für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 44 Punkte erzielen; das heißt 88 Punkte zusammengerechnet.

- Der Bieter konnte in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.

Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte wurden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 0,4546 multipliziert. Das Ergebnis wurde mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Zur Bewertung hatte der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.

Je persönlichem Referenzprojekt waren zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet.

Diese Projektblätter waren jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet wurden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams".

Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten projektverantwortlichen Projektleiter und den benannten stellvertretenden Projektleiter zu erbringen.

Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter darf nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Totalunternehmervertrag (Anlage 907) verwiesen.

Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre.

(Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" betrug einheitlich 40 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2. Baustellenlogistikkonzept

Bewertet wurde ein vom Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Baustellenlogistikkonzept.

In dem auftragsbezogenen Baustellenlogistikkonzept hatte der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen textlich darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel einer möglichst reibungslosen Baulogistik sicherzustellen;
(0 bis 5 Bewertungspunkte).

Dabei hatte der Bieter insbesondere darauf einzugehen, wie die Nutzbarkeit der umliegenden Gebäude, einschließlich Personen- und Lieferverkehr, während der Bauausführung sichergestellt wird, und wie die Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen dauerhaft gewährleistet bzw. welche tragfähigen temporären Alternativen vorgesehen werden.

Das Baustellenlogistikkonzept durfte einen textlichen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben ab Seite 3 blieben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite blieb bei der Bewertung unberücksichtigt.

Der Bieter hatte das Baustellenlogistikkonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen.

Das Baustellenlogistikkonzept war vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wurde von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt.

Der Bieter sollte das Baustellenlogistikkonzept wie folgt bezeichnen:

Anlage 602_ Baustellenlogistikkonzept.

Soweit das Baustellenlogistikkonzept fehlte, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich gewesen.

Im Falle der Auftragserteilung war der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Baustellenlogistikkonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht hat. Die in dem Baustellenlogistikkonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Baustellenlogistikkonzept ist durch die Auftragserteilung als Anlage 602 Vertragsbestandteil geworden.

HINWEIS: Die Bewertungspunkte wurden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2. Maximal konnten in diesem Zuschlagskriterium 10 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.

(Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Baustellenlogistikkonzept" betrug 10 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
3. Ausführungskonzept

Bewertet wurde ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept.

In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hatte der Bieter textlich anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das folgende Ziel bestmöglich zu erreichen:

- so zu planen und auszuführen, dass möglichst ein geringer Energieverbrauch (bei verkehrsüblichem Nutzerverhalten) während der Betriebsphase erreicht wird .
(Unterkriterium 1: 0 bis 5 Bewertungspunkte).

- So zu planen und auszuführen, dass eine kostenoptimierte Unterhaltung des Gebäudes erreicht wird.
(Unterkriterium 2: 0 bis 5 Bewertungspunkte).

Der Bieter hatte zur Nachvollziehbarkeit folgende Unterlagen einzureichen:

-- Eine (1) Kurzbeschreibung der vorgesehenen Anlagen in den Bereichen Heizung, Warmwasser und Lüftung (maximal eine (1) Seite je Bereich);

sowie

-- drei (3) getrennte Funktionsschema, und zwar jeweils eines für die Bereiche Heizung, Warmwasser und Lüftung.

Die drei Funktionsschemata waren jeweils als PDF im Format max. DIN A3 (alternativ zwei PDF-Seiten DIN A4) einzureichen.

Eine detailplanerische Ausarbeitung war nicht erforderlich; es genügte eine schematische Darstellung der Funktionsabläufe.

Die Unterlagen dienten der Bewertung des Unterkriteriums 2.

Das Ausführungskonzept war je Unterkriterium einen textlichen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 blieben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite blieb bei der Bewertung unberücksichtigt.

Dabei hatte der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1"; "Unterkriterium 2.2"). Der Bieter hatte die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 2.1; und dann 2.2).

Der Bieter hatte das Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen.

Das Ausführungskonzept war vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wurde von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt.

Der Bieter sollte das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen:

Anlage 603_Ausführungskonzept.

Soweit das Ausführungskonzept fehlte, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich gewesen.

Im Falle der Auftragserteilung war der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht hat. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept ist durch die Auftragserteilung als Anlage 603 Vertragsbestandteil geworden.

HINWEIS: Die Bewertungspunkte wurden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 3. Maximal konnten in diesem Zuschlagskriterium 30 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.

(Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" betrug 30 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprachen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wurde die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
4. Handskizze

Bewertet wurde eine von dem Bieter einzureichende Handskizze nebst textlicher Erläuterungen.

Die Handskizze durfte nicht das Niveau einer Grundleistung im Sinne der HOAI erreichen, sondern dient der anschaulichen Darstellung konzeptioneller Überlegungen des Bieters.

Der Bieter hatte darzustellen, mit welchen gestalterischen und funktionalen Ansätzen er im Falle der Auftragserteilung vorgehen wird, damit sich das Gebäude in die nähere Umgebung bestmöglich einfügt und architektonisch mit Blick auf die Gebäudeform und die Fassade eine möglichst hohe ästhetische Anmutung bietet.

Die Handskizze durfte einen grafischen und textlichen Umfang von maximal drei (3) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Grafiken und Angaben ab Seite 4 blieben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite blieb bei der Bewertung unberücksichtigt.
Soweit die Handskizze fehlte, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich gewesen.

Die Handskizze war als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen.

Die Handskizze war vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wurde von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt.

Der Bieter sollte die Handskizze wie folgt bezeichnen:

Anlage 604_Handskizze.

Im Falle der Auftragserteilung war der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seiner Handskizze zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht hat. Die in der Handskizze enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die Handskizze ist durch die Auftragserteilung als Anlage 604 Vertragsbestandteil geworden.

HINWEIS: Die Bewertungspunkte wurden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 4. Maximal konnten in diesem Zuschlagskriterium 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.

Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Baustellenlogistikkonzept" betrug 20 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprachen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungsrelevanter Preis (P) = Gesamtangebotspreis (brutto)

Der wertungsrelevante Preis (P) war der Gesamtangebotspreis (brutto) entsprechend der Anlage 803 "Preisblatt".

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

1. Die Leistungen des Auftragnehmers werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Stufen vorgesehen:

- Leistungsstufe 1: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 4 analog HOAI.

- Leistungsstufe 2: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphase 5 analog HOAI.

- Leistungsstufe 3: (Planungs-/Überwachungs-)Leistungen im Sinne der Leistungsphase 8 analog HOAI sowie alle Bauleistungen.

Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1.

Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen der weiteren Leistungsstufen (2 und 3) zu beauftragen.

Der Auftraggeber wird Leistungen

- der Leistungsstufe 2 beauftragen, wenn der Bauantrag bei der Genehmigungsbehörde eingereicht wurde;

- der Leistungsstufe 3 beauftragen, wenn die Baugenehmigung sowie der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurden.

Für weitergehende Ausführungen wird auf den Totalunternehmervertrag (Anlage 907) verwiesen.

2. Optionen bei Bauleistungen:
- Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B).
- Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden (§ 1 Abs. 4 VOB/B).

- Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B).

- Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B).

- Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B).

- Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B).

- Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er sie zu vergüten (§ 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B).

- Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu tragen (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 VOB/B).

- Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15) (§ 2 Abs. 10 VOB/B).

- Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung (Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung der Ausführung bestellt ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B).

- Hält der Auftragnehmer die Anordnungen des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B).

- Für den Fall, dass sich die (tatsächliche / fiktive) Abnahme über die angegebene Ausführungsfrist verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags bis zur (tatsächlichen / fiktiven) Abnahme.

Zusätzliche Angaben

Bedingungen für den Auftrag:

1. Erklärung Bezug Russland:
Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2033 vom 23. Oktober 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Organisationen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hatte für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden.

Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hatte diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

2. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG):
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG, dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft mit der Einreichung des Angebots verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hatte ferner zu erklären, zur Kenntnis genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jeder zusätzlich Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister und ggf. aus dem Gewerbezentralregister anfordern können.

Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hatte für diese Eigenerklärung die Anlage 343 "Erklärung_MiLoG" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hatte diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2
5

Größe der Unternehmen

2
0
1
1

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

Studierendenwerk Paderborn _TU_777.0001
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Wegener Massivhaus GmbH
DE126336988
Kleines Unternehmen
Pagendarmweg 7
33100
Paderborn
Deutschland
DEA47
cw@wegener.de
+49 05251 1453-0
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja

Unterauftragnehmer

Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

16.06.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

5.006.016,01
EUR

Angaben zum Angebot

Studierendenwerk Paderborn _TU_777.0001
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Angaben zur Rahmenvereinbarung