Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts
VO: UVgO Vergabeart:   Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Erzdiözese München und Freising Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kapellenstraße 4
80333
München
Deutschland
DE811510756
Ressort 2.FMS Fachmanagementsysteme
+49 8921371-528
+49 8921371-748
eur@eomuc.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM7LE

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AM7LE/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts.

Für die ausgeschriebenen Leistungen steht ein maximales Gesamtbudget in Höhe von 66.828,00 EUR brutto zur Verfügung (Budgetobergrenze). Die Budgetobergrenze stellt eine verbindliche Preisobergrenze dar.
Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen:
- Leistungsbeschreibung (Anlage 802);
- Preisblatt (Anlage 803);
- Vertrag (Anlage 906).

Haupterfüllungsort

Erzbischöfliches Ordinariat München
Postfach 33 03 60
80063
München

ggf. auf dem Gebiet der Erzdiözese München und Freising

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Persönliche Erfahrung des Projektteams
70
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
30

1. Persönliche Erfahrung des Projektteams:
Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters, des ersten stellvertretenden Projektleiters sowie des zweiten stellvertretenden Projektleiters anhand einschlägiger Berufserfahrung.
Der Projektleiter muss über einschlägige Berufserfahrung als Projektleiter von mindestens zwei (2) Jahren verfügen.
Jeder der beiden stellvertretenden Projektleiter muss über einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei (2) Jahren verfügen.
Die Bewertung erfolgt wie folgt:
2 Jahre einschlägige Berufserfahrung = 0 Punkte.
Mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung = 1 Punkt.
Mehr als 3 Jahre bis 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung = 2 Punkte.
Mehr als 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung = 3 Punkte.
und
- Erfahrung mit kirchlichen Einrichtungen wie Landeskirchen = 1 Punkt
oder
- Erfahrung zusätzlich mit Bistümern = 2 Punkte.
Insgesamt max. 15 Punkte (Je Person 5 Punkte maximal).
Hierfür hat der Bieter die Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf DTVP einzureichen.
HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 14/3. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Projektleitung" 70 Leistungspunkte erzielt werden.

2. Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto):
Wertungsrelevanter Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis = Gesamtpreis EUR (brutto) gemäß der Anlage 803 "Preisblatt"
Budgetobergrenze:
Für die ausgeschriebenen Leistungen steht ein maximales Gesamtbudget in Höhe von 66.828,00 EUR brutto zur Verfügung.
Der vom Bieter angebotene Gesamtangebotspreis einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Auslagen, Reisekosten und sonstiger zur vollständigen Leistungserbringung erforderlicher Kosten darf den Betrag von 66.828,00 EUR brutto nicht überschreiten.
Die Budgetobergrenze stellt eine verbindliche Preisobergrenze dar. Angebote, deren Gesamtangebotspreis die Budgetobergrenze überschreitet, entsprechen nicht den Vorgaben der Vergabeunterlagen und werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bieter hat bei seiner Kalkulation sämtliche Leistungen zu berücksichtigen, die nach den Vergabeunterlagen zur vollständigen und vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht nur für solche Leistungen, die vom Auftraggeber nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen ausdrücklich als zusätzliche Leistungen beauftragt werden.

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

07.10.2026
14.06.2028

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Unternehmensbezogene Referenzen - Mindestanforderungen und Auswahlwertung:
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens eine (1) unternehmensbezogene Referenz über vergleichbare Leistungen einzureichen.
Berücksichtigt werden Referenzleistungen, die seit dem 1. Januar 2019 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht wurden.
Für die geforderte Referenz gelten folgende Mindestanforderungen:
- Gegenstand der Referenz war die Erbringung von Beratungs- bzw. Konzeptionsleistungen im Bereich Klimaschutz, Klimaschutzmanagement und/oder Treibhausgasbilanzierung;
- der Bewerber war für die Leistungserbringung selbst verantwortlich;
- die vom Bewerber für die Referenzleistung tatsächlich vereinnahmte Vergütung beträgt mindestens EUR 22.000 brutto;
- Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss für ein Bistum oder für eine Landeskirche erbracht worden sein.
Erfüllt eine Referenz eine dieser Mindestanforderungen nicht, wird sie bei der Auswahlwertung nicht berücksichtigt. Soweit dadurch weniger als eine wertbare Referenz verbleibt, erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht.
Auswahlkriterium:
Der Bewerber muss mindestens eine und darf maximal drei Referenzen einreichen. Die drei eingereichten und die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen werden hinsichtlich ihrer inhaltlichen Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag bewertet.
1. Handlungsfelder:
Je unterschiedlichem Handlungsfeld (gem. nachfolgender Liste); Für jedes nachstehend genannte unterschiedliche Handlungsfeld, das in dem jeweiligen Referenzprojekt beinhaltet war, werden die nachfolgenden Punkte vergeben.
Maximal erreichbare Punkte: Maximal 19 Punkte können je Referenzprojekt erreicht werden. Für drei Referenzprojekte können maximal 57 Punkte erreicht werden.

Flächenmanagement: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte);
Beschaffungswesen: (ja = 3 Punkt / nein = 0 Punkte);
Erneuerbare Energien: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte);
Mobilität: (ja = 3 Punkt / nein = 0 Punkte);
Abwasser und Abfall: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte);
eigene Liegenschaften: (ja = 3 Punkt / nein = 0 Punkte);
IT-Infrastruktur: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte);
Wärme- und Kältenutzung: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte);
Finanzanlagen: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte);
Bildung: (ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte);
Verkündigung: (ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte).

2. Förderung des Referenzprojekts:
Maximal erreichbare Punkte Maximal 9 Punkte können je Referenzprojekt erreicht werden. Für drei Referenzprojekte können maximal 27 Punkte erreicht werden.

Förderung des Referenzprojekts aus dem Klima- und Transformationsfond des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: 9 Punkte;
Förderung des Referenzprojekts mit Bundes- und/oder Landesfördermitteln: 6 Punkte;
Förderung des Referenzprojekts mit anderen Fördermitteln (z. B. EU-Fördermittel): 3 Punkte
Keine Förderung des Referenzprojekts: Keine Punkte

Damit können je Referenz maximal 28 Punkte und bei drei Referenzen insgesamt maximal 84 Auswahlpunkte erreicht werden.
Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die chronologisch ersten drei (3) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet.
Zur Angebotsabgabe werden mindestens die vier (4) geeignetsten Bewerber mit den im Teilnahmewettbewerb höchsten erreichten Punktzahlen aufgefordert.
Geben weniger als vier (4) Bewerber einen geeigneten Teilnahmeantrag ab, behält sich der Auftraggeber vor, entsprechend weniger Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Erreichen mehrere Bewerber auf den hinteren Rängen dieselbe Punktzahl, erfolgt die Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern auf den hinteren Rängen durch Losentscheid. Das Losverfahren wird nach einem vorab festgelegten und dokumentierten Verfahren unter indirekter notarieller Beteiligung durchgeführt.

Sonstige

1. Bewerber- / Bietergemeinschaft:
Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist,
- dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden.
Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

2. Eignungsleihe:
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 34 UVgO vorlegt.
Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

3. Ausschlussgründe:
Gemäß § 31 Abs. 1 UVgO werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht in entsprechender Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind.
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB:
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB:
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben,
- das Unternehmen in Bezug auf Aus-schlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht
o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen.
Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

10.09.2026 10:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Vertrag:
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung:
Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.

3. Datenschutz:
3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DS-GVO erhoben.

3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an
- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
3.3 Dauer der Speicherung:
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsdauer von Vergabeunterlagen beträgt 10 Jahre.
3.4 Betroffenenrechte:
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DS-GVO).
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und / oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.

3.5 Beschwerderecht:
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
Prof. Dr. Thomas Petri
Wagmüllerstr. 18
80538 München
Telefon: +49 89 212672-0
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Website: https://www.datenschutz-bayern.de

Katholisches Datenschutzzentrum Bayern (KdöR)
Datenschutzaufsicht für die bayerischen (Erz-)Diözesen
Vordere Sterngasse 1
90402 Nürnberg
Telefon: +49 911 477740 50
Fax: +49 911 477740 59
E-Mail: post@kdsz.bayern
Website: http://www.kdsz.bayern

4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Ferner kann der Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf gesondertes Verlangen verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen; ferner prüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen.

5. Auftragsausführung: Erklärung Bezug Russland:
Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2033 vom 23. Oktober 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Bitte warten...